Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: WissMa am 26.02.2021 12:01
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Liebes Forum,
ich bin ganz neu hier, habe aber zu diesem Thema keinen Thread gefunden::
Hat jemand Tipps für mich, wo ich mich in das Thema Beamtenhülsen und Einrichtung neuer Professuren einlesen könnte? Ich durchschaue, dass bei der Einrichtung einer Professur eine sog. Beamtenhülse verfügbar sein muss, damit die späteren Pensionsansprüche planbar abgesichert sind. Ich finde unter dem Begriff Beamtenhülse aber so gut wie keine Informationen im Netz. Mich würde interessieren, wie diese geschaffen, abgegeben und genutzt werden können und ob und wie sich die Dinge zwischen den Bundesländern unterscheiden. Gibt es hierzu vielleicht eine Art Übersicht?
Vielen Dank!
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...den Begriff Beamtenhülse höre ich zum ersten Mal... :D
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Geht mir ähnlich... Meinst du vielleicht eine Planstelle?
Es gab jedenfalls schon mal vor einiger Zeit die Frage nach Beamtenhülsen hier im Forum. Hier (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=114593.0) findest du den entsprechenden Thread.
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...den Begriff Beamtenhülse höre ich zum ersten Mal... :D
Google wirft zu "Beamtenhülse" ganze 6 (!) Ergebnisse aus. Das kann kein korrekter Begriff sein.
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Geht mir ähnlich... Meinst du vielleicht eine Planstelle?
Es gab jedenfalls schon mal vor einiger Zeit die Frage nach Beamtenhülsen hier im Forum. Hier (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php?topic=114593.0) findest du den entsprechenden Thread.
Du brauchst doch keinen Thread zu verlinken, der praktsich null Mehrwert hat.
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17 Jahre Beamter, mehrere Jahre davon im Personalbereich aber Beamtenhülse habe ich noch nie gehört...
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Naja, es gibt einige Beamte, die im Dienst nur eine Hülse sind. (Sorry für OT)
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Ich kenn den Begriff zwar auch nicht, aber ich finde ihn echt super. Das wäre doch mal ein gutes Thema für die Schwarmintelligenz hier, diesen genialen Begriff mit einer Definition zu belegen.
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Hallo zusammen,
die Thematik von Stellen ist nicht die einfachste ;)
Bisher war es tatsächlich so, dass man für einen Beamten eine Stelle "Planstelle, Stellenhülse" benötigt, damit nicht noch weitere Kosten für die Versorgung (Versorgungs- und Beihilfepauschalen) anfallen. Je nach Bundesland gibt es nun aber neue Regelungen, die mir im Detail leider nicht bekannt sind.
In den Universitäten gibt es doch meist auch Abteilungen, die für den Stellenplan zuständig sind. Hier könnte man Ihnen bestimmt helfen. Je nachdem sind diese entweder in einer Personalabteilung oder im Personalcontrolling ansässig.
Sorry, dass ich nicht mehr beitragen konnte.
VG
Tony
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Beamtenhülse / Beamtenstellenhülse / Stellenhülse. Meint alles das selbe. Kenne ich auch aus meiner Tätigkeit an der Uni und wird eben oft nur als "Beamtenhülse" verwendet. Das jeweilige Bundesland stellt den Hochschulen solche "Hülsen" zur Verfügung, die dann eben den Fachbereichen zugeordnet werden oder in einer "Zentralreserver" verbleiben.
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Meinst du vielleicht eine Planstelle?
Genau diese wird gemeint sein.
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Hülsenfrüchte verursachen Blähungen :D
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Vielen vielen Dank für die bereitgestellte Schwarmintelligenz. Das hat mir weitergeholfen!
In der Tat sind die Planstellen / Stellenhülsen gemeint. Ich bin aber zumindest beruhigt, dass ich nicht der einzige bin, der angesichts des Begriffs erst einmal Fragezeichen in den Augen hat ;)
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Ich kann nur nur für NRW sprechen, hier spricht man (zumindest bei uns) von Mänteln. Die Unis haben als Körperschaften des öffentlichen Rechts Dienstherreneigenschaft und können neue Beamtenstellen schaffen. Dabei entstehen neben den Bezügen Kosten für den „Mantel“ in Höhe von ca. 30% für Versorgung und Beihilfe. Diese werden in unregelmäßigen Abständen vom Land eingezogen.
Wenn man eine Professur ausschreiben möchte, überprüft man erst, ob eine Planstelle vorliegt. Wenn ja, hat die Fakultät nur die Bezüge zu finanzieren. Wenn nicht, muss man erst einen „Mantel“ schaffen, aber das wird etwa 30% teurer.