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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: repetezVous am 14.03.2021 10:36
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage, auf die ich an sich jetzt keine direkte Antwort gefunden habe.
Wie verhält es sich, aus dem TVÖD Bund in den Bereich TVÖD L zu bezahlen. Ich beziehe
eine der niedrigeren Gruppen und befinde mich dort in der Erfahrungsstufe 3.
Hätte ich Anspruch auf eben jene Stufe 3, wenn ich in den TVÖD-L wechsle und eine
Gehaltsstufe höher einsteige? Quasi von x.3 in y.3? Oder muss ich in der neuen Stufe
gänzlich bei y.1 anfangen?
Ich bin über eine Antwort sehr dankbar!
Habt einen guten Sonntag :).
Grüße
repetezVous
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Es gibt keinen TVÖD-L.
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Wenn man den Arbeitgeber wechselt, hat man nur Anspruch auf die Stufe 3, wenn man einschlägige Berufserfahrung von min. 3 Jahren hat.
In der Regel kann man keine einschlägige Berufserfahrung innerhalb einer niedrigeren Entgeltgruppe erlangen.
Alles andere bzgl. der Stufen ist Verhandlungssache da kann-Regelungen (förderliche Zeiten etc. steht meistens im §16 der TV-xyz)
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Perfekt. Dann weis ich Bescheid, vielen Dank.
Angenehmen Sonntag noch :).
Das Thema kann geschlossen werden.