Forum Öffentlicher Dienst
Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: SunshineR am 12.03.2021 10:45
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Hallo,
neu im öffentlichen Dienst ist mir das Thema "Beurteilung" nicht ganz klar.
Erhalten auch Angestellte eine Beurteilung?
Bejahendenfalls, wann würdet ihr eigeninitativ um Erstellung einer dienstlichen Beurteilung bitten?
Ich freue mich auch über hilfreiche Links zu dem Thema!
Freundliche Grüße
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Hallo,
meinst du die Beurteilung oder das Arbeitszeugnis? Auch Angestellte werden bei uns in mehr oder weniger regelmäßigen Abständen beurteilt, jedoch ist das ziemlich nichtssagend, denn es wird nur angekreuzt, ob alles erledigt wurde oder sogar mehr als das und so richtig sagt das nix aus. Wer wenig arbeitet (Lowperformer) bekommt genauso die 100 %. Aus meiner Sicht ist das für die Tonne. Ich hoffe, in anderen Behörden ist das anders. Ich würde auch nicht freiwillig um so einen Wisch bitten.
Anders sieht es mit dem Arbeitszeugnis oder einem Zwischenzeugnis aus.
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Ja, so läuft das hier im Haus auch.
Deshalb finde ich es so verwirrend!
Ein sehr gutes Arbeitszeugnis liegt mir vor.
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Tarifbeschäftigte werden bei uns auch ab E10 entsprechend den Beamten beurteilt.
Mein ehemaliger Dezernatsleiter formulierte das Thema Beurteilung mit den entsprechenden vorher feststehenden und verhandelten Ergebnissen für den zu Beurteilenden recht treffend: Es ist wie auf dem türkischen Basar.
Vielleicht ist es in anderen Behörden anders. Es ist nur das persönliche Beispiel.
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Welchen Sinn hat die regelmäßige Beurteilung der Tarifbeschäftigten? Und welche Rechtsgrundlage?
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Welchen Sinn hat die regelmäßige Beurteilung der Tarifbeschäftigten? Und welche Rechtsgrundlage?
Der Sinn könnte sein eine Basis für den leistungsorientierte Stufenanstieg zu haben.
Kenne aber kaum Behörden, die das machen (also Beurteilungen)
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Für Höhergruppierungen. Es ist etwas absurd, durch die immer noch vorhandene Denke E = A und Höhergruppierung = Beförderung. Ich möchte es nicht noch näher ausführen. Deswegen auch die Formulierung.
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Einen Sinn hat eine nachweisliche Beurteilung, meiner Meinung nach, wenn auch tatsächlich die Arbeit beurteilt werden würde. In meinem Umfeld gibt es Mitarbeiter, die sich aus Arbeit nix machen. Denen wird nicht naheglegt, sich mal mehr reinzuhängen. Dann gibt es Leute, die meinen sie haben total viel Stress, können nur ihre Arbeit nicht organisieren, halten keine Termine ein und jammern nur rum. Da ließe sich sicher was regeln. Nur muss man dazu als Vorgesetzter ein echtes sinnvolles ergebnisorientiertes Gespräch führen. Sowas kennne ich aber nicht. Da wird eher alles wohlwollend angekreuzt, gefragt ob man auch als Angestellter mit dem Vorgesetzten klarkommt (wer sagt da schon: nein....) und das Ganze wird abgeheftet. Das Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gespräch dauert dann fünf Minuten. Es findet zum Glück nur alle paar Jahre statt.
Rechtsgrundlage fällt mir grad nicht ein, könnte aber unsere allgemeine Dienstanweisung sein.
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Welchen Sinn hat die regelmäßige Beurteilung der Tarifbeschäftigten? Und welche Rechtsgrundlage?
Der Sinn könnte sein eine Basis für den leistungsorientierte Stufenanstieg zu haben.
Kenne aber kaum Behörden, die das machen (also Beurteilungen)
Das wäre cool. Und daraus systematisch Stufenlaufzeitverkürzungen für die obersten 10 % generieren. Hätte was!
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Vielen Dank für die bisherigen Antworten.
Im Großen und Ganzen kann man Beurteilungen also vernachlässigen?
Die meisten Kollegen durchschnittliche Bewertungen.
Woran liegt es, dass bestimmte Personen dann aber doch eine sehr gute Beurteilung erhalten???
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Welchen Sinn hat die regelmäßige Beurteilung der Tarifbeschäftigten? Und welche Rechtsgrundlage?
Der Sinn könnte sein eine Basis für den leistungsorientierte Stufenanstieg zu haben.
Kenne aber kaum Behörden, die das machen (also Beurteilungen)
Das wäre cool. Und daraus systematisch Stufenlaufzeitverkürzungen für die obersten 10 % generieren. Hätte was!
Und natürlich Stufenlaufzeit Verlängerung für die unteren 10%
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Inwiefern böte ein 10%-Korridor oben bzw. unten Gewähr für eine erheblich über bzw. unter dem Durchschnitt liegende Leistung?
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...Gaußsche Normalverteilung... :D
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Welcher Anlaß bestünde, eine Normalverteilung anzunehmen?
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Welchen Sinn hat die regelmäßige Beurteilung der Tarifbeschäftigten? Und welche Rechtsgrundlage?
Ein Argument das ich kenne: Vergleichbarkeit in gemischten Auswahlverfahren
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Welchen Sinn hat die regelmäßige Beurteilung der Tarifbeschäftigten? Und welche Rechtsgrundlage?
Mit etwas Phantasie könnte man eine solche "regelmäßige Beurteilung" für die LOB nutzen.
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Genau so wird das bei uns gemacht. Es gibt ein Punktesystem in verschiedenen Kategorien und wenn man eine bestimmte Anzahl an Punkten erreicht ist man im Topf derer dabei, welche eine LOB-Auszahlung erhalten. Wenn man darunter liegt bekommt man nix.
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...wie Texter schon schrieb: Sicherstellung der Vergleichbarkeit im gemischten Auswahlverfahren ist der eigentliche Grund für die regelmäßige Beurteilung der Tarifbeschäftigten, da zu viele Auswahlverfahren durch "unterlegene" (aber beurteilte) Beamte torpediert wurden, wegen Nichtbeachtung des beamtenrechtlichen Anspruches auf Berücksichtigung der Beurteilung...
...ansonsten könnte die Beurteilung der Tarifbeschäftigten noch herangezogenwerden bei:
- Auswahl der Personen für einen vorzeitigen Stufenaufstieg
- Auswahl der für die Zulassung zum AL1 und AL2
...die Beurteilung im Rahmen von LoB anzuwenden, halte ich für unsinnig, da diese ja nicht auf die jeweilig vereinbarten Ziele abstellt sondern andere Kriterien begutachtet..
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Hatte meine letzte Beurteilung, als es um eine interne Bewerbung ging, also anlassbezogen. In der Regel wird im Bereich der TB bei uns meines Wissens so gut wie ausschließlich anlassbezogen beurteilt, da LOB im Gießkannenprinzip verteilt wird.
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Bei uns werden die Beschäftigten ab E9 in die Regelbeurteilungen einbezogen. Das System ist der größte Murks, da es einen feststehenden Notenschlüssel gibt. Das heißt, es darf nur eine gewisse (geringe) Anzahl an sehr guten Beurteilungen geben und es müssen auch ganz schlechte vergeben werden. Selbst wenn die niemand „verdient“ hat wird also knallhart runterzensiert. Darüber hinaus werden alle Berufsgruppen und Laufbahnen in einen Topf geworfen, also auch solche, die gar nicht um Beförderungen miteinander konkurrieren, was es noch abstruser macht.
Mit einer aussagekräftigen Leistungsbeurteilung hat das rein gar nichts zu tun, ich frage mich, wie groß eine Behörde sein müsste, damit dieses System überhaupt funktioniert. Wenn das bei euch ähnlich läuft und du nicht daran teilnehmen musst, freu dich und mach das bloß nicht freiwillig mit.
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da LOB im Gießkannenprinzip verteilt wird.
Oh, gibts das noch? Bei uns muss jeder, der mitmachen will, vernünftige oder seltsame Aufgaben auflisten, die er sich fürs Jahr vornimmt. Das hat meiner Meinung nach nichts mit leistungsorientierter Bezahlung zu tun, denn dann müsste die normale Arbeit bewertet werden und da würden Einige echt schlecht abschneiden.
...die gar nicht um Beförderungen miteinander konkurrieren
Da wir überwiegend Angestellte haben, die eh nicht befördert werden, hat hier eine Beurteilung gar nix mit zu tun. Wir werden alle ca. fünf Jahre nach Schema beurteilt und der Sinn dahinter erschließt sich nicht.