Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: KarlMilo am 19.03.2021 12:07
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Hallo zusammen,
ich lese hier immer mal wieder "meine Tätigkeit wurde extern bewertet". Wer, außer letztendlich dem Arbeitsgericht, nimmt solche Bewertungen vor? In wie weit sind diese Bewertungen belastbar bzw. in wie weit decken sich diese externen Bewertungen mit denen des Arbeitsgerichtes?
Viele Grüße KM
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Es gibt zahlreiche Dienstleister, die AN oder AG in Anspruch nehmen können, um sich eine Rechtsmeinung zur Eingruppierung zu bilden. Die Qualität der Bewertung hängt maßgeblich von der Qualität des Dienstleisters ab.