Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Frau Jacob am 06.03.2021 17:45
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Hallo zusammen,
ich hoffe dieses Forum kann mir weiter helfen.
Wir haben eine Ausschreibung für eine SGL Stelle EG 11. gefordert ist hier Diplom Verwaltungswirt oder abgeschlossenes BWL Studium.
Als Bewerber haben wir eine Diplom Handelslehrerin. Jetzt ist die Frage ob dieses Abschluss mit dem BWL Abschluss gleichzusetzen ist?
Hat da jemand Erfahrungen und könnte mir weiter helfen ?
VG Fr.Jacob
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Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
Würdest Du einen Grundschullehrer im Bereich der Lebensmittelaufsicht einstellen, weil der ja auch Sachkunde unterrichtet?
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Natürlich kommt es dann auf die Erfahrungen an. Ich habe es glaub ich falsch formuliert bzw. vergessen zu schreiben, dass es darum geht ob ich eine Diplom Handelslehrerin zum Gespräch einladen muss. Ist der Diplom Handelslehrer gleichgestellt mit dem Abschluss Diplom Betriebswirt?
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Eine Stelle, die eine solche Bewertung allgemeingültig treffen könnte, gibt es nicht. Die Frage ist auch nicht, ob sie zu berücksichtigen wäre, sondern ob sie Berücksichtigung finden dürfte.
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Und dürfte sie Berücksichtigung finden?
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Nein! Sie verfügt nicht über den geforderten Bildungsabschluß.
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Definitiv Nein?? Was ist die Begründung? Ich denke ja auch, nein aber muss es begründen und genau da ist das Problem. Ich finde nichts dazu ob der Abschluss gleichzustellen ist oder nicht.
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Die Begründung ist: die Bewerberin erfüllt die geforderten Voraussetzungen nicht.
Diplom Verwaltungswirt -> Die Bewerberin ist nicht Diplom-Verwaltungswirt.
abgeschlossenes BWL Studium -> Die Bewerberin hat kein BWL-Studium.
Mithin darf sie nicht berücksichtigt werden.
Einen LL.B. Kommunaler Verwaltungsdienst - Allgemeine Verwaltung dürftet Ihr auch nicht berücksichtigen, denn das ist auch kein Diplom-Verwaltungswirt oder ein abgeschlossenes BWL-Studium.
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Erstmal Danke für die Antworten.
Ich selbst bin Diplom Wirtschaftsjuristen und habe mich auch auf eine Stelle beworben die für einen Juristen mit 1 Staatsexamen ausgeschrieben war im öffentlichen Dienst. Mein Abschluss wurde gleichgestellt und ich habe die Stelle bekommen.
Es muss doch irgendwo geregelt sein welche Studienabschlüsse vergleichbar sind. Das kommt ja ständig vor und man muss ja den Bewerber sagen können warum dieser Studienabschluss nicht vergleichbar ist.
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Da die Ausschreibung nicht für vergleichbare Abschlüsse geöffnet ist, ist es unbeachtlich, welchen Anschluß man als „vergleichbar“ annehmen würde.
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Das hatte ich nicht dazu geschrieben aber ja sie ist geöffnet für vergleichbare Abschlüsse. Entschuldigung, aber daher kommt ja meine Frage. Wo ist geregelt was vergleichbar ist 😔
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Wie bereits ausgeführt, gibt es keine Stelle, die derlei allgemeinverbindlich regeln könnte - und in Ermangelung einer Stelle, die die Regelung treffen könnte, gibt es auch keine Regelung. Was der AG als vergleichbar erachtet, ist in dessen Ermessen (bzw. dessen, durch den er handelt) gestellt.
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Wie Spid schon richtig ausführte, gibt es keine allgemein gültige Regelungen und jeder AG ist frei, welche Abschlüsse als gleichwertig anerkannt werden.
Bei den Arbeitgebern aus dem ö.D. mit denen ich zu tun habe, gab es in den letzten Jahren eher den Trend das Thema "Anerkennung der Gleichwertigkeit von Abschlüssen" immer exzessiver auszuleben. Hat aber auch natürlich etwas mit dem berühmten "Fachkräftemangel" zu tun.
Ob der von Dir gefragte Arbeitgeber das genauso sieht wirst Du aber natürlich nur erfahren, wenn Du Dich auf die Stelle beworben hast und er dich nimmt...
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Versuche doch einfach einmal unter Arbeitsagentur - Berufenet die Berufsbilder/Studiengänge zu vergleichen. Möglicherweise findest Du ja dann zu einer Antwort
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Evtl. hilft ein Blick in den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR)?
https://www.dqr.de/content/2316.php
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Nein, hilft er nicht, denn der entfaltet keinerlei Relevanz.
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Und interessiert auch niemanden.
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Für wen ist dieser DQR eigentlich interessant?
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Für die Anbieter von Kursen etc. die in der DQR auf dem gleichen Level wie ein Studium stehen. Ist ein schönes Marketingargument.
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Einige AG interessiert er, andere drucken sich das Ding auf ihre Klorollen..
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Zu denjenigen AG die zumindest Interesse am DQR habe gehört ganz offenbar u.a. der Bund/Zoll:
https://www.stepstone.de/stellenangebote--Sachbearbeitung-in-herausgehobener-Stellung-w-m-d-Grundsatz-und-internationale-Zusammenarbeit-Koeln-Generalzolldirektion-GZD--7011849-inline.html?suid=5d1f13ca-1ce1-461e-919a-978b37461b86&rltr=25_25_25_dynrl_m_0_1_0_0_0
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Inwiefern würde derlei durch den Link offenbart werden?
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In dem in den Anforderungen an den Bewerber auf den DQR Bezug genommen wird. Liegt doch auf der Hand.
Oder die Stadt München:
https://www.stepstone.de/stellenangebote--Sachbearbeiter-m-w-d-bzw-Projektleiter-m-w-d-fuer-das-Sachgebiet-Oeffentlicher-Personennahverkehr-Muenchen-Landratsamt-Muenchen--7011065-inline.html?suid=720d7890-215a-4513-bf6b-59e4b16bd2e9&rltr=12_12_25_dynrl_m_0_2_0_0_0
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Oder die BImA:
https://www.stepstone.de/stellenangebote--Betriebsmanagerin-Betriebsmanager-m-w-d-fur-die-Sparte-Facility-Management-Hannover-Bundesanstalt-fuer-Immobilienaufgaben--7021892-inline.html?suid=720d7890-215a-4513-bf6b-59e4b16bd2e9&rltr=11_11_25_dynrl_m_0_1_0_0_0
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Oder die Deutsche Rentenversicherung:
https://www.stepstone.de/stellenangebote--Betriebsprueferinnen-Betriebspruefer-fuer-Schwarzarbeits-und-Insolvenzpruefungen-m-w-d-Duesseldorf-Deutsche-Rentenversicherung-Rheinland--6979359-inline.html?suid=720d7890-215a-4513-bf6b-59e4b16bd2e9&rltr=26_1_25_dynrl_m_0_0_0_0_1
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Oder das Land NRW:
https://www.stepstone.de/stellenangebote--Sachbearbeiter-innen-Software-Asset-Management-m-w-d-Duesseldorf-Hagen-Koeln-Information-und-Technik-Nordrhein-Westfalen-IT-NRW--7030871-inline.html?rltr=5_5_25_dynrl_m_0_2_0_0_0
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Nein, tut es nicht.
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Das vom AG damit beauftragte Personal Stellenausschreibungen zu veröffentlichen nimmt in diesem Bezug zum DQR und erweitert das potentielle Bewerberspektrum damit teilw. enorm. Für mich lässt dies durchaus den Schluss zu, dass ein solcher AG Interesse am DQR hat, denn warum sonst sollte er diesen in seinem Stellenausschreibungen erwähnen?
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Ich bspw. erwähne den DQR häufig und habe sogar Werbeartikel in Form von Toilettenpapier mit der DQR-Tabelle bedrucken lassen und dennoch habe ich keinerlei Interesse am DQR - und der AG, den ich vertrete, auch nicht.
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Ja, dass das nicht vergleichbar ist, mit einer Erwähnung in einer für den öffentlichen AG hinsichtlich der Anforderungen bindenden Stellenausschreibung, ist Dir doch klar.
München sagt sogar ganz konkret: “..auf mindestens Bachelor- bzw. DQR-6-Niveau“ Da steht sogar schon ein „bzw.“ zwischen Bachelor und DQR-Niveau 6.
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Und inwiefern generierte das jetzt ein Interesse des AG am DQR?
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Da möge sich jeder Leser ein eigenes Bild drüber machen.
Uns interessiert beispielsweise nicht das Benotungssystem in der Mongolei, also nutzen wir es auch nicht in Stellenausschreibungen. Dinge die relevant sind, finden hingegen Einzug. Denke das machen viele AG so.
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Und inwiefern generierte das jetzt ein Interesse des AG am DQR?
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Wenn der AG den DQR in einer Stellenausschreibung mit einem Bachelor gleichsetzt, dann spricht das doch eindeutig dafür, dass sich der AG mit dem DQR befasst hat, also Interesse daran hat. Ob dabei die richtigen Schlüsse gezogen wurden sei dahingestellt.
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Neben dem Umstand, daß keiner der AG der von Dir verlinkten Stellenanzeigen überhaupt zu einer gegenständlichen Befassung in der Lage ist, befaßt man sich nicht gerade selten mit Dingen, an denen man weder ein Interesse hat noch an ihnen interessiert ist - z.B. ich mit dem DQR.
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Sich mit etwas befassen und konkret in einer Stellenausschreibung zu nutzen ist etwas anderes, als etwas für man sich nicht interessiert auf Klopapier zu drucken.
Die verlinkten AG haben offenbar Interesse am DQR, sonst würden sie ihn ja nicht derartig nutzen.
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Inwiefern wäre das so? Wenn man statt einer Aufzählung von Aufstiegsfortbildungen auch DQR-6 schreiben kann, weil es gerade paßt, dann schreibt man das halt - ich schreibe manchmal auch (m/w/d), obwohl es mich nicht interessiert.
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(m/w/d) nutzt man um AGG-technisch auf der sicheren Seite zu sein. Die Nutzung des DQR ist völlig freiwillig und Ergebnis der Entscheidung des jeweiligen AG. Fakt ist dass einige große AG offenbar den Bachelor mit dem DQR-Niveau 6 gleichsetzten und das setzt ja nunmal ein Interesse am selbigen voraus.
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Nein, das setzt lediglich Kenntnis voraus - die ich auch besitze, ohne Interesse zu haben.
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Die Bedeutung des Wortes Interesse kann durchaus unterschiedlich interpretiert werden.
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Die Bedeutung des Wortes „Mist“ auch - mal ist es Dung mit Einstreu, mal der DQR.
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:)
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Die Bedeutung des Wortes „Mist“ auch - mal ist es Dung mit Einstreu, mal der DQR.
Womit ja geklärt wäre, dass nach der Interpretation des Wortes "Interesse" von Dienstbeflissen der AG Interesse hat, nach deiner Interpretation jedoch nicht.
Wir aber trotzdem nicht wissen, ob die benannten AGs nach Ihrer Interpretation des Wortes "Interesse" Interesse am DQR haben.
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Ich denke, dass eine Anwendung des DQRs dann geregelt sein müsste, wenn AG und BR gem. § 95 BetrVG eine Richtlinie/Betriebsvereinbarung darüber geschlossen haben. Fakt ist, dass der AG ohne eine solche Regelung heute so und morgen so den DQR anwenden und auslegen kann. Ob man das nun als Mist abtut, steht auf einem Klopapierblatt. ;)