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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: AndiGarandi am 12.04.2021 13:15

Titel: Einarbeitung neuer Kollegen
Beitrag von: AndiGarandi am 12.04.2021 13:15
Guten Tag zusammen,

gibt es irgendwo eine verpflichtende Regelung, die einen Arbeitnehmer dazu "zwingt" neue Kollegen einzuarbeiten, oder kann ich dies verneinen, wenn ich von meinem Vorgesetzten gefragt werde?

Viele Grüße
Titel: Antw:Einarbeitung neuer Kollegen
Beitrag von: Spid am 12.04.2021 13:31
§106 GewO
Titel: Antw:Einarbeitung neuer Kollegen
Beitrag von: Lars73 am 12.04.2021 13:39
Wenn er fragt kann man es ablehnen. Wenn er es anweist muss man dem Folge leisten. Es sei denn aus dem Arbeitsvertrag ergibt sich, dass dazu keine Pflicht besteht.  Ein solcher vertragliche Regelung wäre aber extrem ungewöhnlich.