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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: R2D2 am 31.03.2021 09:59
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Hallo!
Ich mache im Moment eine schulische Ausbildung im Bereich der Radiologie.
Nun war ich einige Monate krank und habe sehr viel Lernstoff verpasst. Gestern gab es ein Gespräch in dem mir dazu geraten wurde, dass ich ein Ausbildungsjahr wiederhole.
An sich ist das eine gute Sache, aber wie funktioniert das dann mit der Ausbildungsvergütung? Im Moment erhalte ich die Ausbildungsvergütung des 2. Ausbildungsjahres, wenn ich aber nun in die Klasse des ersten Ausbildungsjahres zurückgestuft werde, erhalte ich dann auch nur die Ausbildungsvergütung des ersten Ausbildungsjahres?
Falls das wichtig ist: Bei mir gilt der TVA-L Gesundheit
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Hallo,
hierzu gibt es keine spezielle Regleung im Tarifvertrag. Einschlägig ist das Berufsbildungsgesetz.
Wiederholungen von Ausbildungsjahren bei Krankheit erfolgen in der Regel zum Ende eines Ausbildungsjahres, d.h. das Auszubildenden i.d.R. erst in die "neue" Klasse gehen, wenn das eigene reguläre Ausbildungsjahr um ist (vermutlich zum 01.08. oder 01.09.). Da du dann weiterhin im zweiten Ausbildungsjahr bist, erhältst du auch weiterhin die Ausbildungsvergütung des zweiten Ausbildungsjahres. Auch wenn du bereits vorzeitig "jetzt" die Klasse wechselst, wurde vereinbart das zweite Ausbildungsjahr zu wiederholen - nicht anteilig das erste. Schluss endlich bleibt die Frage, was zwischen deinem Ausbildenden und dir vereinbart wurde.
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So wird das auch bei uns geregelt und vom Ausbildungsberater unterstützt.