Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Mareike74 am 19.03.2021 14:04
-
Guten Tag liebe Forenmitglieder.
ich wende mich an euch als Personalratsmitglied. Wir sind eine kleine Gemeinde in Bayern und wenden den TVöD an. Eine Sekretärin ist in Rente gegangen und jetzt geht es um die Nachbesetzung. Die "alte" Sekretärin wurde nach Gruppe 6 bezahlt. Die neue Sekretärin soll nun plötzlich nach Gruppe 8 bezahlt werden, owohl sich an den Aufgaben nichts geändert hat. Das wurde uns so auch bestätigt. Begründung ist offiziell, das man sich damals geirrt hatte und die Kollegin falsch eingruppiert wurde. So die mündliche vorab Begründung, schriftlich haben wir noch nichts bekommen. Problem an der Sache ist jetzt, das sich über den Buschfunk herumspricht, das das Absicht ist, weil der Bürgermeister gut mit dem Amtsleiter kann und das gemauschelt wurde. Anonym wurde uns Personlrat auch bestätigt, das öfters Druck auf die Personalstelle ausgeübt wird, Stellenbewertungen "passend" zu machen. Das heißt die gleichen Aufgaben werden auf dem Papier plötzlich höher bewertet.
Jetzt wissen wir nicht, was wir machen sollen. Einige im Personalrat sagen, kein Ärger also einfach durchwinken. Einige von uns haben aber Angst, uns strafbar zu machen, wenn wir zustimmen. Ist es denn für die Gemeinde eigentlich verboten wissentlich höher zu bezahlen? Macht sich das Personalbüro strafbar, wenn sie Bewertungen passend machen? Wir reden nicht davon, Aufgaben zu schieben bis es passt. Sondern einfach Merkmale anzuerkennen, obwohl es falsch ist und das nur, weil bei bestimmten Stellen Druck von oben kommt. Die Kolleginnen müssen wir schließlich auch schützen.
-
Wie ist denn Eure Rechtsmeinung zur Eingruppierung?
-
Wir sind der Meinung, das die Gruppe 6 richtig ist. Das wurde zuerst intern geprüft und danach mit dem gleichen Ergebnis auch später durch eine Firma. Darüber gab es auch jahrelang keinen Streit. Wenn sich nichts ändert an der Aufgabe, dürfte sich nach Tarif auch die Gruppe nicht ändern, oder?
-
Nun, wenn Ihr eine fundierte Rechtsmeinung zur Eingruppierung habt und diese von der des AG abweicht, könnt Ihr der Einstimmung zustimmen und der Eingruppierung widersprechen.
-
Danke. So habe ich mir das auch schon gedacht.
Aber was kann passieren, wenn sich die anderen nicht überzeugen lassen und zustimmen. Dann haben wir zugestimmt bei einer Sache die rechtlich nicht in Ordnung ist. Wie könnte man da argumentieren auch gegenüber dem Bürgermeister beim Gespräch? Vielleicht mit Haushaltsrechts Grundsätzen, das man wirtschaftlich und sparsam handeln muss und nicht mehr ausgeben darf als nötig ist? Denn scheinbar denken bei uns bestimmte Leute, sie können das machen wie sie wollen.
-
Arbeits- und tarifrechtlich ist eine übertarifliche Vergütung nicht zu beanstanden. Auch haushaltsrechtliche Regelungen stehen demnicht grundsätzlich entgegen. Ob sonstige Regelungen, bspw. die anzuwendende GemO, dem entgegensteht, wäre zu prüfen.
-
Vielen Lieben Dank Spid!!
Ich bin noch neu in dem Thema und möchte nur nichts verkehrt machen. Mein Bauchgefühl sagte mir, das das nicht richtig sein kann. Aber wenn das nicht zu beanstanden ist, hat auch niemand etwas zu befürchten.
-
Wenn jemand Tätigkeiten der EG6 übertragenen bekommt, aber ein Entgeld der EG8 überwiesen bekommt, dann ist das inwiefern zustimmmungspflichtig?
Also ich würde als PR der Einstellung zustimmen mit dem Hinweis, dass die Tätigkeiten der Entgeltgruppe 6 entsprechen und man davon ausgeht, dass auch entsprechende Tätigkeiten überträgt.
Alls andere ist nicht mehr PR Problem, oder etwa doch?
-
Die Eingruppierung ist jedenfalls beteiligungspflichtig.
-
Man könnte das auch noch weiter spinnen. Kann der Arbeitgeber die Mitarbeiter der Personalstelle anweisen, etwas in eine Stellenbewertung zu schreiben, wovon sie selbst nicht überzeugt sind. Das spricht dafür, das der Arbeitgeber etwas "verschleiern" möchte oder was zur Rechtfertigung konstruiert. Ich höre immer vom Direktionsrecht. Das spricht dafür. Andererseits könnten den Mitarbeitern auch Nachteile entstehen, wenn irgendwann ein neuer Chef kommt und sieht, wie andauernd falsche Ergebnisse produziert werden. Endet dann vielleicht in einer Kündigung oder schlechter Beurteilung. Hinterher kann niemand mehr beweisen, das man anderer Meinung war aber gezwungen wurden ist.
-
Wie sollte der AG als nicht-natürliche Person das tun?
-
Das verstehe ich nicht. Ich meine wenn der Bürgermeister oder Abteilungsleiter kommt und sagt ja das interessiert mich nicht, du schreibst da rein das und das und unterschreibst das. Dann muss ich das ja erst einmal befolgen. Ohne schriftlichen Beweis stehe ich dann dumm da, wenn die Ansage nur mündlich war.
-
Die geschilderten natürlichen Personen sind nicht der AG.
-
Das verstehe ich nicht. Ich meine wenn der Bürgermeister oder Abteilungsleiter kommt und sagt ja das interessiert mich nicht, du schreibst da rein das und das und unterschreibst das. Dann muss ich das ja erst einmal befolgen. Ohne schriftlichen Beweis stehe ich dann dumm da, wenn die Ansage nur mündlich war.
Wo ist das Problem? Es gibt häufiger das Thema das sich die auszuübenden Tätigkeiten von den angewiesenen Tätigkeiten unterscheiden. Meistens ist es aber anders herum.
-
Gut Spid, ich denke ich verstehe. Arbeitgeber ist die Gemeinde als juristische Person. Die kann keine Anweisungen geben. Da hast du Recht! Wie verhält es sich aber mit den natürlichen Personen, also Vorgesetzte, die das verlangen?
-
Im Hinblick auf die Rechtsmeinung des AG sticht Ober Unter. Ob im Einzelfall eine Unterschrift angewiesen werden kann, hängt vom Inhalt der damit verbundenen Erklärung ab.
-
Mareike, bei substanziierten Zweifeln an der Rechtmäßigkeit von mündlichen Anweisungen, sollte man Gründe der Zweifel schriftlich dem Vorgesetzten darlegen und ankündigen, die Anweisung nur auszuführen, wenn schriftlich angewiesen wird. Schreiben befreit.
Der Wille eine bestimmte Person übertariflich zu bezahlen, ist m.E. nicht rechtswidrig. Als PR kann man das aus Gerechtigkeitsgründen ablehnen, wenn andere Kollegen, die die gleiche Arbeit machen, in der niedrigeren EG bezahlt werden. Als Personaler sollte man aber durch eine übertarifliche Zahlung auch als solche zu benennen und zu begründen.
-
Die Eingruppierung ist jedenfalls beteiligungspflichtig.
Die Eingruppierung, aber doch nicht die Höhe des Entgeltes, oder?
-
Das verstehe ich nicht. Ich meine wenn der Bürgermeister oder Abteilungsleiter kommt und sagt ja das interessiert mich nicht, du schreibst da rein das und das und unterschreibst das. Dann muss ich das ja erst einmal befolgen. Ohne schriftlichen Beweis stehe ich dann dumm da, wenn die Ansage nur mündlich war.
Man macht einen Entwurf, der das widerspiegelt was man für richtig hält, der kommt zu den Akten und in den Umlauf.
Dieser wird vom Cheffe abgelehnt, mit der (mündlichen) Anweisung gewisse Dinge dort reinzuschreiben.
Das macht man, mit der Aktennotiz, Änderung nach Vorgabe von X.
Diese neue Dokument, geht abermals in den Umlauf und X unterschreibt dieses vermurkste Ding dann.
Wo ist da ein Problem?
Das du unterschreiben sollst?
Ist doch alles fein säuberlich dokumentiert, was wer wie "geschaffen" hat.
-
Die Eingruppierung ist jedenfalls beteiligungspflichtig.
Die Eingruppierung, aber doch nicht die Höhe des Entgeltes, oder?
Sofern er nicht behauptet, die Vergütung ergebe sich aus tariflichen Regelungen oder einer betrieblichen Vergütungsregelung, ist das zutreffend, sofern kein kollektiver Bezug der Maßnahme besteht.
-
...als PR hätte ich damit kein Problem...wenn der AG diese Tätigkeit als EG8 sieht, gilt das im Quervergleich auch für andere entsprechende Stellen (also könnten weiter Beschäftigte profitieren) 8) 8) 8)
-
Stellen und deren Bewertung sind weder tariflicher Regelungsgegenstand noch unterliegen sie der Mitbestimmung.
-
...hat das jemand behauptet?
-
Meine Aussage negiert die Behauptung, daß das "im Quervergleich auch für andere entsprechende Stellen" gelte.
-
...als PR hätte ich damit kein Problem...wenn der AG diese Tätigkeit als EG8 sieht, gilt das im Quervergleich auch für andere entsprechende Stellen (also könnten weiter Beschäftigte profitieren) 8) 8) 8)
Ich habe nicht davon gesprochen, in welcher EG er die Tätigkeit sieht, sondern mit welcher EG er sie bezahlt.
Das muss ja nicht identisch sein.
-
Arbeits- und tarifrechtlich ist eine übertarifliche Vergütung nicht zu beanstanden. Auch haushaltsrechtliche Regelungen stehen demnicht grundsätzlich entgegen. Ob sonstige Regelungen, bspw. die anzuwendende GemO, dem entgegensteht, wäre zu prüfen.
Widerspreche das nicht bereits den haushaltsrechtlichen Grundsätzen hinsichtlich der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit? Zumindest sehen das einige Rechtsaufsichtsbehörden bzw. die zugehörigen Prüfer so.
Was könnte hier entgegengesetzt werden?
-
Es kann zwar durchaus davon ausgegangen werden, daß das tarifliche Entgeltniveau das allgemeine Ausgabenniveau umreißt, das mit den kommunalwirtschaftlichen Grundsätzen in Einklang steht. Weicht die Kommune durch Mehrleistungen für ihre Beschäftigten davon ab, verlässt sie zwar dieses Niveau, jedoch hat die Kommune in Abhängigkeit von ihrer Leistungsfähigkeit einen weiten Spielraum. Lassen die Verhandlungen beispielsweise den Schluß zu, daß ein ausgewählter Bewerber ohne eine übertarifliche Bezahlung nicht zum Vertragsschluß bereit wäre, kann das durchaus so gehandhabt werden - sofern die GemO des jeweiligen Landes das Recht der Gemeinde dahingehend nicht ausdrücklich beschränkt. Ansonsten wären lediglich unangemessen gute Arbeitsbedingungen zu beanstanden oder solche, die die Gemeinde wirtschaftlich überfordern.
-
Vor der Entgeltordnung hatten wir im Personalrat den Fall, dass mehrere Kollegen höhergruppiert werden sollten weil der Mindestbetrag bei der letzten Höhergruppierung nur ca. 25 Euro ausmachte. Wir vom PR haben dann eine Bestätigung vom AG verlangt, dass auch Tätigkeiten in dieser höheren Entgeltgruppe ausgeübt werden. Das machte der AG aber nicht weil es nicht so war. Wir haben die Höhergruppierungen abgelehnt. War ein großer Aufschrei aber auch nur deswegen weil dir anderen Kollegen die Hintergründe unserer Ablehnung nicht kannten.
-
Vor der Entgeltordnung hatten wir im Personalrat den Fall, dass mehrere Kollegen höhergruppiert werden sollten weil der Mindestbetrag bei der letzten Höhergruppierung nur ca. 25 Euro ausmachte. Wir vom PR haben dann eine Bestätigung vom AG verlangt, dass auch Tätigkeiten in dieser höheren Entgeltgruppe ausgeübt werden. Das machte der AG aber nicht weil es nicht so war. Wir haben die Höhergruppierungen abgelehnt. War ein großer Aufschrei aber auch nur deswegen weil dir anderen Kollegen die Hintergründe unserer Ablehnung nicht kannten.
Da hätte man sich vielleicht im Betrieb mehr auf die horizontale als auf die vertikale Ebene in der Tabelle konzentrieren können ;)
-
Vor der Entgeltordnung hatten wir im Personalrat den Fall, dass mehrere Kollegen höhergruppiert werden sollten weil der Mindestbetrag bei der letzten Höhergruppierung nur ca. 25 Euro ausmachte. Wir vom PR haben dann eine Bestätigung vom AG verlangt, dass auch Tätigkeiten in dieser höheren Entgeltgruppe ausgeübt werden. Das machte der AG aber nicht weil es nicht so war. Wir haben die Höhergruppierungen abgelehnt. War ein großer Aufschrei aber auch nur deswegen weil dir anderen Kollegen die Hintergründe unserer Ablehnung nicht kannten.
Da hätte man sich vielleicht im Betrieb mehr auf die horizontale als auf die vertikale Ebene in der Tabelle konzentrieren können ;)
Da gibt es bei uns einen Gemeinderatsbeschluss, dass vom beschleunigten Stufenaufstieg aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Gebrauch gemacht wird. Was so pauschal m. E. natürlich rechtswidrig ist
-
Da gibt es bei uns einen Gemeinderatsbeschluss, dass vom beschleunigten Stufenaufstieg aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Gebrauch gemacht wird. Was so pauschal m. E. natürlich rechtswidrig ist
Warum sollte dies rechtswidrig sein bzw. gegen welche rechtliche Vorgabe soll dies verstoßen?
-
Da gibt es bei uns einen Gemeinderatsbeschluss, dass vom beschleunigten Stufenaufstieg aus grundsätzlichen Erwägungen nicht Gebrauch gemacht wird. Was so pauschal m. E. natürlich rechtswidrig ist
Deswegen schrieb ich ja Betrieb, was auch politische Gremium mit einbezieht. Da haben sich aber viele mit schwergetan. Nicht der geringe Zugewinn bei der HG war das eigentlich Problem, sondern das so einige mit diesem Mickerbetrag jahrelang zufrieden sein mussten.
Das Problem besteht aber durchaus auch noch bei der jetzigen stufengleichen HG, da gibt es in der vertikalen nach teils läppische Unterschiede im Brutto. :-\