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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Delphine88 am 24.03.2021 21:24
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Hallo liebes Forum,
Ich bin jetzt im Verwaltungsbereich Tvöd V tätig auf einer E7 Stelle in der Erfahrungsstufe 4.
Nun habe ich mich beim gleichen Arbeitgeber auf eine E10 Stelle beworben mit gleichen Aufgaben aber mehr Verantwortung und tiefgründiger.
Ähnliche Tätigkeiten habe ich bei einem vergangen Arbeiter bereits ausgeführt, daher die Qualifikation.
Ich habe eine Zusage erhalten.
Nehm ich jetzt meine 4 Ergahrungsstufen aus E5 mit oder fang ich bei 1 wieder an ?
Ich hoffe ich habe mich, soweit es geht, verständlich ausgedrückt.
Danke für eure Hilfe :)
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Die Höhergruppierung erfolgt stufengleich, die Stufenlaufzeit beginnt von vorn.
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Ok, vielen Dank.
Ich habe das schon gelesen aber bin immer davon ausgegangen das eine interne Bewerbung auf eine andere Stelle keine direkte Höhergruppierung ist sonder als neuer Vertrag zählt und somit die Erfahrungsstufen neu angepasst werden.
Vielen Dank :)
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Die Bewerbung auf eine andere Stelle beim selben AG und die damit verbundene Übertragung einer höherwertigen auszuübenden Tätigkeit stellt den Regelfall der Höhergruppierung dar.
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Danke dir für die schnelle und kompetente Antwort.
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Ok, vielen Dank.
Ich habe das schon gelesen aber bin immer davon ausgegangen das eine interne Bewerbung auf eine andere Stelle keine direkte Höhergruppierung ist sonder als neuer Vertrag zählt und somit die Erfahrungsstufen neu angepasst werden.
Vielen Dank :)
Es gibt AG, die so was versuchen nd es gibt AN, die das mit sich machen lassen.
Tariflich ist es aber eine HG
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Danke für eure Antworten. :)