Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: BiancaD am 28.02.2021 13:03
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Liebes Forum!
Ich habe eine Frage zur Berechnung meiner vorherigen Tätigkeiten im Hinblick auf die Pensionshöhe.
Im Netz habe ich das hier gefunden:
"In unserem Beispiel hat eine Beamtin 10 Jahre lang Beiträge zur Rentenversicherung geleistet und ist dann in das Beamtenverhältnis übernommen worden. Als Beamtin war sie noch 25 Jahre in Vollzeit beschäftigt.
Für die Berechnung des Höchstsatzes werden die Jahre als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie ruhegehaltfähige Dienstzeiten behandelt."
Ist das tatsächlich korrekt so?
Ich habe vorher bereits im ÖD gearbeitet. Wird die Pension dann prozentual erhöht?
Also:
anstatt
25 Jahre X 1,79375 %/Jahr = 44,84%
dann eben
35 Jahre X 1,79375 %/Jahr = 62,78%
Oder werden die Beträge der Pension + Rente einfach addiert? Weiß das jemand mit einer verlässlichen Quelle?
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Einfach mal den gesamten Artikel lesen.
Der Ruhegehaltssatz beträgt in diesem Fall
25 Jahre X 1,79375 %/Jahr = 44,84%
Ihr Ruhegehalt beträgt also
€ 3.000,00 / Monat X 44,84% = € 1.345,20 / Monat
Für die Berechnung des Höchstsatzes werden die Jahre als sozialversicherungspflichtig Beschäftigte wie ruhegehaltfähige Dienstzeiten behandelt. Berücksichtigt werden aber nur die Zeiten nach Vollendung des 17. Lebensjahres.
In unserem Fall wird also folgende Rechnung angestrengt:
35 Jahre X 1,79375 %/Jahr = 62,78%
Ihr Höchstsatz beträgt also
€ 3.000,00 / Monat X 62,78%= € 1.883,40 / Monat
Der Höchstsatz ist also € 537,56 höher als die Pension. Wenn unsere Beamtin also etwa monatlich € 800,00 an Rente und VBL-Leistungen bekommt, werden von der Pension € 262,44 abgezogen.
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Ist das tatsächlich korrekt so?
Ich habe vorher bereits im ÖD gearbeitet. Wird die Pension dann prozentual erhöht?
nein und öD ist egal, es geht um sozialversicherungspflichtig Zeiten.
Oder werden die Beträge der Pension + Rente einfach addiert? Weiß das jemand mit einer verlässlichen Quelle?
Auch nein:
Es wird von der Pension soviel abgezogen, dass du nur noch
Pesnsion+Rente=Pension wenn du die Rentenzeit Beamter gewesen wärest erreicht hast.
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der zitierte artikel bezieht sich ja nur generell auf rentenversicherungspflichtige beschäftigung
ist da beschäftigung im öd nicht eine ausnahme? nach art. 18 bayerisches beamtenversorgungsgesetzt können diese zeiten doch auch als ruhegehaltfähige dienstzeiten berücksichtigt werden:
Art. 18
Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im öffentlichen Dienst
1Als ruhegehaltfähig sollen auch folgende Zeiten berücksichtigt werden, in denen ein Beamter oder eine Beamtin im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis im Dienst eines öffentlich-rechtlichen Dienstherrn ohne von dem Beamten oder der Beamtin zu vertretende Unterbrechung tätig war, sofern diese Tätigkeit zur Ernennung geführt hat...
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Doch, selbstverständlich besteht (in allen oder zumindest den meisten Versorgungsgesetzen) eine Ausnahme, die Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis privilegiert, und zwar insofern, dass sie unter bestimmten, praktisch regelmäßig vorliegenden Voraussetzungen ruhegehaltfähig sind. In diesen Fällen erhält man für den selben Zeitraum also Renten- wie Ruhegehalt ansprüche.
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Ok! Danke. Ich habe mich vielleicht ungenau ausgedrückt.
Ich wurde spät verbeamtet, mit Mitte 30. Vor dem Studium habe ich auch versicherungspflichtig gearbeitet, nach dem Studium im ÖD.
Das etwas abgezogen wird weiß ich schon, das wird aber so viel nicht sein, was da zusammen kommt.
Ich hatte nur Bedenken, dass die Prozente am Ende zu gering sind. Also das ich die 71,75% nicht bekomme weiß ich. Ich glaube das das Studium in Bayern angerechnet wird.
Aber ich glaube damit kann ich etwas anfangen. Die Personalabteilung hat nur gesagt das ich beides beantragen müsste.
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Doch, selbstverständlich besteht (in allen oder zumindest den meisten Versorgungsgesetzen) eine Ausnahme, die Zeiten im privatrechtlichen Arbeitsverhältnis privilegiert, und zwar insofern, dass sie unter bestimmten, praktisch regelmäßig vorliegenden Voraussetzungen ruhegehaltfähig sind. In diesen Fällen erhält man für den selben Zeitraum also Renten- wie Ruhegehalt ansprüche.
welchen effekt hat das dann? also wo ist der vorteil gegenüber sozialversicherungspflichtiger beschäftigung außerhalb des öd vor der verbeamtung?
ich muss noch mal so doof nachfragen. ich dachte eigentlich vorher schon, es verstanden zu haben, aber jetzt bin ich wieder unsicher
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Grundsätzlich kann man hinsichtlich der ruhegehaltfähigen Dienstzeiten von Folgendem ausgehen:
Zeiten einer erforderlichen Berufsausbildung
sind zu berücksichtigen (max. 3 Jahre)
Zeiten eines erforderlichen Studiums
sind zu berücksichtigen (max. 855 Tage)
Zeiten im Beamtenverhältnis
sind zu berücksichtigen
Zeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst
sind zu berücksichtigen, wenn aus dieser Funktion heraus verbeamtet wurde
Zeiten als Angestellter außerhalb des öffentlichen Dienstes
können berücksichtigt werden, wenn sie förderlich sind.
Die auf diese Weise ermittelten Zeiten multipliziert mit dem Faktor 1,8 ergibt in etwa den Ruhegehalt Satz.
Rente muss separat beantragt werden. Ruhegehalt erhält man "automatisch".
Der Vorteil von Zeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst im Vergleich zu Zeiten als Angestellter außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, dass man für die Zeit im öffentlichen Dienst aufgrund seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Rentenanspeüche erwirbt (das tut der Angestellte in der Privatwirtschaft natürlich auch), im Falle einer späteren Verbeamtung wird derselbe Zeitraum jedoch grundsätzlich zusätzlich auch für die Festsetzung des Ruhegehalts berücksichtigt. Als Angestellter im öffentlichen Dienst bekommt man bei späterer Verbeamtung also für die Jahre als Angestellter sowohl Rente als auch Pension.
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Der Vorteil von Zeiten als Angestellter im öffentlichen Dienst im Vergleich zu Zeiten als Angestellter außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, dass man für die Zeit im öffentlichen Dienst aufgrund seiner sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung Rentenanspeüche erwirbt (das tut der Angestellte in der Privatwirtschaft natürlich auch), im Falle einer späteren Verbeamtung wird derselbe Zeitraum jedoch grundsätzlich zusätzlich auch für die Festsetzung des Ruhegehalts berücksichtigt. Als Angestellter im öffentlichen Dienst bekommt man bei späterer Verbeamtung also für die Jahre als Angestellter sowohl Rente als auch Pension.
aber rente und vbl beantragen muss ich in jedem fall, auch wenn mir die zeiten als angestellte als ruhegehaltfähige dienstzeiten anerechnet werden. und die summe ist gedeckelt auf 71,75%, ich habe bei der pension also entsprechende abzüge. am ende ist das ergebnis also das gleiche.
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aber rente und vbl beantragen muss ich in jedem fall, auch wenn mir die zeiten als angestellte als ruhegehaltfähige dienstzeiten anerechnet werden. und die summe ist gedeckelt auf 71,75%, ich habe bei der pension also entsprechende abzüge. am ende ist das ergebnis also das gleiche.
Personen mit einer gemischten Erwerbsbiographie (d.h. wesentliche Teile auch außerhalb des öD und daher weniger ruhgehaltsfähige Dienstzeit) kann das aber nicht gleich sein, denn sie können durch die Anrechnung der als Arbeitnehmer zurückgelegten Zeit im öD sowohl für die Rente als auch die Pension näher an die 71,75% kommen. Darüber geht nicht, aber das sind wohl Luxusprobleme.
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okay, dann liegt das an der konstellation bei mir, dass der unterschied nicht groß ist
ich werde bei rentenbeginn etwa 1/3 meiner lebensarbeitszeit als angestellte nach tvöd/tv-l und 2/3 als beamtin gearbeitet haben. wenn mir die zeit als angestellte als ruhegehaltfähig anerkannt wird (ich bin mir da nicht sicher, da mein dienstherr nicht mein vorheriger ag ist) komme ich auf über 40 dienstjahre. falls nicht, erreiche ich aber mit pension + rente + vbl die maximalpension
und mir ist klar, dass meine rechnung anhand der jetzigen beträge unseriös ist, weil bezüge ja steigen (hoffentlich) und sich die regelungen in den nächsten jahren noch ändern werden. ich wollte mir das nur anhand eines beispiels greifbarer machen