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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Erika am 17.03.2021 15:14
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Guten Tag!
Ich bin neu hier und bitte um Rat und um Hilfe.
Ich habe zuvor nach S12 verdient Stufe 2 und wäre nächstes Jahr bereits in Stufe 3.
Jetzt beginne ich eine neue Tätigkeit und soll nach S14 in Stufe 1 eingruppiert werden und gleichgestellt werden mit einem Berufsanfänger. Ich habe Familie und Kind und kann nicht weniger verdienen als zuvor. Mit der S12, Stufe 2 habe ich mehr verdient, als jetzt mit der Stufe 1.
ich habe schon darum gebeten meine förderlichen Zeiten anzuerkennen. Leider ohne Erfolg.
Die Begründung lautete:
"Nach Durchsicht Ihrer Unterlagen kann ich Ihnen vorab mitteilen, dass das bisherige Aufgabengebiet nicht als einschlägige Berufserfahrung gemäß §16 Abs.2 S.3 TV-L anerkannt werden kann. Die frühere Tätigkeit lässt sich bei Anlegen der für die neue Tätigkeit maßgeblichen Eingruppierungsmerkmale nicht der gleichen Entgeltgruppe zuordnen. Somit kann keine Gleichwertigkeit der jetzigen und der früheren Tätigkeit festgestellt werden.
Die Einstellung würde demnach in Stufe 1 der Entgeltgruppe S14 TV-L erfolgen."
Welche Möglichkeiten habe ich? Angeblich machen die auch keine Stufenvorabgewährung. Aber ich weiß, von einer zukünftigen Kollegin, dass dort sowas definitiv gemacht wird.
Schade, bin echt deprimiert. Bei einem anderen Arbeitgeber kam die Stufe 2 problemlos durch. Habe mich aber für den oberen Arbeitgeber entschieden. Traurig...
Dankeschön im Vorfeld!
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Teile den potentiellen Arbeitgeber mit, dass du nur für Stuge X kommst. Ansonsten bleibst du halt beim bisherigen Arbeitgeber.
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Grundsätzlich will ich nicht mehr beim alten Arbeitgeber bleiben. ich komme aus der Elternzeit und möchte gerne was neues anfangen. Außerdem habe ich einen Aufhebungsvertrag bereits losgeschickt und das Abschlusszeugnis erhalten.
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Für die Verhandlung der Stufe muss man vor Vertragsunterschrift damit drohen sonst nicht zu kommen. Diese Option besteht ja kaum. Im Kern muss man dann wohl die Stufe hinnehmen und schauen ob man sich weiter bewirbt und dann die Stufe besser verhandeln kann.
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Dann musst du wohl jetzt, da es zu spät zum verhandeln ist, erstmal in sauren Apfel beißen. Du kannst dich aber weiter bewerben und sobalddu ein neues Angebot hast erneut zu deinem Arbeitgeber gehen und ihn vor die Wahl stellen dich mit Zulage zu behalten oder gehen zu lassen.
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ist das nicht regelmäßig so, dass die Arbeit in einer geringeren Entgeltgruppe nicht als förderliche Zeit für Neueinstellung in eine höhere ausreicht? Ansonsten hast du ja bereits in einem Jahr mehr als bisher.
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Eine solche tarifliche Regel existiert nicht.
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ist das nicht regelmäßig so, dass die Arbeit in einer geringeren Entgeltgruppe nicht als förderliche Zeit für Neueinstellung in eine höhere ausreicht? Ansonsten hast du ja bereits in einem Jahr mehr als bisher.
Bei der einschlägigen Berufserfahrung wird durchaus so verfahren, bei der förderlichen Zeit oliegt es alleinig dem AG was er als förderlich ansieht.
@Erika
leider zu spät gepokert bzw. Forderungen gestellt, jetzt hast du keine Verhandlungsmassen mehr und musst weiter nach einem genehmen AG suchen.
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Bei der einschlägigen Berufserfahrung wird durchaus so verfahren, bei der förderlichen Zeit oliegt es alleinig dem AG was er als förderlich ansieht.
danke für die Erklärung. Ich habe fälschlicherweise angenommen, dass förderliche Zeit lediglich einschlägige Berufserfahrung wäre.