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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Fixel am 09.03.2021 22:41
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Hallo zusammen,
ich arbeite als Arbeits- und Berufsförderer in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung.
Eigentlich wollte ich Elternzeit im zweiten Lebensjahr meines Kindes nehmen (Mai 21 - April 22).
Jetzt würde ich doch 6 Stunden an einem Tag in der Woche arbeiten wollen, ca. 15 %.
Mein Antrag mit Reduzierung der Arbeitszeit um 85% wurde abgelehnt, mit Vermerk auf §8 (4) Teilzeitbefristungsgesetz.
Ich werde damit zum BR gehen und versuchen die 15% durchzusetzen, wie seht ihr meine Chancen?
Bei uns arbeiten einige Kolleginnen in Teilzeit, jedoch meistens 30% oder mehr.
Meine Alternative wäre die Elternzeit anzutreten und irgendwann mit 15 Wochenarbeitsstunden wieder einzusteigen.
LG
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Helfen kann ich leider nicht, aber schau doch mal hier: https://familienportal.de/familienportal/familienleistungen/elternzeit/faq
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Gitbs denn einen Rechtsanspruch auf Teilzeit?
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Ich glaub das Thema hat sich schon erledigt.
Meine Elternzeit im genannten Zeitraum habe ich bereits im letzten Jahr beantragt und diese wurde genehmigt.
Laut Betriebsrat kann man diese nur mit Einstimmung des AG ändern, dieser möchte das es bei der EZ bleibt.
LG