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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: pedius87 am 16.02.2021 18:16
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Hallo zusammen,
ich bin Staatsbeamter an einem Landratsamt in Bayern.
Unserer Personalabteilung lehnt Anträge auf Kinderkrankentage (schulpflichtiges Kind) mit dem Hinweis auf mögliche Notbetreuung ab. Aber eigentlich soll man die Kinder ja nicht in die Notbetreuung geben.
Ich ging davon aus, dass die Regelungen wie bei den gesetzlich Versicherten analog übernommen werden sollten.
D.h. es ist kein Resturlaub, Gleitzeit einzubringen. Auch Homeoffice ist doch kein Argument.
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Werden Kinderkranktage nicht vom Arzt per AU bescheinigt? Diese bei der Personalabteilung zu beantragen ist mir neu.
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Werden Kinderkranktage nicht vom Arzt per AU bescheinigt? Diese bei der Personalabteilung zu beantragen ist mir neu.
https://www.mdr.de/brisant/mehr-kinderkrankengeld-corona-100.html (https://www.mdr.de/brisant/mehr-kinderkrankengeld-corona-100.html)
Für das "neue" Krankengeld aufgrund geschlossener Schulen oder Kitas ist anstatt eines Attests vom Arzt eine Bescheinigung von Schule oder Kita notwendig.
Dass die Regelungen davon ab auch für privat Versicherte gelten sollen, habe ich im Vorfeld im Radio auch mal gehört - leider aber nicht, was aus diesem Wunsch geworden ist.
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Vielleicht helfen folgende Fundstellen etwas weiter, welche auf Hinweise des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat vom 19. Januar 2021 (auch zu Regelungen für bayerische Beamte für den Fall von notwendiger Kinterbetreuung wegen Schulschließung u .a.) Bezug nehmen:
https://www.bbb-bayern.de/regelung-zur-ausweitung-des-kinderkrankengeldes-gilt-auch-fuer-beschaeftigte-des-oeffentlichen-dienstes-in-bayern/
https://www.familiengerecht.uni-bayreuth.de/pool/dokumente/Ausweitung-des-Kinderkrankengeldes.pdf
https://www.finanzgewerkschaft.de/news/allgemeine-news/ausweitung-des-kinderkrankengeldes-auf-20-tage-2021-01-20/
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Vielen Dank. Die Seite vom BBB habe ich auch an unsere Personalabteilung geschickt und eben o.g. Antwort erhalten.
Wenn ich die anderen Schreiben so lese geh ich davn aus dass ich einen Anspruch analog zu SGB V habe.
Ich werde die Schreiben mal ans Personalamt schicken. Bis darüber entschieden ist sind allerdings - zum Glück- die Schulen wieder auf.
Vielleicht hätte ich es wie meine Kollegin machen sollen und die Kinder einfach (wegen Schnupfen) krankschreiben lassen sollen.