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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: gavtroide am 08.03.2021 20:50
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Liebes Forum ,
ich habe eine sehr attraktive Stelle von Extern angeboten bekommen, wo ich jetzt sehr gerne Zügig hin wechseln wollte.
Ein kurze Anfrage an die Sachbearbeiterin (Personalbüro) und es folgte die Antwort:
Gemäß TV-H haben Sie bei einer Beschäftigungszeit von mindesten 12 Jahren eine gesetzliche Kündigungsfrist
von 6 Monaten zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Verwechselt hier die Personalabteilung vielleicht den Kündigungsschutz des AN ?
Gesetzlich gilt ja folgendes :
622 Abs. 1 BGB: 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats. Alle anderen gesetzl. Regelungen gelten für die Kündigung durch den Arbeitgeber.
In meinem Arbeitsvertrag ( vor 12 Jahren) steht nichts zu Kündigungen drin.
vielen Dank schon mal für eure Hilfe
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Es handelt sich weder um die gesetzliche Kündigungsfrist noch um „den Kündigungsschutz des AN“. Es handelt sich um die tarifliche Kündigungsfrist nach §34 Abs. 1 TV-H. Diese ist bei Anwendung des TV-H auf das Arbeitsverhältnis von beiden Parteien einzuhalten.
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Also 6 Monate ? Ab dem 12. Jahr ?
lg
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6 Monate zum Quartalsende ab dem Tag nach der Vollendung des zwölften Jahres.
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Was habe ich nur für ein Pech :-X
muss der Aufhebungsvertrag her
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Mir erschließt sich nicht, wo da „Pech“ vorliegen sollte. Es ist doch exakt das, was Du mittels der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den TV-H vereinbart hast.
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Mir erschließt sich nicht, wo da „Pech“ vorliegen sollte. Es ist doch exakt das, was Du mittels der arbeitsvertraglichen Bezugnahme auf den TV-H vereinbart hast.
das Pech liegt im Timing des Angebotes.
Aber gavtroid hat es ja richtig erkannt: Aufhebungsvertrag ist ja auch ein Weg.