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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: klara12 am 21.03.2021 11:52

Titel: Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: klara12 am 21.03.2021 11:52
Guten Tag,
in welche Entgeltgruppe und Entgelttabelle sollte ein Psychologe in der Jugend- und Familienhilfe eingruppiert werden? Ist eine Eingruppierung in die SuE möglich?   

Vielen Dank
Klara
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Spid am 21.03.2021 11:57
Gerechtigkeit ist tariflich - und sonst auch - unbeachtlich. TB sind entsprechend ihrer auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Das gilt uneingeschränkt auch für Psychologen. Dabei ergibt sich genau eine Eingruppierung, denn Eingruppierung ist nicht möglich, sie ist.
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: klara12 am 21.03.2021 12:20
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich verstehe es also so, die Eingruppierung ist nach den Tätigkeitsaufgaben vorzunehmen. Meine Frage zielte eher daraufhin, ob ein Psychologe in eine Entgelttabelle für Sozialarbeiter und Erzieher eingruppiert werden kann, wenn diese nach Abschnitt XXIV, der Entgeltordnung Sozial- und Erziehungsdienst, für die Tätigkeitsmerkmale der Beschäftigtengruppen gedacht sind:
− Beschäftigte im handwerklichen Erziehungsdienst
− Erzieher*innen
− Gruppenleiter*innen in Ausbildungs- oder Berufsförderungswerkstätten oder
Werkstätten für Menschen mit Behinderung
− Heilerziehungspfleger*innen
− Heilerzieher*innen
− Heilpädagog*innen
− Kinderpfleger*innen
− Leiter*innen von Kindertagesstätten und deren ständige Vertreter*innen
− Leiter*innen von Erziehungsheimen oder von Wohnheimen für erwachsene
Menschen mit Behinderung im Sinne des § 2 SGB IX und deren ständige
Vertreter*innen
− Sozialarbeiter*innen und Sozialpädagog*innen

Oder der Arbeitgeber andere Entgelttabelle in Betracht ziehen soll. Der Tätigkeitsbereich entspricht den Aufgaben eines Psychologen, also psychologische Beratung und Betreuung. Wäre dieser in E13 eingruppiert, wäre das Gehalt bei den gleichen Aufgaben natürlich größer als bei SuE. 
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Spid am 21.03.2021 12:35
Da gibt es nichts in Betracht zu ziehen. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Sind es Tätigkeiten, die einer der genannten Berufsgruppen entsprechen, ist der TB entsprechend der zugehörigen Tätigkeitsmerkmale eingruppiert. Sind sie es nicht, sind die allgemeinen Tätigkeitsmerkmale heranzuziehen. Entspricht die Tätigkeit einem Hochschulstudium, sind die auf der E9b aufbauenden Tätigkeitsmerkmale anzuwenden. Sind es solche, die einem wissenschaftlichem Hochschulstudium entsprechen, finden die auf der E13 aufbauenden Tätigkeitsmerkmale Anwendung. Maßgeblich ist das Erfordernis für die Tätigkeit selbst, rechtliche Vorgaben sind unbeachtlich.
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Bob Kelso am 21.03.2021 19:46
Liebe Klara12: Sind Sie Bachelor, oder Master-Absolventin?? Sollten Sie als Psychologin ( B.Sc. / M.Sc. / Diplom) eine nach z.B SUE 12 oder SUE14 ausgeschriebene Stelle ausfüllen, werden Sie auch nach SUE 12 bzw. SUE14 bezahlt. Sollten Sie eine  z.B. nach E11 oder E13 bewertete Stelle ausfüllen, werden Sie entsprechend vergütet. Wird in der Ausschreibung der SUE - Stelle expliziert die Qualifikationen eines Psychologen M.SC. gefordert, können Sie diese Eingruppierung erwarten. 
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Spid am 21.03.2021 20:00
Was soll „SUE 12“ sein? Sofern damit S12 und die damit in Abschnitt XXIV verbundenen Tätigkeitsmerkmale gemeint sind, ist die Behauptung schlicht Bullshit. Ein Psychologe erfüllt die dort genannte Voraussetzung in der Person nicht und ist mithin in S8b Fg. 3 desselben Abschnitts eingruppiert.
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Bob Kelso am 22.03.2021 11:50
Was soll „SUE 12“ sein? Sofern damit S12 und die damit in Abschnitt XXIV verbundenen Tätigkeitsmerkmale gemeint sind, ist die Behauptung schlicht Bullshit. Ein Psychologe erfüllt die dort genannte Voraussetzung in der Person nicht und ist mithin in S8b Fg. 3 desselben Abschnitts eingruppiert.

Oh; Bullshit!   Kommen da "Gefühlchen" zum Vorschein?
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Spid am 22.03.2021 12:17
Nein, eine zutreffende Bewertung Deiner Ausführungen als Bullshit. Bullshit bleibt Bullshit, man muß dafür keine Euphemismen erfinden.
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Bob Kelso am 22.03.2021 12:46
Nein, eine zutreffende Bewertung Deiner Ausführungen als Bullshit. Bullshit bleibt Bullshit, man muß dafür keine Euphemismen erfinden.

Kommen da "Gefühlchen" erneut zum Vorschein?
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Spid am 22.03.2021 12:53
Nein, eine zutreffende Bewertung Deiner Ausführungen als Bullshit. Bullshit bleibt Bullshit, man muß dafür keine Euphemismen erfinden.
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Bob Kelso am 22.03.2021 13:39
Nein, eine zutreffende Bewertung Deiner Ausführungen als Bullshit. Bullshit bleibt Bullshit, man muß dafür keine Euphemismen erfinden.
So gibst von mir doch noch nen "applaud"!
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Spid am 22.03.2021 13:44
Du kannst geben, was Du möchtest. Deine Behauptung bleibt Bullshit.
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Hain am 22.03.2021 16:55
Nein, eine zutreffende Bewertung Deiner Ausführungen als Bullshit. Bullshit bleibt Bullshit, man muß dafür keine Euphemismen erfinden.

Kommen da "Gefühlchen" erneut zum Vorschein?

Dein Beitrag ist im Hinblick auf die Eingruppierung schlicht falsch. Ohne entsprechende Ausbildung kommt man nicht in die von Dir genannten Entgeltgruppen. Man kommt als Psychologin/Psychologe auch in keine andere der im Abschnitt XXIV genannten Entgeltgruppen (abgesehen von den Auffangentgeltgruppen). Das liegt auch daran, dass im Anwendungsbereich eher Psychagogen, KJP oder PP gesucht werden, also solche mit einer pädagogischen Ausbildung bzw. einer therapeutischen Approbation.
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: BATKFMaui am 23.03.2021 13:06
Nein, eine zutreffende Bewertung Deiner Ausführungen als Bullshit. Bullshit bleibt Bullshit, man muß dafür keine Euphemismen erfinden.

Kommen da "Gefühlchen" erneut zum Vorschein?

Dein Beitrag ist im Hinblick auf die Eingruppierung schlicht falsch. Ohne entsprechende Ausbildung kommt man nicht in die von Dir genannten Entgeltgruppen. Man kommt als Psychologin/Psychologe auch in keine andere der im Abschnitt XXIV genannten Entgeltgruppen (abgesehen von den Auffangentgeltgruppen). Das liegt auch daran, dass im Anwendungsbereich eher Psychagogen, KJP oder PP gesucht werden, also solche mit einer pädagogischen Ausbildung bzw. einer therapeutischen Approbation.

"Psychagogen" gibt es seit 1975 nicht mehr. Auch gibt es keine "therapeutische Approbation"!

In unserer Einrichtung werden z. B. Tätigkeitsmerkmale nach SuD 12 ausgeschrieben und zur Erfüllung werden Absolventen der Sozialen Arbeit ( B.A.) gesucht. Bewerben sich Psychologen B.Sc. werden diese ebenso nach SuD 12 eingestellt.

Psychotherapeuten ( KJP // PP) werden in der Jugendhilfe eher nachrangig gesucht.
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Spid am 23.03.2021 13:14
Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien.
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: klara12 am 23.03.2021 14:31
Vielen Dank für Ihre rege Diskussion. Es scheint ein bisschen schwieriges Thema zu sein, in dem man verschiedene Meinungen vertritt. Es handelt sich um einen Psychologen mit Masterabschluss (ohne Psychotherapeutischer Approbation). Für die Stelle werden Psychologen oder Sozialpädagogen gesucht. Die Aufgaben wäre psychologische Beratung, Familienarbeit und co. Vielleicht schafft diese Info mehr Klarheit in die Problematik.

Meine Frage ist, geht es überhaupt, einen Psychologen (Master) in SuE einzugruppieren, wenn es sich um ganz andere Qualifikation handelt, als die im Abschnitt XXIV erwähnten? Natürlich wenn die Tätigkeitsaufgaben der Aufgaben eines Erziehers entsprechen, sehe ich da kein Problem. Aber wenn explizit Psychologen für die Stelle gesucht werden?

LG
Klara
Titel: Antw:Eingruppierung Psychologe in Jugendhilfe
Beitrag von: Spid am 23.03.2021 14:35
Es ist völlig unbeachtlich, was der AG sucht oder als Voraussetzung verlangt. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit sowie ggfs. im Tätigkeitsmerkmal genannte Voraussetzungen in der Person.