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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Artep67 am 14.04.2021 09:14

Titel: Telefonische Einsätze in der Rufbereitschaft
Beitrag von: Artep67 am 14.04.2021 09:14
Hallo,
telefonischer Einsätze innerhalb einer Rufbereitschaft werden addiert und auf die volle Stunde gerundet.
Meine Frage ist jetzt, was zählt als eine Rufbereitschaft?

Der Mitarbeiter hatte einen telefonischen Einsatz (5 Min) am Samstag und einen am Sonntag (10 Min). Zählen Samstag und Sonntag als eine Rufbereitschaft, weil sie nicht durch Arbeit unterbrochen wurden? Oder zählt jeder Tag für sich?

Viele Grüße
Artep67
Titel: Antw:Telefonische Einsätze in der Rufbereitschaft
Beitrag von: Spid am 14.04.2021 09:25
Rufbereitschaft ist es, wenn man sich auf Anordnung des Arbeitgebers außerhalb der regelmäßigen Arbeitszeit an einer dem Arbeitgeber anzuzeigenden Stelle aufhalten, um auf Abruf die Arbeit aufzunehmen.
Titel: Antw:Telefonische Einsätze in der Rufbereitschaft
Beitrag von: WasDennNun am 14.04.2021 09:36
Der Mitarbeiter hatte einen telefonischen Einsatz (5 Min) am Samstag und einen am Sonntag (10 Min). Zählen Samstag und Sonntag als eine Rufbereitschaft, weil sie nicht durch Arbeit unterbrochen wurden? Oder zählt jeder Tag für sich?
Er hat die ganze Zeit doch Rufbereitschaft und müsste zusätzlich zur täglichen Pauschale, die er ja auch bekommt, wenn er keinen telefonischen Einsatz hat, in dem geschilderten Fall 2 x 1 Stunde inkl. entsprechende Zulagen bezahlt bekommen.
Titel: Antw:Telefonische Einsätze in der Rufbereitschaft
Beitrag von: Artep67 am 14.04.2021 09:43
Ja, die Pauschale bekommt er selbstverständlich, und auch 10 Min. Sonntagszuschlag.


Danke für die Antworten.  8)

Manchmal denkt man vermutlich einfach zu umständlich.
Titel: Antw:Telefonische Einsätze in der Rufbereitschaft
Beitrag von: WasDennNun am 14.04.2021 09:51
Ja, die Pauschale bekommt er selbstverständlich, und auch 10 Min. Sonntagszuschlag.


Danke für die Antworten.  8)

Manchmal denkt man vermutlich einfach zu umständlich.
Wieso 10 min? Es muss doch auf volle Stunden gerundet werden.
Titel: Antw:Telefonische Einsätze in der Rufbereitschaft
Beitrag von: Artep67 am 14.04.2021 10:02
Nein, die Zeitzuschläge werden spitz gerechnet.

Und dazu gibt es die volle Überstunde.