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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mascha am 16.03.2021 22:34

Titel: Eingruppierung Erzieherin Leitung Jugendzentrum
Beitrag von: Mascha am 16.03.2021 22:34
Hallo in die Runde!
Ich bin Erzieherin und arbeite seit 11 Jahren in einem Jugendzentrum. Vor 5 Jahren wurde ich durch personelle Umstellungen Leitung. Eingruppiert bin ich in S8b. Mein Kollege (auch Erzieher) ist auch in S8b eingruppiert. Habe mich darüber mit anderen Kollegen ausgetauscht, die meinten, das ich in S11b, oder sogar S12 eingruppiert werden müsste. Kann ja auch eigentlich nicht rechtens sein, das die Leitung genau so viel Gehalt bekommt, wie ein Erzieher ohne Leitungsfunktion. Was meint ihr dazu / was kann ich tun?
Titel: Antw:Eingruppierung Erzieherin Leitung Jugendzentrum
Beitrag von: Spid am 16.03.2021 22:42
Da Du keine Sozialarbeiterin/Sozialpädagogin mit staatlicher Anerkennung bist und nichts vorgetragen hast, das auch nur vermuten ließe, daß Du sonstige Beschäftigte seist, ist S8b Fg. 3 die zutreffende Eingruppierung.
Titel: Antw:Eingruppierung Erzieherin Leitung Jugendzentrum
Beitrag von: WasDennNun am 17.03.2021 07:25
Kann ja auch eigentlich nicht rechtens sein, das die Leitung genau so viel Gehalt bekommt,
Oh Gott, dann war ich schon auf zwei Arbeitsstellen in meinem Leben ein Illegaler ?
Nur weil ich mehr verdient habe wie der Teamleiter?  :-[

Aber in deinem Fall ist diese Haltung verständlich, wie das Tarifrecht es versteht hat Spid ja schon kommentiert.