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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Dendrobium am 17.03.2021 11:16
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Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zu der Höhergruppierung.
Wenn ich das richtig verstanden habe, erfolgt die Höhergruppierung von E6 Stufe 3 in E8 Stufe 2 + 100€ Garantiebetrag.
Worauf bezieht sich jetzt der Garantiebetrag? Ist meine Berechnung so korrekt mit dem Garantiebetrag??
E6/3 (2983.94 €) -> E7/3 (3074.75 € ) -> E8/2 (3087.04 € ) + 100€ Garantiebetrag = 3174,75 €
Vielen Dank!
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Da E8 Stufe 2 >E6 Stufe 3+ Garantiebetrag ist gibt es keinen Garantiebetrag sondern E8 Stufe 2.
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Danke für die Antwort!
Aber wieso muss man denn dann überhaupt in dieser Matrix die E7 einbeziehen?
Wenn man jetzt von der E6/3 zuerst in die E7/3 höhergruppiert wird und dann später in die E8/2, dann hätte man ja den Garantiebetrag?! Was bedeuten würde, dass die direkte Höhergruppierung in die E8/2 schlechter ist, als mit dem Umweg über die E7/3.
Oder liege ich da total falsch?
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Weil die tariflichen Regelungen das so vorsehen.
Nein.