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		Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Adlerauge am 14.02.2021 23:04
		
			
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				Ich möchte meine anstellung in einer Kommunenverwaltung kündigen.
 Wen erwähne ich den als Ansprechpartner in der Kündigung?
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				Ich würde denjenigen nehmen, der damals den Arbeitsvertrag für die Verwaltung unterschrieben hat; also vermutlich den Bürgermeister
			
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				Bürgermeister hat gewechselt, Dezernent und SGL ebenso haha. 
 Deshalb diese eventuell auch etwas verzweifelte Frage.
 Und dann einfach im Personalbüro abgeben oder wie läuft das?
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				Die Kündigung kann man einfach an den AG richten, das ist jene juristische Person, die im Arbeitsvertrag als Arbeitgeber bezeichnet wird. Welche natürliche Person den AG vertritt, ist unbeachtlich.