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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Artep67 am 12.03.2021 09:14

Titel: Welche Stufe bei Höhergruppierung von EG 9a / 4 in EG 10 zum 01.01.2017
Beitrag von: Artep67 am 12.03.2021 09:14
Hallo,
in welcher Stufe lande ich bei Höhergruppierung von EG 9a Stufe 4 in EG 10 aufgrund der neuen EGO rückwirkend zum 01.01.2017 (also nicht stufengleich).

Muss man schrittweise prüfen, also auch 9b und 9c, oder ist die EG 9 (a-c) als eine Entgeltgruppe zu betrachten?

VG
artep
Titel: Antw:Welche Stufe bei Höhergruppierung von EG 9a / 4 in EG 10 zum 01.01.2017
Beitrag von: Spid am 12.03.2021 09:19
Selbstverständlich sind E9b und E9c zu berücksichtigen. Handelt es sich um eine Höhergruppierung auf Antrag? Mir fällt spontan keine Konstellation ein, die zu einer Höhergruppierung von E9a auf E9c geführt hätte.
Titel: Antw:Welche Stufe bei Höhergruppierung von EG 9a / 4 in EG 10 zum 01.01.2017
Beitrag von: Artep67 am 12.03.2021 09:29
Ja, auf Antrag. Zunächst in 9b. Damit war der Mitarbeiter nicht einverstanden und es wurde von extern geprüft mit dem Ergebnis, das die Tätigkeiten dem Niveau der EG 10 entsprrechen.
Titel: Antw:Welche Stufe bei Höhergruppierung von EG 9a / 4 in EG 10 zum 01.01.2017
Beitrag von: Spid am 12.03.2021 09:38
Sofern es sich nicht um einen Bibliotheksbeschäftigten handelt, führte die Höhergruppierung auf Antrag unter der Annahme, es handelte sich bei E10 um die zutreffende Eingruppierung, mitnichten aus der E9a, sofern überhaupt eine Höhergruppierung auf Antrag stattgefunden hat und nicht bereits die Überleitung in E10 führte.