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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Stefl am 13.04.2021 15:52
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Die Thematik der Mankoabrede wurde schon einmal im Forum kurz angeschnitten. Ich möchte allerdings gern noch mal nachhaken. Hat dazu jemand bereits Erfahrungen sammeln können? Da solch eine Vereinbarung nicht tariflich (im Bereich des TVöD-E) geregelt ist, wäre es aus meiner Sicht eine außertarifliche Vereinbarung zwischen AG und AN. Damit stellt sich für mich ohnehin die Frage der Zulässigkeit, mal abgesehen von der strengen inhaltlichen Bestimmtheit solcher Vereinbarungen. Könnt ihr mir einen Rat geben?
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Vom Tarifvertrag kann - soweit er auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet - nicht zum Nachteil des AN abgewichen werden.
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Ich würde solch eine Abrede so gestalten, dass die Mankovergütung zusätzlich zum vereinbarten Entgelt gezahlt wird, also insofern dem AN kein Nachteil entsteht. Allerdings habe ich außerdem gelesen, dass man die Haftung auf die Höhe des Mankogeldes begrenzen müsste, was die Mankoabrede im Grunde genommen absurd macht.
Schade, dass niemand Erfahrung damit gesammelt hat.
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Es geht nicht um die Mankovergütung, sondern um die Abweichung von §3 Abs. 6 TVÖD zum Nachteil des Beschäftigten.
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Abweichung von §3 Abs. 6 TVÖD zum Nachteil des Beschäftigten.
Danke, guter Gedanke.