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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Peter80 am 18.02.2021 08:00
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Ich hatte mich bei einem Landesamt auf eine E13-Stelle beworben.
Nun hat mich eine nette Dame von der Personalabteilung im Auftrag ihrer Chefin angerufen und gemeint,
dass sie eine Stelle für mich hätten, die besser auf mein Profil passt und sie mich gerne einladen würden.
Was mit der ursprünglichen Stelle ist, konnte sie mir nicht sagen.
Das Problem ist nun, dass die neue Stelle in E10 eingruppiert ist.
Aktuell bin ich in der freien Wirtschaft tätig, mit einem Jahresbrutto von 70000 € und jährlichen Steigerungen von 3 - 4 %.
Mit der E10 komme ich da ja niemals hin. Zusätzlich müsste ich eine dreifache Fahrstrecke in Kauf nehmen.
Auf der anderen Seite will ich schon lange die Stelle wechseln, weil ich mich nicht mehr wohl fühle. Die E13 wäre ein guter Kompromiss für mich gewesen.
Der Pferdefuß ist wohl, dass sie lieber einen Master gehabt hätten und ich nur ein FH-Ingenieur bin...
Habt ihr einen Rat für mich?
Ist es gut einen Fuß in der Tür zu haben, um sich später vielleicht intern weiter zu entwickeln.
Allerdings bin ich ja auch schon über 40...
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Weder TV-L noch TV-H treffen dazu eine Regelung.
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ich habe das Gefühl, dass bei uns das Personal innerhalb des Amtes hin und her wechselt, wie die wollen.
von Außen als Externer kriegt man viele Stellen gar nicht mit. Daher würde ich dir empfehlen zu wechseln und anschließend innerhalb des Amtes noch mal zu wechseln (nach paar Monaten, nach einem Jahr). Du kriegst dann als interner MA einfach viel mehr Stellen zu Gesicht als Externer.
Es kommt natürlich auf das Amt an, aber ich denke es ist über all so, dass das Personal rüber gereicht wird, wie eine Ware ^^?
Und wenn's mit dem Wechsel doch nicht klappt, liest man hier im Forum sehr oft, dass viele Stellen neue bewertet werden, so könne man auf E11 aufsteigen, oder man wird gar verbeamtet?
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@Spid
Bist du ein Roboter, der automatisierte Antworten schreibt? ;)
@neodeo2
Das hört sich interessant und hilfreich an und wird definitiv in meine Überlegungen mit eingehen.
Danke.
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@Spid
Bist du ein Roboter, der automatisierte Antworten schreibt? ;)
..so ähnlich :D
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@Spid
Bist du ein Roboter, der automatisierte Antworten schreibt? ;)
Nein. Ich habe lediglich Deine mutmaßliche Annahme, die Tarifverträge, die Thema dieses Unterforums sind, träfen zu Deiner Frage eine Regelung, korrigiert.
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@Peter80
...Spid ist hier ein allgemein anerkannter und kompetenter User, begibt sich aber eigenartiger Weise immer wieder durch solche "Kinkerlitzchen" auf das Niveau eines nörgelnden Querulanten... ;D
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@Spid
Bist du ein Roboter, der automatisierte Antworten schreibt? ;)
Nein. Ich habe lediglich Deine mutmaßliche Annahme, die Tarifverträge, die Thema dieses Unterforums sind, träfen zu Deiner Frage eine Regelung, korrigiert.
Deine mutmaßliche Annahme, ich würde hier lediglich eine tarifvertragliche Regelung zu meiner Frage suchen, ist falsch.
Ich habe hier einen Rat von Leuten gesucht, die nach TV-L tätig oder in diesem Bereich kundig sind und die Tipps für mich haben und/oder ihre Erfahrungen mit mir teilen möchten.
Da dieses Forum offenkundig für Fragestellungen im Bereich des TV-L und des TV-H existiert, fühle ich mich hier mit meinem Anliegen auch richtig aufgehoben. Sollte ich damit falsch liegen, möge mich ein Moderator bitte ordentlich auf ein adäquates Forum verweisen.
Auf eine Frage oder ein Anliegen mit der Korrektur einer mutmaßlichen Annahme zu entgegnen, kann man mit Anmaßung begründen oder mit Autismus entschuldigen; es ist aber in jedem Fall fehl am Platze, wenn es um ein freundliches Miteinander und den regen Austausch in einem Forum geht.
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Freundlichkeit ist unbeachtlich. Was Du suchst, ist es ebenso. Rat und Lebenshilfe gibt es im Brigitte-Forum. Hier geht es entsprechend der thematischen Setzung des Betreibers um TV-L und TV-H - wie er auch selbst bestätigt hat, dies aber um Fragen zum von ihm ebenso angebotenen Rechner zu den Tarifwerken erweitert hat.
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Auf eine Frage oder ein Anliegen mit der Korrektur einer mutmaßlichen Annahme zu entgegnen, kann man mit Anmaßung begründen oder mit Autismus entschuldigen; es ist aber in jedem Fall fehl am Platze, wenn es um ein freundliches Miteinander und den regen Austausch in einem Forum geht.
Freundlichkeit brauchst Du von Spid nicht zu erwarten. Kompetenz ja
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Auf eine Frage oder ein Anliegen mit der Korrektur einer mutmaßlichen Annahme zu entgegnen, kann man mit Anmaßung begründen oder mit Autismus entschuldigen; es ist aber in jedem Fall fehl am Platze, wenn es um ein freundliches Miteinander und den regen Austausch in einem Forum geht.
Freundlichkeit brauchst Du von Spid nicht zu erwarten. Kompetenz ja
Erinnert mich irgendwie an Dr. House :-D
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Ich habe hier einen Rat von Leuten gesucht, die nach TV-L tätig oder in diesem Bereich kundig sind und die Tipps für mich haben und/oder ihre Erfahrungen mit mir teilen möchten.
Da dieses Forum offenkundig für Fragestellungen im Bereich des TV-L und des TV-H existiert, fühle ich mich hier mit meinem Anliegen auch richtig aufgehoben. Sollte ich damit falsch liegen, möge mich ein Moderator bitte ordentlich auf ein adäquates Forum verweisen.
Nicht nötig, bist hier trotzdem willkommen und nicht grundfalsch, da es ja keine Foren Regeln gibt, oder andere Regelungen seitens der Moderatoren gibt, die die Anfragen in diesem Unterforum einschränken.
Auf eine Frage oder ein Anliegen mit der Korrektur einer mutmaßlichen Annahme zu entgegnen, kann man mit Anmaßung begründen oder mit Autismus entschuldigen; es ist aber in jedem Fall fehl am Platze, wenn es um ein freundliches Miteinander und den regen Austausch in einem Forum geht.
Bei deiner schnellen Auffassungsgabe könnte ich mir vorstellen, dass eine E10 Stelle für dich eine Qual sein könnte.
Allerdings ist es bei einer E13 Stelle im allgemeinen Teil nun einmal so, dass da eine Voraussetzung in der Person die wiss. Hochschulausbildung ist.
(Bei IT gäbe es da noch andere Wege zur E13)
So dass du selbst wenn du diese Stelle bekommst und die E13 Tätigkeiten übertragen bekommen würdest, du idR nur E12 wärest und bekommen würdest.
Wenn du 5 Jahre mit der E10 Leben kannst, dann kann es natürlich sein, dass du darüber zu einer e11, e12 stelle kommst, zur E13 seltener.
Falls du die E10 Stelle bekommst, dann lasse dich nicht mit Stufe 123 abspeisen, sondern fordere die Stufe die deiner beruflichen Tätigkeitszeit entspricht, man kann deine sämtliche berufliche Tätigkeit als förderliche Zeiten anerkennen, wenn sie dieses nicht machen wollen, dann vergiss es.
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@WasDennNun
Danke.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass man sich theoretisch in jede Entgeltgruppe hocharbeiten kann, es bei der Einstellung aber auf den Abschluss ankommt und dies gemäß folgender Tabelle Anwendung findet: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html)
Außerdem scheinen Arbeitgeber und Bewerber an die Anforderungen der Stellenausschreibung gebunden, sodass nicht wie in der freien Wirtschaft individuell entschieden werden kann?
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Wenn du noch zögerst zu wechseln dann ist der Leidensdruck noch nicht groß genug. Wenn es finanziell machbar ist, einfach wechseln und weiter nach passenden Stellen suchen. Wer/was hindert dich daran?
Innerhalb des gleichen AG halte ich einen Aufstieg von E10 nach E13 für kaum möglich. Auch sind je nach AG diese Stellen nicht im Überfluss vorhanden, so dass sich das schon alleine aus diesem Umstand als schwierig erweisen dürfte.
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@WasDennNun
Danke.
Verstehe ich das jetzt richtig, dass man sich theoretisch in jede Entgeltgruppe hocharbeiten kann, es bei der Einstellung aber auf den Abschluss ankommt und dies gemäß folgender Tabelle Anwendung findet: https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html (https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/entgeltgruppen.html)
Außerdem scheinen Arbeitgeber und Bewerber an die Anforderungen der Stellenausschreibung gebunden, sodass nicht wie in der freien Wirtschaft individuell entschieden werden kann?
Nein, das verstehst Du falsch. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die verlinkte Tabelle ist tariflich bedeutungslos. Die Masse der AG ist nicht an die Ausschreibung gebunden. Das trifft nur auf öffentliche AG zu. Die Entgeltgruppe wird durch die Ausschreibung nicht berührt.
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Es kommt natürlich auf das Amt an, aber ich denke es ist über all so, dass das Personal rüber gereicht wird, wie eine Ware ^^?
Das ist eventuell bei austauschbaren Verwaltungsmitarbeitern oder Personalern möglich. ITler, Ingenieure oder anderes hoch ausgebildetes Personal wird i.d.R. nicht freiwillig weggegeben. Der ÖD ist keine Leiharbeitsfirma.
Die wollen einen Master für die E10? LOL
An deiner Stelle würde ich meinen alten Job behalten. Auf 70k oder in die Nähe davon kommst du mit einer E10 nicht so schnell. Da benötigst du schon die 11 in der Endstufe...
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Nein, das verstehst Du falsch. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Die verlinkte Tabelle ist tariflich bedeutungslos. Die Masse der AG ist nicht an die Ausschreibung gebunden. Das trifft nur auf öffentliche AG zu. Die Entgeltgruppe wird durch die Ausschreibung nicht berührt.
Ok. Das bedeutet, dass sich die Eingruppierung nach der Tätigkeit richtet und daher nicht verhandelbar ist, da die Stellenbeschreibung nun mal feststeht.
Und da es sich um ein Landesamt handelt (öffentlicher AG), ist dieses an die Ausschreibung gebunden.
Den Inhalt der verlinkten Tabelle scheinen einige aber als Maßstab zu nehmen, da mir die Personalabteilung jetzt mitteilte, dass die E13 dem höheren Dienst entspräche und mir mit einem FH-Diplom nur Stellen im gehobenen Dienst angeboten werden könnten. Daher das Angebot der offenen E10-Stelle...
@Alien1973
Bei einem Stellenwechsel gibt es trotz Leidensdruck nun einmal sehr viele Dinge abzuwägen.
Da gibt es sicher auch unterschiedliche Ansichten. Aber Fahrstrecke, Kollegen, Gehalt, Arbeitsklima, zukünftige Unsicherheiten, Work-Life-Balance, spielen bei den Überlegungen sicher eine Rolle.
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Bei TB gibt es weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst - noch etwas, was damit vergleichbar wäre. Wenn AG solchen Dummsprech verwenden, sollte man einen Bogen darum machen, weil sie dann mutmaßlich auch bei anderen Angelegenheiten versagen.
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Bei TB gibt es weder einen gehobenen noch einen höheren Dienst - noch etwas, was damit vergleichbar wäre. Wenn AG solchen Dummsprech verwenden, sollte man einen Bogen darum machen, weil sie dann mutmaßlich auch bei anderen Angelegenheiten versagen.
Das ist zwar formal richtig, aber auch das BAG hat sich dieser Bezeichnungen in der Vergangenheit bedient und das mag in machen Köpfen noch feststecken. Ich würde mich nicht übermäßig davon abschrecken lassen.
Den Inhalt der verlinkten Tabelle scheinen einige aber als Maßstab zu nehmen, da mir die Personalabteilung jetzt mitteilte, dass die E13 dem höheren Dienst entspräche und mir mit einem FH-Diplom nur Stellen im gehobenen Dienst angeboten werden könnten. Daher das Angebot der offenen E10-Stelle...
Da macht es sich die Behörde etwas leicht oder weiß es nicht besser. Natürlich könnte sie dir auch die E-13-Tätigkeiten übertragen, mangels abgeschlossenem wissenschaftlichen Hochschulstudium wärst du in die E 12 eingruppiert.
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Das BAG hat sich derlei Begrifflichkeiten nicht bedient, sondern stets der tariflich korrekten. Dazu gehörte im BAT-Kontext bspw. der Begriff „gehobener Angestelltendienst“, weil es im BAT so etwas gab. Im Kontext von TVÖD und TV-L ist es Dummsprech.
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Oha,
verstehe ich das richtig, dass bei den selben Tätigkeitsmerkmalen aus dem gehobenen Angestelltendienst im BAT lediglich der "Tarifbeschäftigte" im TVöD wurde? Dann sind Missverständnisse vorprorammiert.
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Nein, nicht aus Tätigkeitsmerkmalen - die Vergütungsgruppen waren dem einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Angestelltendienst zugeordnet. Da es keine Vergütungsgruppen und keinen einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Angestelltendienst mehr gibt, sehe ich nicht, wo bei einem mit mindestens gewöhnlicher Auffassungsgabe ausgestattetem Menschen Mißverständnisse auftreten könnten.
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Nein, nicht aus Tätigkeitsmerkmalen - die Vergütungsgruppen waren dem einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Angestelltendienst zugeordnet. Da es keine Vergütungsgruppen und keinen einfachen, mittleren, gehobenen oder höheren Angestelltendienst mehr gibt, sehe ich nicht, wo bei einem mit mindestens gewöhnlicher Auffassungsgabe ausgestattetem Menschen Mißverständnisse auftreten könnten.
Na ganz einfach. Früher führten die Tarifmerkmale einer Vergütungsgruppe z.B. in den gehobenen Angestelltendienst. Heute führen die selben Tarifmerkmale zu einer Entgeltgruppe, ohne die zusätzliche Definition.
Eigentlich das selbe in grün.
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Es ist ja bereits unzutreffend, daß es dieselben Tarifmerkmale wären. Und einen Zusammenhang zwischen Vergütungsgruppen und Entgeltgruppen gibt es auch nicht.
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Ok. Das bedeutet, dass sich die Eingruppierung nach der Tätigkeit richtet
Richtig
und daher nicht verhandelbar ist, da die Stellenbeschreibung nun mal feststeht.
Falsch.
Sie können dir jederzeit auch andere Tätigkeiten übertragen, die zu einer Änderung deiner Eingruppierung führen, wenn du dem Zustimmst, dann bist du in der andere EG
Und da es sich um ein Landesamt handelt (öffentlicher AG), ist dieses an die Ausschreibung gebunden.
Den Inhalt der verlinkten Tabelle scheinen einige aber als Maßstab zu nehmen, da mir die Personalabteilung jetzt mitteilte, dass die E13 dem höheren Dienst entspräche und mir mit einem FH-Diplom nur Stellen im gehobenen Dienst angeboten werden könnten. Daher das Angebot der offenen E10-Stelle...
Flachpfeifen und Dumpfbacken die da sind.
Oder halt Beamtenkalkriesel.
a) weil es einige E13er Stellen gibt, die man regulär bekommen kann von einer Fachausbildung ausgehend und selbst die ist in der IT nicht mal notwendig.
b) Weil wenn du eine E14er Stelle bekommst und es ist ein WiHochschulabschluss Voraussetzung in der Person, dann biste halt eine EGniedriger in der EG13 (auch als Schulabbrecher)
Aber die Ahnungslosigkeit bzgl. Tarifsystem ist bei Beamten stark ausgeprägt.
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Es ist ja bereits unzutreffend, daß es dieselben Tarifmerkmale wären. Und einen Zusammenhang zwischen Vergütungsgruppen und Entgeltgruppen gibt es auch nicht.
Nun gut, dann fehlen mir wohl die vertieften BAT-Kenntnisse. Dann nehme ich mit, dass es trotz selber Begrifflichkeiten bei den Tätigkeitsmerkmalen wohl keinen direkten Zusammenhang zwischen Vergütungs- und Entgeltgruppen gibt.
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Erstens das und zweitens sind es verbreitet nicht mehr dieselben Begrifflichkeiten.
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Ich hatte jetzt das Beispiel besondere Schwierigkeit und Bedeutung im Hinterkopf. Gabs das nicht im BAT? Die von mir genutzte Rechtsprechung datiert teilweise auf die 90er....
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Doch, durchaus - aber bspw. der Begriff der wissenschaftlichen Hochschulbildung war ein anderer, Beschäftigte in der Datenverarbeitung gibt es nicht mehr, technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung auch nicht...
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Danke für die Aufklärung.
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@Peter
Mein Rat an Dich (der eher Lebensberatung ist als TV Inhalt)
- guck dir die Stelle an und gehe zum Gespräch
- Fordere eine 10 S3 mit 30 Monaten Anerkennung LAufzeit in der Stufe, d. h. nach Ablauf der Probezeit kommst du auf eine 10 S4.
Dann entscheide wie sich das anfühlt.
Meiner persönlichen Meinung nach:
- die Suchen einen Billigheimer. Stellen in meiner Behörde gibt es nicht wie Sand am Meer und werden ausgeschrieben (What you See is what you get).
- Einmal im ÖD immer im ÖD: da wieder rauskommen ist sehr sehr schwer und dann sind die 70K in der fW nur noch eine schöne Erinnerung
Ich würde das nicht annehmen, da ich den Eindruck habe die gucken gerade wie verzweifelt die Bewerber sind. Weiter suchen. Auch andere Behörden haben schöne Töchter.. ahh jobs.
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@teclis:
Stimme dir vollkommen zu bis auf
- Einmal im ÖD immer im ÖD: da wieder rauskommen ist sehr sehr schwer und dann sind die 70K in der fW nur noch eine schöne Erinnerung
Gilt sicher für Verwaltungsstelleninhaber, nicht aber für MINT Berufler.
Ich persönlich habe mehrfach den Wechsel öD/fW hinter mir.
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Doch, durchaus - aber bspw. der Begriff der wissenschaftlichen Hochschulbildung war ein anderer, Beschäftigte in der Datenverarbeitung gibt es nicht mehr, technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung auch nicht...
Das verstehe ich nicht ganz - in der Entgeltordnung zum TV L sind die "technischen Beschäftigten mit technischer Ausbildung" genannt.
22. Ingenieure, Beschäftigte in technischen Berufen
22.1 Ingenieure
Vorbemerkung
Unter „technischer Ausbildung“ ist der erfolgreiche Besuch einer Schule zu verstehen, deren Abschlusszeugnisse zum Eintritt in die Laufbahn des gehobenen technischen Dienstes bzw. zur entsprechenden Qualifikationsebene berechtigen.
Entgeltgruppe 13
1. Technische Beschäftigte mit technischer Ausbildung sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
Und zum Begriff der "abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung" heißt es in der EntgO:
1 (1) Wissenschaftliche Hochschulen sind Universitäten, Technische Hochschulen sowie andere Hochschulen, die nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt sind.
(2) 1Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium mit einer ersten Staatsprüfung oder mit einer Diplomprüfung oder mit einer Masterprüfung beendet worden ist.
Zum selben Begriff hieß es in der Vergütungsordnung zum BAT:
Wissenschaftliche Hochschulen sind Universitäten, Technische Hochschulen sowie andere Hochschulen, die nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt sind.
Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium mit einer ersten Staatsprüfung oder mit einer Diplomprüfung beendet worden ist.
Aber damals gab es auch noch keinen "Bologna-Prozess".....
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- Fordere eine 10 S3 mit 30 Monaten Anerkennung LAufzeit in der Stufe, d. h. nach Ablauf der Probezeit kommst du auf eine 10 S4.
Und von 70 auf 50k runter gehen? :o
Also eigentlich muss man ja schon fast die Endstufe + Zulage (mit der man nochmal 20% von Stufe 2 erhält) fordern, nur um überhaupt gleich auf zu landen mit dem alten Job
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Und zum Begriff der "abgeschlossenen wissenschaftlichen Hochschulbildung" heißt es in der EntgO:
1 (1) Wissenschaftliche Hochschulen sind Universitäten, Technische Hochschulen sowie andere Hochschulen, die nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt sind.
(2) 1Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium mit einer ersten Staatsprüfung oder mit einer Diplomprüfung oder mit einer Masterprüfung beendet worden ist.
Zum selben Begriff hieß es in der Vergütungsordnung zum BAT:
Wissenschaftliche Hochschulen sind Universitäten, Technische Hochschulen sowie andere Hochschulen, die nach Landesrecht als wissenschaftliche Hochschulen anerkannt sind.
Abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium mit einer ersten Staatsprüfung oder mit einer Diplomprüfung beendet worden ist.
Aber damals gab es auch noch keinen "Bologna-Prozess".....
Neben dem Umstand, daß Du ja bereits einen anderen Norminhalt einräumst, wäre es auch ohne Bologna mittlerweile ein anderer, denn Vorbemerkung Nr. 1 Abs. 2 Satz 1 lautet seit nunmehr über einem Jahr:
„Eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung liegt vor, wenn das Studium mit einer ersten Staatsprüfung oder mit einer Diplomprüfung oder mit einer Masterprüfung oder mit einer Magisterprüfung beendet worden ist.“
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Nur mal so als zusätzliche Frage...
könnte ich auch als "sonstiger Beschäftigter" in Betracht gezogen werden, wenn man mich nur aufgrund des nicht vorhandenen Master-Abschlusses aussortieren möchte?
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Man muss zwischen dem Stellenbesetzungsverfahren und der Eingruppierung unterscheiden.
Für einen Arbeitgeber des öffentliches Dienstes gilt was in der Ausschreibung gefordert wird. Wenn dort ein Master verlangt wird, bist du aus dem Verfahren draußen.
Wenn das Ausschreibungsverfahren auch für Personen ohne diese Qualifikation geöffnet ist geht es. Es berührt dann nur ggf. die Eingruppierung.
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Nur mal so als zusätzliche Frage...
könnte ich auch als "sonstiger Beschäftigter" in Betracht gezogen werden, wenn man mich nur aufgrund des nicht vorhandenen Master-Abschlusses aussortieren möchte?
Wenn man dich aussortieren möchte, dann könntest du auch mit Master oder Doktortitel aussortiert werden.
Wenn man dir die Tätigkeiten nicht übertragen möchte, weil du kein Master hast, dann ist es halt kein tarifliche Frage, sondern eine dämliche (weil man glaubt man dürfe dir das nicht übertragen) oder eine inhaltliche (man traut dir den Job nicht zu) Frage.
Und wenn man dir dann die Tätigkeiten doch überträgt, dann kann man dir halt nur die E12 zahlen, weil du eben keinen Master hast.
Und wenn man will könnte man auf die Idee kommen dir die E13 zu zahlen, weil man glaubt du erfüllst die Voraussetzungen des sB.
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Update
Ich habe das Vorstellungsgespräch wahrgenommen...
Die E13-Stelle wollte/konnte man mir nicht übertragen, weil ich kein Uni-Diplom habe und somit nicht für den höheren Dienst in Frage kommen würde. Eine E12 für die Stelle würde aber auch nicht in Frage kommen. Also alles wie vorab schon bekannt.
Für die Alternativstelle wollte man mich nicht höher eingruppieren, weil man sonst den Gleichbehandlungsgrundsatz verletzen würde und es unfair den Kollegen gegenüber wäre.
Man hatte mir direkt "wohlwollend" die E10, Stufe 3, angeboten, hatte mir aber keinerlei Optionen, Kompromisse oder Perspektiven angeboten. Ich hatte dann dankend abgelehnt.
Schade eigentlich. Die Leute schienen alle sehr freundlich und die Stelle war interessant.
Das Gespräch an sich war auch recht angenehm und kein Vergleich zu manch aggressivem Verhör mit Psycho-Spielchen in der freien Wirtschaft.
Bei einem gewissen Entgegenkommen hätte ich es vielleicht gemacht. Aber nicht bei einer Differenz von ~ 20000 € p.a. ...
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Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz wird durch die Besserstellung eines Einzelnen nicht berührt.
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Die E13-Stelle wollte/konnte man mir nicht übertragen, weil ich kein Uni-Diplom habe und somit nicht für den höheren Dienst in Frage kommen würde. Eine E12 für die Stelle würde aber auch nicht in Frage kommen. Also alles wie vorab schon bekannt.
Schade, dass so etwas an unfähigen und unwissenden Personaler scheitert.
armseliger Verein
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@ Peter:
Danke fürs Update
@WasDennNun
Volle Zustimmung. Komisch, wie sich manche Arbeitgeber den Zugang zu guten Leuten verbauen.
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Sowas kommt halt dabei raus, wenn sich die Entscheidungsträger überwiegend oder ausschließlich im Beamtenverhältnis befinden, und dessen Laufbahngrundsätze fälschlicherweise 1 zu 1 auf tarifliche Arbeitsverhältnisse anwenden.
Zum Teil ist es schlichte Unkenntnis gepaart mit Ignoranz, aber es kommt schon auch mal Missgunst damit zum Ausdruck. Auch ich habe schon Argumente von Beamten gehört, dass auch sie "unten" anfangen und sich mit langen Wartezeiten "hocharbeiten" mussten. Es könne daher ja nicht sein, dass man als Tarifbeschäftigter direkt "höher" einsteigt.
Dann kauft man sich jetzt halt wieder einen Berufseinsteiger ein, der sich nach 2-3 Jahren Desillusionierungsphase umorientiert oder es bleibt der 40-50 Jährige, der vielleicht schon seine Schäfchen im Trockenen hat, und sich das geringere Gehalt schlicht leisten kann um eine ruhigere Kugel zu schieben.
;D
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Sowas kommt halt dabei raus, wenn sich die Entscheidungsträger überwiegend oder ausschließlich im Beamtenverhältnis befinden,
Quatsch.
Das kommt dabei raus, wenn die Entscheidungsträger keine Ahnung haben oder einfach nicht wollen. Ahnungslosigkeit oder Unwillen ist kein Privileg der Beamten.
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Sowas kommt halt dabei raus, wenn sich die Entscheidungsträger überwiegend oder ausschließlich im Beamtenverhältnis befinden,
Quatsch.
Das kommt dabei raus, wenn die Entscheidungsträger keine Ahnung haben oder einfach nicht wollen. Ahnungslosigkeit oder Unwillen ist kein Privileg der Beamten.
Ja, leider gibt es genug TBs die auf dieses Beamtendenk ebenfalls reinfallen und ein fehlerhaftes Verständnis vom Tarifrecht haben.