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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: MaBreu am 02.03.2021 19:44
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Hallo,
ich arbeite für eine Stadt im Sozial- und Erziehungsdienst und überlege meine Stelle nach 8,5 Jahren zu kündigen, um einen neue Stelle bei einem freien Träger anzutreten. Diese würde am 1.5.21 beginnen. Wenn ich das richtig sehe, ist meine Kündigungsfrist momentan 4 Monate zum Quartalsende (https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/bund/kuendigungsfristen.html). Leider bin ich mir bei diesen Formulierungen immer unsicher. Bedeutet das, dass ich, wenn ich im März meine Kündigung einreiche, noch bis einschl. Juni auf der alten Stelle bleiben muss? Sollte ich das richtig verstehen, ist das ja schon eine lange Zeit und ich frage mich, wie man da in der Praxis eine neue Stelle antreten soll. Die Ausschreibungen sind ja selten für ein halbes Jahr im Voraus...
Und wie lange müsste ich auf der alten Stelle bleiben, wenn ich erst im April die Kündigung einreichen kann?
Habt ihr vielleicht auch einen Tipp, wie ich die lange Kündigungsfrist umgehen bzw. verkürzen könnte?
Vielen Dank für die Hilfe!
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Wenn die Kündigung morgen oder später im März beim AG eingeht, ist die Kündigung frühestens zum 30.09.21 möglich. Gleiches gilt, wenn sie im April beim AG eingeht.
Die Kündigungsfrist kann nicht verkürzt werden, sie ist, wie sie ist.
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Man kann aber einen Aufhebungsvertrag schließen.
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... oder aber einfach kündigen. Liest man nicht hier im Forum häufiger, dass es faktisch keine (erfolgreichen) Schadenersatzklagen durch Arbeitgeber gibt, wenn AN vorfristig kündigen? Bzw. welche Folgen hätte es sonst noch (ich klammere mal Dinge auf persönlicher Ebene a la "Man sieht sich immer zweimal" aus ...)?
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Was sich aber nicht auf die Kündigungsfrist auswirkt. Kündigen kann man zu jedem Zeitpunkt, die Kündigung wird auch wirksam, sofern keine Kündigungsschutzklage erhoben wird - was für den AG aber fruchtlos ist, da selbst bei Erfolg die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses vom AG nicht erzwungen werden kann und ein ursächlich auf die unrechtmäßige Kündigung zurückzuführender Schaden nur sehr selten entsteht.
Wohl mag aber ein Hinweis auf solches Verhalten beim neuen AG zur Wartezeitkündigung führen.
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Also jetzt kündigen und in 7 Monaten bin ich dann "frei"... Wie soll ich so jemals den Job wechseln können?
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Der TVÖD wird ja durch beiderseitige Tarifbindung und/oder arbeitsvertragliche Bezugnahme Anwendung auf das Arbeitsverhältnis finden. Du hast mithin doch willentlich ein Arbeitsverhältnis geschlossen, das ebensolche Kündigungsfristen hat. Oder hat Dich jemand dazu gezwungen?
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Vielen Dank für diesen Kommentar, das bringt mich gerade wirklich weiter
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Gern geschehen. Es ist immer gut zu erkennen, daß die eigenen Lebensentscheidungen zur spezifischen Lebenssituation geführt haben.
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Eben, du entscheidest dich ja auch bewusst dafür, wie du auf deine Mitmenschen eingehst
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Allerdings tue ich das: mit einer Grundverachtung, bis das Gegenüber seinen Wert bewiesen hat.
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Probiere es am besten mit dem Auflösungsvertrag. Umso früher du das probierst desto eher lässt sich der AG darauf ein. Er muss halt die Stelle neu ausschreiben usw.
Alles kein Drama
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Also jetzt kündigen und in 7 Monaten bin ich dann "frei"... Wie soll ich so jemals den Job wechseln können?
Ich habe mehrere Arbeitsverträge schon via Aufhebungsvertrag beendet.
Und die meisten davon auch zweimal gesehen.
Aber auch nur, weil man eben sich offen über die Situation ausgetauscht hat und dadurch einvernehmlich geeinigt hat.
Das klappt natürlich nicht, wenn man ein wichtiges 2 Jahres Projekt anfängt und nach 11 Monaten sagt, ich geh dann mal morgen.
Andere kündigen halt ohne neuen AV in der Tasche und sehen dann zu einen neuen Job zu bekommen.
Wo ist das Problem?
No Risk No Fun.
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Bei einer einvernehmlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist es ja kein Problem, sich erneut zu begegnen - einvernehmlich bedeutet ja, daß beide Seiten damit einverstanden waren.
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Hey, so wie ich das verstehe arbeitest du 8,5 Jahre im Unternehmen und hast daher eine Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende des Kalendermonats einzuhalten. Ab 10 Jahren in der Firma muss du eine Kündigungsfrist von 4 Monaten zum Monatsende einhalten.
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Dann verstehst Du nicht allzu viel - jedenfalls nicht genug, um anderen Ratschläge geben zu können.
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Vielen Dank für diesen Kommentar, das bringt mich gerade wirklich weiter
Ist halt so, wie es ist und du wirst den Vertrag ja bewusst unterschrieben haben..
Die meisten AG's lassen mit sich reden, wenn es um einen Aufhebungsvertrag geht.
Ansonsten würde ich halt kündigen und habe dann ja genug Zeit mich nach Alternativen umzusehen - grad im SuE gibt es derzeit doch mehr als genug Auswahl.