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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: Tuareg am 28.02.2021 15:25

Titel: VBLextra - schädliche Verwendung
Beitrag von: Tuareg am 28.02.2021 15:25
wg. eines fehlenden VBL-Forums poste ich mein Frage hier und hoffe auf tragfähige Antwort:

VBLextra-Vertrag (Riester+Entgeltumwandlung) soll nach über 12 Jahren zum Rentenbeginn förderschädlich gekündigt werden (Kapitalauszahlung). Klar ist, das Förderung und Steuererleichterung abgezogen und zurückgezahlt werden müssen. Nun hörte ich von einem 10% Abzug für biometrischen Risikoausgleich??
Wird der von der VBL zusätzlich einbehalten? Auf welcher vertraglichen Grundlage?

Hat jemand entsprechende Erfahrungen gemacht oder kann hierzu fundiert was beitragen?

Dank und Gruß
Titel: Antw:VBLextra - schädliche Verwendung
Beitrag von: Isie am 28.02.2021 17:01
Hast du in den Versicherungsbedingungen nachgeschaut? Dort müsste laut VBL-Website etwas zu den Bedingungen bei einer Kapitalauszahlung stehen. Ansonsten gibt es auch noch die Möglichkeit einer Teilkapitalauszahlung von bis zu 30%. https://www.vbl.de/de/service/informationen/allgemeine_informationen/allgemeine_informationen_vblextra/
Titel: Antw:VBLextra - schädliche Verwendung
Beitrag von: Tuareg am 28.02.2021 17:10
Selbstverständlich - aber genau zum möglichen 10% Abzug des biometrischen Risikoausgleiches steht weder etwas im Vertrag noch kann man bei "google" etwas finden...
Titel: Antw:VBLextra - schädliche Verwendung
Beitrag von: Isie am 28.02.2021 18:02
Dann hast du sicherlich auch die Verbraucherinformation der VBL zur VBL extra gelesen. Dort steht, dass das Deckungskapital ausgezahlt wird.