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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: tina92 am 17.02.2021 10:39
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Hallo,
weiß jemand, ob die Pflegezulage in Höhe von 70 Euro ab 01.03.2021 für alle Beschäftigten im Krankenhaus gezahlt wird? Aus dem Tariftext werde ich nicht schlau.
Danke
"So wird für die Beschäftigten in Krankenhäusern, Pflege- und Betreuungseinrichtungen eine Pflegezulage eingeführt. Diese beträgt
- ab dem 01.03.2021 70 Euro und
- ab dem 01.03.2022 120 Euro."
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Beschäftigte, die ein Entgelt gemäß Anlage E zum BT-K oder zum BT-B
erhalten, erhalten ab dem 1. März 2021 eine monatliche Zulage von 70 Euro
(Pflegezulage); die Pflegezulage wird zum 1. März 2022 auf 120 Euro erhöht. Ab dem 1. Januar 2023 nimmt die Pflegezulage an allgemeinen Entgelterhöhungen teil.
Anlage E = P-Tabelle
Also nur die Beschäftigten im Bereich BT-K/BT-B in der P-Tabelle erhalten diese Zulage. Die Beschäftigte, die nach der allgemeinen Tabelle (Anlage A) im Bereich BT-K/BT-B bezahlt werden, erhalten diese Zulage nicht.
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Hat das eigentlich bereits Niederschlag in den Tariftexten gefunden? Ich hatte gerade mal der Einfachheit halber im TVÖD-K nach "70" gesucht, aber spontan nichts gefunden.
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@Börnie: Hast Du da eine Fundstelle? Wenn Spid schon nichts findet
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Ist bislang nur aus dem Einigungspapier, die Redaktionsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen.
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Also besteht noch die realistische Chance, daß die TVP an der Vereinbarung der Zulage scheitern.
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Ok, danke für die Antworten. Die TVP haben ja noch genug Zeit bis zum 01.03.2021 8)
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Auch länger - mir geht es aber nicht um Zeit, sondern um Qualität.