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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Martinar am 25.02.2021 21:41
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Guten Tag,
seit Januar 2020 wurde bei uns umstrukturiert, das ganze servicefreundlicher gestaltet. Wir haben also nun auch Samstags Dienstzeiten. Seit dem mal wieder die große Umstrukturierung stattfand, habe ich einen Job am Empfang und Sachbearbeitung bekommen.
Ich arbeite Vollzeit, TVÖD für Kommunen, 39 Wochenstunden. Seit der Corona Pandemie haben wir nicht mehr offen, sondern nur noch Entgegennahme von Unterlagen, allerdings auch weiterhin samstags. Bei uns sind nahezu alle Entscheider, Führungskräfte dauerhaft im Home Office oder krank geschrieben, ich habe jedenfalls zu kaum jemandem mehr Kontakt, wir erhalten fast nur noch per Telefon und Mail Anweisungen, wenn mal jemand während der Dienstzeit kurz vorbeischaut um Post zu holen, gibts keine Entscheidungen, nur Rausrederei.
Seit März 2020 arbeite ich 6 Tage die Woche, ohne Freizeitausgleich. Die ersten Wochen habe ich das zähneknirschend mitgemacht, da sich sämtliches Personal krank gemeldet hat oder im Home Office ist, bin quasi nur noch ich für diesen Job da.
Nachdem ich 150 Überstunden hatte, die übrigens nicht mit Zulage vergütet sind, habe ich die Reißleine gezogen und ein Gespräch gebeten mit meinem Chef, der allerdings nur mit tröstenden Worten reagiert hat, inhaltlich keine konstruktiven Vorschläge, er habe halt nur mich, was solle er machen, bald werde ausgeschrieben, das war letztes Jahr.
Meine Überstunden steigen und steigen, ich bin ziemlich fertig, da ich zu hause einfach zu nichts mehr komme, mein Privatleben quasi komplett über den Haufen geschmissen ist, es interessiert niemanden. Kaum gibt es Diskussionen mit den Vorgesetzten darüber am Telefon, wird aufgelegt, es wird mit Kündigung gedroht und einfach nicht reagiert.
Nun habe ich meine Zulagen eingefordert, auch hierauf ist niemand eingegangen. Ich habe mich jetzt weiterbeworben, fürchte aber das ganze dauert noch ein wenig, bis ich weg komme, ich habe auch Kündigungsfristen, da ich recht lange schon dort arbeite.
Frage - was kann ich tun, kann ich überhaupt etwas tun, gegen diese extreme Dauerbelastung, ich habe seit 1 Jahr mit Ausnahmen der Feiertage keine 5 Tage Woche mehr gehabt, privat hängt auch der Haussegen schief und ich fühle mich komplett allein gelassen.
Der Personalrat reagiert auch nicht.
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Entweder sind die Arbeitsstunden angeordnet, dann werden sie - sofern sie nicht fristgerecht ausgeglichen werden - zu Überstunden und sind entsprechend zu entgelten, was sich im Wege einer Lohnklage durchsetzen läßt, oder sie sind nicht angeordnet und man geht nach der geschuldeten Arbeitszeit nach Hause. So einfach ist das.
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Danke. Also das Einfordern der Zulage hat nur auf große Fragezeichen gestoßen. Das hieße allerdings, ich komme einfach Samstags nicht mehr zum Dienst. Das hab ich sogar mal angekündigt, woraufhin mir gesagt wurde, dann bräuchte ich halt garnicht mehr kommen, Kündigung. So geht das seit November. Einfach nicht mehr kommen, ist irgendwie für mich halt auch keine Lösung.
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Also sind die Arbeitsstunden angeordnet und entsprechend zu entgelten. Lohnklage erheben und somit die Anordnung sauer machen. Wenn man schon beim ArbG den Antrag einreicht, kann man auch gleich einen Feststellungsantrag einreichen, der auf die Unrechtmäßigkeit der Anordnung gerichtet ist, da zu vermuten steht, daß der PR/BR bei der Anordnung nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist. Wenn man lustig drauf ist, kann man noch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragen, dem AG bis zur Entscheidung die Anordnung zu untersagen.
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Na wenn du die einzige Person bist, die dein Chef noch hat, kann er dich ja nicht so einfach gehen lassen^^
Such dir die Unterstützung von einem Anwalt für Arbeitsrecht.
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Also sind die Arbeitsstunden angeordnet und entsprechend zu entgelten. Lohnklage erheben und somit die Anordnung sauer machen. Wenn man schon beim ArbG den Antrag einreicht, kann man auch gleich einen Feststellungsantrag einreichen, der auf die Unrechtmäßigkeit der Anordnung gerichtet ist, da zu vermuten steht, daß der PR/BR bei der Anordnung nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist. Wenn man lustig drauf ist, kann man noch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragen, dem AG bis zur Entscheidung die Anordnung zu untersagen.
Genau das!
Wenn du so wichtig für den Chef bist, dann wird er dich doch kaum kündigen..
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Welche Arbeitszeit ist vom Arbeitgeber vorgegeben? (Mo von X-Y, Di von ...)
In welcher Form wurde diese Vorgegeben?
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Also das ganze hier passiert auf Zuruf. Direkt vom Fachvorgesetzten. So wirklich klar erwähnt wird nicht etwa „mach Überstunden“. Sondern es wird einfach gesagt Samstags bist von 8-16 Uhr ebenfalls da um Unterlagen entgegen zu nehmen.
Ich habe der Personalchefin geschrieben ich mag diese angeordneten Stunden mit Zuschlag vergütet haben. Diese sagte, da sei eine Unverfrorenheit. Das habe noch nie jemand gefordert im Haus.
Ich habe mich mal einen Tag Samstag krank gemeldet. Daraufhin kam ein Gespräch mit dem Amtsleiter und der kündigte eine Abmahnung an.
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Also das ganze hier passiert auf Zuruf. Direkt vom Fachvorgesetzten. So wirklich klar erwähnt wird nicht etwa „mach Überstunden“. Sondern es wird einfach gesagt Samstags bist von 8-16 Uhr ebenfalls da um Unterlagen entgegen zu nehmen.
Tja, das ist das Problem und deshalb wirst du auch keine Zuschläge bekommen. Entweder schrifltich geben lassen oder nicht machen. An deiner Stelle würde ich mal schauen dass du die 150h Mehrarbeit (Ja das sind keine Überstunden!) abgebaut bekommst. Nicht das die aufgrund irgendwelcher internen Vereinbarungen verfallen...
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Würde mir das nicht antun und einen anderen AG suchen.
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Dann warte doch die Abmahnung gelassen ab.
Nach dem Zuruf schreibst du eine E-Mail an fachvorgesetzten, Personalrat und Personalstelle, dass du davon ausgehst, dass es sich um eine Anweisung von Überstunden handelt. (Sa ab 13 Uhr fallen auch ohne Überstunden Zuschläge an.)
Die Bezahlung (auch rückwirkend) machst du schriftlich geltend. (Noch heute weil Ansprüche nach 6 Monaten verfallen.
Wenn man nicht zahl dann halt Lohnklage.
Sinnvoll ist sich Arbeitsrechtsschutz zu verschaffen. Da der Konflikt schon begonnen hat sind Gewerkschaften die bessere Chance tatsächlich noch Rechtsschutz zu erlangen.
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Nach dem Zuruf schreibst du eine E-Mail an fachvorgesetzten, Personalrat und Personalstelle, dass du davon ausgehst, dass es sich um eine Anweisung von Überstunden handelt. (Sa ab 13 Uhr fallen auch ohne Überstunden Zuschläge an.)
Nur mal am Rande: es gibt Zuschläge am Samstag nach 13 Uhr? Was soll der Unfug denn?
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Es bleibt so einfach:
Lohnklage erheben und somit die Anordnung sauer machen. Wenn man schon beim ArbG den Antrag einreicht, kann man auch gleich einen Feststellungsantrag einreichen, der auf die Unrechtmäßigkeit der Anordnung gerichtet ist, da zu vermuten steht, daß der PR/BR bei der Anordnung nicht oder nicht ordnungsgemäß beteiligt worden ist. Wenn man lustig drauf ist, kann man noch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes beantragen, dem AG bis zur Entscheidung die Anordnung zu untersagen.
Der AG wird entweder behaupten, die Arbeitsstunden seien nicht angeordnet, dann sind sie auch nicht zu leisten - oder er behauptet die Anordnung, dann sind sie zu vergüten. Und selbst wenn der AG ersteres behauptet, läßt sich wahrscheinlich dennoch die Vergütung erstreiten.
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Tja, das ist das Problem und deshalb wirst du auch keine Zuschläge bekommen. Entweder schrifltich geben lassen oder nicht machen.
Das Problem ist die TE selbst bzw ihr (noch) fehlender Mut. Nach der SV ist auch die "Beweislage" recht klar.
Der Zweite Satz ist ein recht gefährlicher Hinweis der mit sicherheit zur Abmahnung und im Wiederholungsfall zur (fristlosen) Kündigung rechtfertigt.
Was zu tun ist haben Lars73 und Spid ja hinreichend dargelegt.
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Die Sache ist also die. Wenn ich Samstag einfach mal nicht mehr komme, weil man mir sagt, ist angeordnet und hinterher will keiner mehr was davon wissen.....Klage gegen einen Arbeitgeber einreichen ist natürlich krass. Dann kann ich mich vor Mobbing nicht mehr retten.
Schade dass es offenbar aber keine vernünftigen Weg gibt. Es macht krank soviel zu arbeiten. Zumal es oft so ist dass man samstags nur sinnfrei rumsitzt
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Die Sache ist also die. Wenn ich Samstag einfach mal nicht mehr komme, weil man mir sagt, ist angeordnet und hinterher will keiner mehr was davon wissen.....Klage gegen einen Arbeitgeber einreichen ist natürlich krass. Dann kann ich mich vor Mobbing nicht mehr retten.
Schade dass es offenbar aber keine vernünftigen Weg gibt. Es macht krank soviel zu arbeiten. Zumal es oft so ist dass man samstags nur sinnfrei rumsitzt
"Krass" ist, sich immer noch nicht zu trauen, obwohl man sich schon wegbeworben hat. Lass dich doch nicht verarschen!
Wer durch zu viel Arbeiten krank wird, wird i.d.R. Arbeitsunfähgkeitsbescheinigungen vorlegen können.
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Dein Arbeitgeber bettelt förmlich um eine Klage. Lass dir deine Arbeitszeiten schriftlich geben. Und frage nicht nach einer Zulage, sondern verlange die Bezahlung deiner Überstunden und Zeitzuschläge. Am besten noch heute, wie es hier von einem anderen User schon geraten wurde. Und zwar musst du schriftlich Anspruch auf Überstundenentgelt und Überstundenzeitzuschläge erheben. Und dieses Schreiben solltest du noch heute persönlich übergeben.
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Was ist am Beschreiten des Rechtsweges im Rechtsstaat jetzt "krass"? Krass wäre es, die geschuldeten Zuschläge durch Schläger eintreiben zu lassen oder die Überstunden zu vermeiden, indem man das Gebäude anzündet, in dem sie abzuleisten wären. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist hingegen so gewöhnlich, daß man mit der Arbeitsgerichtsbarkeit einen speziellen Gerichtszweig extra nur dafür eingerichtet hat, den jährlich etwa 1,5% der Beschäftigten in Deutschland nutzen. Aufgrund des Maßregelungsverbotes muß man sich auch keine Sorgen machen, im Zweifel sieht man sich bei jeder nicht begünstigenden Entscheidung oder Handlung des AG oder seines Personals vor Gericht wieder, davon hat er nach der spätestens dritten persönlichen Ladung für den HVB zum Gütetermin die Schnauze voll.
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Was ist am Beschreiten des Rechtsweges im Rechtsstaat jetzt "krass"? Krass wäre es, die geschuldeten Zuschläge durch Schläger eintreiben zu lassen oder die Überstunden zu vermeiden, indem man das Gebäude anzündet, in dem sie abzuleisten wären. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist hingegen so gewöhnlich, daß man mit der Arbeitsgerichtsbarkeit einen speziellen Gerichtszweig extra nur dafür eingerichtet hat, den jährlich etwa 1,5% der Beschäftigten in Deutschland nutzen. Aufgrund des Maßregelungsverbotes muß man sich auch keine Sorgen machen, im Zweifel sieht man sich bei jeder nicht begünstigenden Entscheidung oder Handlung des AG oder seines Personals vor Gericht wieder, davon hat er nach der spätestens dritten persönlichen Ladung für den HVB zum Gütetermin die Schnauze voll.
Da frage ich mich manchmal wie du als AG-Vertreter mit deinen Mitarbeitern umgehst, welche dich gefühlt jedes Jahr mit einer Klage beschäftigen. Gehst du nach der vierten immer noch rein objektiv mit dem Beschäftigten um? (bitte in diesem Beispiel davon aus, dass er zu 50% obsiegt hat.)
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Nach dem Zuruf schreibst du eine E-Mail an fachvorgesetzten, Personalrat und Personalstelle, dass du davon ausgehst, dass es sich um eine Anweisung von Überstunden handelt. (Sa ab 13 Uhr fallen auch ohne Überstunden Zuschläge an.)
Nur mal am Rande: es gibt Zuschläge am Samstag nach 13 Uhr? Was soll der Unfug denn?
Arbeit zu ungünstigen Zeiten, steht im TVöD und gilt nicht nur für angeordnete Überstunden.
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Und entsteht bei dauerhafter 6-Tage Woche nicht ein höherer Urlaubsanspruch?
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Was ist am Beschreiten des Rechtsweges im Rechtsstaat jetzt "krass"? Krass wäre es, die geschuldeten Zuschläge durch Schläger eintreiben zu lassen oder die Überstunden zu vermeiden, indem man das Gebäude anzündet, in dem sie abzuleisten wären. Eine Klage vor dem Arbeitsgericht ist hingegen so gewöhnlich, daß man mit der Arbeitsgerichtsbarkeit einen speziellen Gerichtszweig extra nur dafür eingerichtet hat, den jährlich etwa 1,5% der Beschäftigten in Deutschland nutzen. Aufgrund des Maßregelungsverbotes muß man sich auch keine Sorgen machen, im Zweifel sieht man sich bei jeder nicht begünstigenden Entscheidung oder Handlung des AG oder seines Personals vor Gericht wieder, davon hat er nach der spätestens dritten persönlichen Ladung für den HVB zum Gütetermin die Schnauze voll.
Da frage ich mich manchmal wie du als AG-Vertreter mit deinen Mitarbeitern umgehst, welche dich gefühlt jedes Jahr mit einer Klage beschäftigen. Gehst du nach der vierten immer noch rein objektiv mit dem Beschäftigten um? (bitte in diesem Beispiel davon aus, dass er zu 50% obsiegt hat.)
Ich habe nur einen sehr geringen Erfahrungswert hinsichtlich Arbeitsgerichtsprozessen, die wir unter meiner Beteiligung verloren hätten. Das setzte ja voraus, daß wir etwas falsch gemacht hätten, wie in diesem geerbten Fall (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,112552.msg196213.html#msg196213). Ansonsten gilt: wenn wir etwas falsch gemacht haben, war es gut, daß geklagt worden ist. Wenn nicht, wurde mein Wunsch zu gewinnen befriedigt.
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Die Sache ist also die. Wenn ich Samstag einfach mal nicht mehr komme, weil man mir sagt, ist angeordnet und hinterher will keiner mehr was davon wissen.....Klage gegen einen Arbeitgeber einreichen ist natürlich krass. Dann kann ich mich vor Mobbing nicht mehr retten.
Schade dass es offenbar aber keine vernünftigen Weg gibt. Es macht krank soviel zu arbeiten. Zumal es oft so ist dass man samstags nur sinnfrei rumsitzt
Krass ist das nicht - sondern der normale Lauf der Dinge.
Wie du da auf Mobbing kommst, weiß ich auch nicht. Du bist doch scheinbar in der guten Situation, dass sie derzeit keine Alternativen haben. Was soll also passieren? Wenn es dir zu wild wird, dann gehst du halt (hast dich ja scheinbar eh schon beworben) und im besten Fall bekommst du danach, was dir zusteht.
Der AG hält sich doch hier nicht an die Regeln - du kannst doch relativ entspannt in die Klage gehen. Gespräche vorher sind ja zu keinem Ergebnis gekommen.
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Arbeit zu ungünstigen Zeiten, steht im TVöD und gilt nicht nur für angeordnete Überstunden.
Oops. Da gibt es ja für mich noch einiges zu beantragen. Wahrscheinlich 6-Monats-Frist, oder?
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Danke. Es macht Mut. Ich werde schriftlich die Zuschläge einfordern. Verjährung gilt sechs Monate, wenn ich es richtig lese?
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6 Monate ab Fälligkeit des Anspruches. Für die Zuschläge ist dies jeweils der Zahltag des zweiten Monats, der auf die Entstehung des Anspruches folgt (§20 Abs. 1 Satz 4 TVÖD). Für die Überstunden an sich ist dies im Geltungsbereich des BT-V der Zahltag des zweiten Monats, der auf das Ende des Dritten Kalendermonats nach deren Enstehen folgt (§20 Abs. 1 Satz 4 TVÖD i.V.m. §43 BT-V.
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Danke! Ich glaube in unserer Personalabteilung hat keiner Ahnung. Dort meint man, wenn man Zuschläge für beispielsweise Dienste ab 21 Uhr zahlt, dann wäre das ausreichend. Aufgrund der Situation kommt es unter der Woche auch vor dass wir bis 22 Uhr arbeiten. Daraufhin bekam ich die Antwort dass ja diese Überstunden nichts mit denen des Samstags zu tun hätten und ohnehin mur jene für Samstag gelten würden für Zuschläge - wenn überhaupt. Wobei man ja insgesamt jetzt sagt, es sei freiwillige Mehrarbeit meinerseits, man erwarte sowas einfach in Zeiten wie diesen.
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Mehrarbeit können nur Teilzeitbeschäftigte leisten.
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???wie nennt man das eigentlich dann, was bei uns als "Überstunden" bezeichnet wird, also wenn ich bei Vollzeit 39 Stunden pro Woche jede Woche 45 Stunden mache oder noch mehr
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Wenn es angeordnete Arbeitsstunden sind, die nicht fristgerecht ausgeglichen werden, sind es Überstunden. Andere Arbeitsstunden sind Arbeitsstunden, die keine Überstunden sind. Keine Arbeitsstunden sind Stunden, die im Rahmen von Gleitzeitregelungen im Sinne der Protokollerklärung zu § 6 anfallen, es sei denn, sie sind angeordnet worden.
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Huhh, verstehe, also ich sags ehrlich, unsere Personalabteilung hat - sorry - keine Ahnung von jeglicher Begrifflichkeit, wenn ich das so lese, da ist irgendwie alles eine "Überstunde". Schützt sie aber auch nicht davor, sich an den TVÖD zu halten.
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Hast du deinen Anspruch denn jetzt schriftlich geltend gemacht?
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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht - gilt auch für Personaler
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Also ich habe zuerst mündlich und dann nochmal schriftlich an den Personalchef eingereicht, man möchte mir bitte die Zulage buchen der Überstunden.
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Das reicht nicht, um die Ausschlussfrist zu wahren.
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Was muss noch getan werden? Noch kann ich etwas tun.
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Die tarifliche Ausschlußfrist wird nur durch eine Geltendmachung der Ansprüche unterbrochen. Eine Geltendmachung stellt eine ernsthafte Zahlungsaufforderung an den Schuldner unter Bezifferung oder konkreter Benennung des Anspruchs.
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Hmm, nochmal für mich, reicht es jetzt nicht aus, schriftlich zu formulieren, dass man diese Zuschläge haben möchte, gilt halt nur noch für die letzten 6 Monate
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Es bedarf einer ernsthaften Zahlungsaufforderung und einer konkreten Bezifferung oder hinreichenden Benennung des Anspruchs. Auf die Ausschlußfrist hingegen muß nicht hingewiesen werden, darauf kann der AG selber kommen.
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Verstehe. Also müsste ich jetzt aufgrund meines Zeitkontos bzw. Stundenzettels konkret auch schreiben: 4,5 Überstunden hier und 2,4 Überstunden da, ..... etc, zB in einer Excel Tabelle, möchte ich gern die Zuschläge haben bis zum Tag X?
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Durchaus - und nicht durch unnötige Floskeln und Höflichkeitsformeln die Zahlungsaufforderung und deren Ernsthaftigkeit verklären, das gefährdet die Wirksamkeit. Du forderst den AG auf, Dir bis zum 12.03.21 die bislang fällig gewordenen Zuschläge zu den Überstunden, die Du aufführst, zu zahlen, ansonsten wirst Du sie gerichtlich durchsetzen.
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Aber verlange nicht nur die Zeitzuschläge, sondern auch die Überstundenvergütung. Für die zuletzt geleisteten Überstunden hast du aber zunächst erst mal nur Anspruch auf Freizeitausgleich.
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Meint ihr denn es reicht die Summe der Monate oder muss das ausführlicher gestaltet sein. Also wer mir wann weshalb mit welcher Aufgabe angeordnet hat? Reicht es zb Stunden in Summe zu nennen etc mit frist bis Tag X. Bitte mit Zuschlägen auszahlen
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Formulierungsvorschlag: Ich erhebe Anspruch auf die Zahlung der Überstundenvergütung für x Überstunden, die ich ab... bis... geleistet habe, und der Zeitzuschläge für diese Überstunden.
Das müsste eigentlich reichen.
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„...und fordere die Zahlung des Anspruchs bis zum tt.mm.jjjj.” Eine ernsthafte Zahlungsaufforderung muß die Aufforderung zur Zahlung beinhalten.
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Super! Danke euch. Ich hoffe es reicht aus, wenn man die Überstunden im Gesamten aus dem Zeitprotokoll entnimmt. Denn für jeden einzelnen Tag das aus dem Dezimalsystem heraus summieren ist ziemlicher Aufwand.
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Ging es nicht ausgangs um das Problem, dass diese Arbeitszeit/dieser Umfang generell schwierig ist (unabhängig von der Bezahlung)? Passiert dazu auch etwas?
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Im Zuge der Geltendmachung der Zahlungsansprüche durch die Beschäftigte wird der Arbeitgeber Farbe bekennen müssen, ob er Überstunden angeordnet hat oder nicht.
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Ging es nicht ausgangs um das Problem, dass diese Arbeitszeit/dieser Umfang generell schwierig ist (unabhängig von der Bezahlung)? Passiert dazu auch etwas?
Ein bisschen auf die Tränendrüse drücken steigert die Hilfsbereitschaft ungemein, weiß doch jede. ;)