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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Dakmer am 11.04.2021 18:10
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Liebe Forengemeinde.
Ist es richtig, dass eine zeitweilige Versetzung (1-2 Monate) eines Angestellten innerhalb der selben Behörde in ein anderes Amt in einem anderen Dezernat nicht der Schriftform bedarf?
TVöD Kommune; selber Arbeitsort; gleiche Vergütung
Sehe ich es richtig, dass es sich dabei nicht um eine Abordnung oder Zuweisung (weil keine andere Dienststelle/kein anderer Arbeitgeber) handelt und dass der Personalrat nicht mitbestimmungspflichtig ist?
Vielen Dank.
Dag.
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Es gibt keine zeitweilige Versetzung. Die die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses ist eine Abordnung, siehe §4 Abs. 1 TVÖD.
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und da die durch die Personalvertretung mitbestimmungspflichtig ist, geht das nur schriftlich.
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Was ist mit anderen Amt gemeint? Eine andere Tätigkeit?
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Der Dienststellenbegriff des TVÖD ist ohnehin ein völlig anderer als jener, der den PersVGen zugrundeliegt.
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Was ist mit anderen Amt gemeint? Eine andere Tätigkeit?
ja, eine vorrübergehende andere Tätigkeit
Diese "Umsetzung/Versetzung" erfolgt per Telefon durch das Personalamt.
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Wenn es sich um ein anderes Amt handelt, ist es tariflich zumeist auch eine andere Dienststelle. Eine Abordnung hat kein Formerfordernis, ohne Ortswechsel besteht auch keine Anhörungspflicht. Tariflich kann man das also auch per Telefonanruf, gesungenem Telegramm oder Batsignal machen. Ob das personalvertretungsrechtliche Probleme aufwirft, ist weder eine tarifliche Frage noch hängt es vom tariflichen Verständnis der Abordnung ab.
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Ich bedanke mich für die Antworten.