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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Reiselustig23 am 26.03.2021 15:52
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Hallo zusammen,
ich frage aus Interesse, es betrifft mich allerdings nicht selbst:
Mehrere Kollegen nehmen nach Abschluss einer berufsbegleitenden Weiterbildung (offiziell) andere Aufgaben wahr und werden nunmehr aus diesem Grund allesamt eine Entgeltgruppe höher bezahlt.
Eine Kollegin ist während der Weiterbilng schwanger geworden, war dann im Beschäftigungsverbot und ist nun im Mutterschutz. Die "höherwertige Tätigkeit" hat sie also nie tatsächlich ausgeübt, dies wird sie aber nach Ende der Elternzeit (offiziell) tun. Müsste die Kollegin bereits während des Mutterschutzes "hochgruppiert" werden?
These 1: Sie hat die Tätigkeit nicht ausgeübt, also kann sie auch nicht entsprechend bezahlt werden.
These 2: Während des Mutterschutzes ist sie offiziell im Dienst und kann daher nicht anders behandelt werden als die Kollegen.
Was meint ihr?
Vielen Dank bereits vorab an alle Schreiber!
Reiselustig :)
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Die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich. Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit.
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Hat man ihr andere Aufgaben übertragen? Man kann natürlich auch in der Mutterschutzzeit andere Aufgaben übertragen.
Soweit man es nicht getan hat kommt es darauf an wie die andere Behandlung begründet wird. Je nach Details könnten sich dann Schadensersatzansprüche ergeben.
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Hat man ihr andere Aufgaben übertragen? Man kann natürlich auch in der Mutterschutzzeit andere Aufgaben übertragen.
Soweit man es nicht getan hat kommt es darauf an wie die andere Behandlung begründet wird. Je nach Details könnten sich dann Schadensersatzansprüche ergeben.
Vielen Dank, Lars! Bisher wurde ihr die Aufgabe nicht übertragen. Aber gut zu wissen, dass dies während des Mutterschutzes möglich ist (und wohl auch erfolgen müsste).
Damit ist meine Frage erst einmal beantwortet! :)
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Weder hat @Lars73 behauptet, die auszuübende Tätigkeit wäre zu ändern gewesen, noch ist das so.