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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: darleen am 15.02.2021 01:23
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Hallo,
ich muss bis 19.2. beim Arbeitsgericht abgeben. Auf deren HP steht bis 12 Uhr Öffnungszeiten.
Muss ich das jetzt bis 12 abgeben oder bis 23:59:59?
Danke.
LG
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Es reicht die Klage bis zum Ende des Tages einzureichen. Man sollte die Frist aber möglichst nicht ausreizen, denn wenn etwas Schief geht kommt die Klage zu spät.