Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: regards72 am 07.03.2021 16:32
-
Hallo,
ich überlege nach 20 Jahren beim gleichen Arbeitgeber im öffentlichen Dienst (TVÖD) zu einem anderen Arbeitgeber ebenfalls (TVÖD) zu wechseln, da dort eine interessante Stelle angeboten wird. Ich bin über 40 Jahre alt.
Auch nach Recherche ist mir noch nicht ganz klar, ob mit dem Wechsel neben den Dienstjahren auch die sogenannte "Unkündbarkeit" übernommen wird.
Bin dankbar für Antworten :-)
-
Im TVÖD gibt es keine "Dienstjahre", sie können mithin auch nicht übernommen werden. Eine Unkündbarkeit besteht im geschilderten Sachverhalt nicht, da vor dem 30.09.2005 die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen.