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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Rundherum am 06.03.2021 15:49

Titel: Urlaubsanspruch
Beitrag von: Rundherum am 06.03.2021 15:49
Hallo,

kann jemand helfen den Urlaubsanspruch folgender Konstellation für 2021 und 2022 zu ermitteln:

01.01.-28.02.21 Urlaubsanspruch pro Monat 2 Tage im Rahmen einer 4-Tage-Woche bei 32-Wochenstunden.

Ab 01.03.21 Wechsel aus 4-Tage-Woche und 5-Tage-Woche bei durschn. 36-Wochenstunden (bzw. 32h auf die 4-Tage-Woche und 40h auf die 5-Tage-Woche).

Es wurde bis dato in diesem Jahr noch kein Urlaub genommen. Resturlaubsanspruch keiner.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: Spid am 06.03.2021 15:57
27
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: Rundherum am 06.03.2021 16:13
Auch in 2021?

Nach welcher Formel?

Möchte es gern verstehen und nachvollziehen können.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: Spid am 06.03.2021 16:28
Die Anzahl der Urlaubstage (30) dividiert durch 5 multipliziert mit der Anzahl der Arbeitstage pro Woche (4,5) ergibt 27. Für 2021 wird dies durch 12 dividiert und mit10 multipliziert, 4 werden dazu addiert. Auch dies ergibt gerundet 27.
Titel: Antw:Urlaubsanspruch
Beitrag von: Rundherum am 06.03.2021 17:28
Verstanden.

Vielen Dank.