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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: ludwig am 14.03.2021 12:51
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Hallo,
ich hatte mich auf eine Stelle bei der Polizei beworben.
Gestern erhielt ich eine Einwilligungserklärung zwecks Überprüfung meiner Zuverlässigkeit anhand von Abruf der Datenbestände der Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie ggf. anhand von Datenbeständen von Justizbehörden und Gerichten.
Jetzt frage ich, inwieweit das überhaupt relevant ist, wenn es um folgenden Job geht:
- Erfassung eingehender Vorgänge / Schriftstücke,
- Fertigung von Formblattanzeigen für die weitere Sachbearbeitung durch die Ermittlungsgruppen,
- Vorbereitung von Vorgängen für die weitere Sachbearbeitung / Überprüfung / ggf. Ergänzung fehlender Daten / Abgleich der Daten mit den polizeilichen Informationssystemen,
- Veranlassung von Fahndungsausschreibungen und /-löschungen, - Selbständige Bearbeitung einfach gelagerter Sachverhalte,
- Registrierung und Zuteilung von Vorgängen im Rahmen des Aktenwechsels,
- Bei Bedarf, sonstige Büro- und Verwaltungsaufgaben: Stärkemeldung, IZEMA-Eintragungen Eintragungen im Rahmen des Integrierten Zeitmanagements unter Einsatz der Software „SP-EX¬PERT“, Krank-/ Gesundmeldungen, Arbeitszeitnachweise, Führen von Statistiken, Urlaubsplanung, Rechnungsbearbeitung im Elektronisch Kreditorischen Rechnungsworkflow, Terminplanungen / Kalenderführung in Outlook administrative Unterstützung der Leitung in der Wahrnehmung und Koordination der Aufgaben und Termine, Materialbestellung etc.
Auch frage ich mich, ob es rechtens ist, mir automatisch eine Unzuverlässigkeit zu unterstellen, wenn ich diese freiwillige Einwilligungserklärung nicht abgebe, denn in den Hinweisen in dieser steht:
"... ohne sie (die Einwilligungserklärung) kann die Behörde jedoch von Ihrer Unzuverlässigkeit ausgehen. ..."
Bitte um eure Einschätzungen.
Danke euch.
Beste Grüße
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Ein Umgang mit sensiblen Informationen ist bei der Aufgabe offensichtlich. Also solches ist eine solche Anforderung gerechtfertigt.
Wie auch bei anderen zwingenden Voraussetzungen folgt aus dem Nichtnachweis, dass man die Voraussetzung nicht erfüllt.
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Auch frage ich mich, ob es rechtens ist, mir automatisch eine Unzuverlässigkeit zu unterstellen, wenn ich diese freiwillige Einwilligungserklärung nicht abgebe, denn in den Hinweisen in dieser steht:
"... ohne sie (die Einwilligungserklärung) kann die Behörde jedoch von Ihrer Unzuverlässigkeit ausgehen. ..."
Ich finde die Argumentation falsch. Wenn du nicht überprüft wirst kann nicht festgestellt werden, ob du zuverlässig im Sinne der rechtlichen Regelung bist. Der Schluss auf unzuverlässig ist falsch, es liegt lediglich keine Information vor.
Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ohne Zustimmung zur Überprüfung keine Einstellung erfolgt.
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ich frage mich, wie kann Polizei eine "Zuverlässigkeit anhand von Abruf der Datenbestände der Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie ggf. anhand von Datenbeständen von Justizbehörden und Gerichten" überprüfen bzw. feststellen?
sowas steht doch normalerweise, wenn überhaupt, in einem Arbeitszeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber etc.?
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Inwiefern ließe ein Arbeitszeugnis Rückschlüsse auf die Zuverlässigkeit zu? Und inwiefern ließen Erkenntnisse aus Ermittlungs- und Strafverfahren usw. derlei nicht zu?
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@ Spid: Alles gesagt, dem ist nichts hinzuzufügen.
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Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?
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ich frage mich, wie kann Polizei eine "Zuverlässigkeit anhand von Abruf der Datenbestände der Polizeibehörden des Bundes und der Länder sowie ggf. anhand von Datenbeständen von Justizbehörden und Gerichten" überprüfen bzw. feststellen?
sowas steht doch normalerweise, wenn überhaupt, in einem Arbeitszeugnis vom ehemaligen Arbeitgeber etc.?
Satire?
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Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?
Was ist daran kompliziert?
Ein Führungszeugnis ist doch nur eine sehr eingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregisterauszug. Über die Datenbanken von Polizei und Staatsanwaltschaft lassen sich womöglich weitergehende Erkenntnisse über eine Person gewinnen die Rückschlüsse auf dessen Zuverlässigkeit erlauben, die für eine Job bei der Polizei nunmal Kernvorraussetzung ist.
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Was ist daran kompliziert?
Ein Führungszeugnis ist doch nur eine sehr eingeschränkte Auskunft aus dem Bundeszentralregisterauszug. Über die Datenbanken von Polizei und Staatsanwaltschaft lassen sich womöglich weitergehende Erkenntnisse über eine Person gewinnen die Rückschlüsse auf dessen Zuverlässigkeit erlauben...
Aber in diesen Datenbanken steht doch nicht jeder drin?
Muss man nicht zumindest mit der Polizei btw. Staatsanwaltschaft schon mal zu tun gehabt haben? (also entweder man hat früher mal Mist gebaut oder man hat für die gearbeitet?
PS: ich habe nicht mal gewusst, dass es sowas gibt :-D oder kommt es so langsam im "Überwachungsstaat" ?
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Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?
Die Einverständniserklärung gegenüber dem, der der Information bedarf vs. die ggfs. gebührenpflichtige Beantragung bei einem Dritten, daß ein weiterer Dritter seinen Datenbestand abruft und per Briefpost verschickt... Was davon ist jetzt der komplizierte Weg?
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Werft einfach mal einen Blick ins SÜG. Dann wird auch deutlich, warum und welche Daten erhoben werden sollen und welchen Unterschied es zum Führungszeugnis macht.
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Das sowieso - mir ging es um die Behauptung, die Einverständniserklärung sei kompliziert und im gleichen Atemzug wird ein Führungszeugnis ins Spiel gebracht.
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Jupp. Ne Einwilligung ist da deutlich weniger kompliziert.
Ich denke, dass es hier eher an Grundsverständnis fehlt, was denn eine Sicherheitsüberprüfung ist und welchen Sinn sie hat.
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Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?
Im Führungszeugnis taucht beispielsweise kein Erziehungsregistereintrag auf, eine einzelne Geldstrafe unter 90 Tagessätzen auch nicht. Außerdem gelten dort relativ kurze Fristen. So ein Führungszeugnis ist weit weniger aussagekräftig, als man glaubt.
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Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?
...eine einzelne Geldstrafe unter 90 Tagessätzen auch nicht...
Nur sofern im BZR kein weiterer Eintrag vorhanden ist => Zwei Geldstrafen zu je 10TS würden auch im Führungszeugnis stehen.
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Warum so kompliziert?
Reicht nicht auch ein Führungszeugnis O oder steht da weniger drin?
...eine einzelne Geldstrafe unter 90 Tagessätzen auch nicht...
Nur sofern im BZR kein weiterer Eintrag vorhanden ist => Zwei Geldstrafen zu je 10TS würden auch im Führungszeugnis stehen.
Daher sagte ich auch: eine EINZELNE Geldstrafe unter 90 Tagessätzen auch nicht.