Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Sascha92 am 14.04.2021 21:42
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Guten Abend, ich habe eine Frage und vielleicht kann mir eine/einer in dieser Gruppe meine Frage beantworten.
Was passiert wenn ich Urlaub beantragt und genehmigt bekommen habe und ich mich aber mit Corona infiziere und den Urlaub nicht nehmen kann? Verfällt dann mein Urlaub oder wird dieser meinem Konto wieder gutgeschrieben, da ich ja "krank" war.
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Eine Coronainfektion steht einem Urlaubsantritt nur dann entgegen, wenn damit eine Arbeitsunfähigkeit einhergeht.
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Wie soll ich das verstehen?
Wenn ich infiziert bin und Symptome habe?
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Ich darf vermuten dass leichte Symptome dich nicht arbeitsunfähig machen, und eine alleinige Infektion schon gar nicht.
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Wo finde ich denn die Gesetzesgrundlage hierfür?
Es waren Symptome mit Kreislaufprobleme, teils Atemnot, starke Kopf und Gliederschmerzen. Fast das ganze Programm.
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Das ist so zu verstehen, daß weder die Infektion mit noch Symptome einer Infektionskrankheit einem Urlaubsantritt entgegenstehen, sofern keine Arbeitsunfähigkeit besteht. Tritt die Arbeitsunfähigkeit erst während des Urlaubs auf, ist die Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest nachzuweisen. Grundlage ist naheliegenderweise das BUrlG und die dazu ergangene Rechtsprechung.
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Aber ich konnte meinen Urlaub ja nicht nehmen.
Irgendwie verstehe ich dies nicht. Es geht um 2 Wochen Urlaub der einfach gestrichen wurde. Denn arbeiten konnte ich auf Grund der Symptome und der Quarantäne nicht.
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Inwiefern wäre er einfach gestrichen worden? Du hattest ihn doch zum entsprechenden Zeitpunkt beantragt und er wurde ja offenkundig auch gewährt. Eine Quarantäne steht dem Urlaub nicht entgegen und schließlich liegt das Risiko für urlaubsstörende Ereignisse grundsätzlich beim Arbeitnehmer. Sofern keine Arbeitsunfähigkeit vorlag bzw. diese nicht durch Attest nachgewiesen worden ist, kommt §9 BUrlG nicht zur Anwendung.
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Der Arzt schreibt bei einer Corona Infektion nicht krank. Das macht das Gesundheitsamt. Aber diese Bescheinigung reicht anscheinend nicht aus und ist nicht mit einer AU vom Hausarzt gleichgestellt.
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Es schreiben sie einige krank, mir fällt da bspw. Heribert Prantl ein. Maßgeblich ist aber die ärztliche Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit. Das hat mit einer Quarantäne überhaupt nichts zu tun.
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Mein Hausarzt sagte sie dürfen keine Krankmeldung bei einer Corona Infektion ausstellen, dass macht das Gesundheitsamt.
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Was soll eine Krankmeldung sein? Die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit wird regelmäßig durch niedergelassene Ärzte ausgestellt, unabhängig von der Art der zur Arbeitsunfähigkeit führenden Erkrankung.
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Bin ich jetzt der Leidtragende nur weil ich keine Krankmeldung vom Arzt bekommen habe? Irgendwas stimmt ja hier nicht.
Ja, mein Hausarzt sagte zu mir das Sie bei einer Corona Infektion keine Krankmeldung ausstellen dürfen. Mein Arzt hat mich sogar angerufen und mir das Ergebnis mitgeteilt, dass mein Testergebnis positiv ist, da ich von ihm die Überweisung für den Coronatest bekommen hatte. Auch wurde ich gefragt wie es mir geht. Da es mir nicht gut ging fragte ich ja ob ich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten kann. Dies wurde verneint, da hierfür im Falle das Gesundheitsamt zuständig ist und sie diese AU nicht ausstellen dürfen.
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Die Auswahl des Dienstleisters obliegt ja Dir, so daß dessen mindere Güte auch Dein Risiko ist. Möglicherweise kannst Du Schadensersatz gegen Deinen Dienstleister erstreiten.
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AU und Coronainfektion sind doch zweierlei paar Schuhe. Es wird ja nicht jeder krank, der den Virus erwischt und ist dann logischerwiese auch nicht AU sondern nur in Quarantäne, könnte also beispielsweise im Homeoffice weiter arbeiten oder eben seinen Urlaub zu Hause verbringen. Wenn Du aber Covid bekommst und damit krank im Bett liegst, bist Du AU und muß auch entpsrehcende Bescheinigung bekommen. Wenn Dein Arzt meint, Du bist nicht AU, dann bist Du nicht AU.
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Sorry, aber das war eine Arzthelferin die mir das sagte. Ich habe über eine Woche im Bett gelegen. Da werden einige auf Anruf mit Schnupfen für 1 Woche krankgeschrieben und bei sowas.... Sorry kann sowas nicht verstehen...
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Dann hättest Du Dir eben einen Dienstleister hinreichender Güte suchen müssen. Der AG hat auch nichts damit zu tun, ob Du einen miserablen Friseur aussuchst.
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Bin ich jetzt der Leidtragende nur weil ich keine Krankmeldung vom Arzt bekommen habe? Irgendwas stimmt ja hier nicht.
Ja, dass dein Arzt und du den Unterschied zwischen angeordneter Quarantäne und AU nicht verstanden hat.
Die Auswahl des Dienstleisters obliegt ja Dir, so daß dessen mindere Güte auch Dein Risiko ist. Möglicherweise kannst Du Schadensersatz gegen Deinen Dienstleister erstreiten.
Ich würde ein entsprechendes Verfahren tatsächlich anstreben und den Arzt wechseln.
Hat das Gesundheitsamt, dich denn offiziell in Q geschickt?
Im Grunde ist der Sachverhalt ja der:
Du warst AU im Urlaub, kannst es aber dem AG nicht nachweisen/bzw. hast die Fristen versäumt dem AG dieses per AU nachzuweisen.
Wenn du im Urlaub in Q kommst, dann ist das halt Pech für einen persönlich.
In diesem Fall ist es Pech, dass du einer Arzthelferin geglaubt hast.
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Die Arzthelferin wird sagen, dass von einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht gesprochen wurde. Wie auch hier geschrieben wollte er eine Bestätigung der Erkrankung. Diese ist nicht die Rolle des Arztes. Da sieht es mit Schadensersatz schwierig aus.
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Ich war bereits 3.Tage in Quarantäne bevor mein Urlaub beginnen sollte.
Diese wurde offiziell vom Gesundheitsamt angeordnet. Eine Bescheinigung nach der Quarantäne habe ich auch erhalten. Lt. Gesundheitsamt wäre diese Ersatz für eine Krankmeldung.
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Die Aussage hast du schriftlich und wurde genau so getroffen?
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Was soll eine Krankmeldung sein? Maßgeblich ist - wie nun schon mehrfach und explizit ausgeführt - die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit. Eine Quarantäne hat mit Arbeitsunfähigkeit nichts zu tun.
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Ich war bereits 3.Tage in Quarantäne bevor mein Urlaub beginnen sollte.
Diese wurde offiziell vom Gesundheitsamt angeordnet. Eine Bescheinigung nach der Quarantäne habe ich auch erhalten. Lt. Gesundheitsamt wäre diese Ersatz für eine Krankmeldung.
Also keine AU. Und nur wenn du AU bist, dann bekommst du deinen Urlaub gutgeschrieben.
guckst du BUrlG §9
Die Bescheinigung sorgt ja nur dafür, dass du weiterhin dein Gehalt bekommst und nicht abgemahnt werden kannst wegen "Schwänzen" der Arbeite.
Also alles in Butter, doof gelaufen, dass du dir keine AU besorgt hast (weil du der irrigen Meinung warst, dass der Q-Schein dafür reicht und du dir nicht eine AU vom Arzt besorgt hast, weil du der Arzthelferin auf dem Leim gegangen bist, bzw. es dort ein Missverständnis gab) und sie rechtzeitig dem AG übermittelt hast.
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Ist §31 IFSG nicht die Regelung, die eine Arbeitsaufnahme verbietet? Mithin ist der AN doch Arbeitsunfähig, da es ihm untersagt wird? Da ich ja auch keine AN zu Homeoffice verpflichten könnte wäre die Anordnung zur Quarantäne schon eine Art Ersatz der AU. Da wäre halt der Gesetzgeber gefragt um solcherlei "blöd gelaufen" zu vermeiden; §9 Ergänzen und feddisch. Kann den Gedankengang des TE schon nachvollziehen.
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Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.
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Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.
Ja? Der Klärwärter oder GaLa-Bauer zum Beispiel? Wen kann ich den zum HO verpflichten?
Dass die Q ungleich AU ist bestreite ich nicht. Aber durch die Q bin ich ja faktisch gehindert meine Arbeit aufnehmen zu können.
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Warum sollte der Gesetzgeber derlei tun? Entgangene Urlaubsfreuden sind ein Problem des AN, der ja auch keinen Urlaub gutgeschrieben bekommt, weil sein Flug gecancelt wurde. Eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit ist eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit - und hat mit einer behördlich angeordneten Quarantäne nichts zu tun.
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Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.
Ja? Der Klärwärter oder GaLa-Bauer zum Beispiel? Wen kann ich den zum HO verpflichten?
Dass die Q ungleich AU ist bestreite ich nicht. Aber durch die Q bin ich ja faktisch gehindert meine Arbeit aufnehmen zu können.
Dann muss der Arzt Dich AU schreiben. Es kommt doch IMMER auf den Job an bei einer AU-Schreibung. Steardessen und Piloten werden bei einem Schnupfen AU geschrieben, weil sie dann nicht fliegen dürfen.
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Nein ist es nicht. Wie bereits gesagt, kann man ja im Homeoffice weiter arbeiten zum Beispiel . Dann ist man nicht AU. Quarantäne ist nicht AU.
Ja? Der Klärwärter oder GaLa-Bauer zum Beispiel? Wen kann ich den zum HO verpflichten?
Dass die Q ungleich AU ist bestreite ich nicht. Aber durch die Q bin ich ja faktisch gehindert meine Arbeit aufnehmen zu können.
Ja und wirst ja auch weiter bezahlt. Und ja: Den Gedankengang vom TE kann man verstehen.
Und ja: Dies könnte im BUrlG entsprechend ergänzt werden, wenn man will. Dann aber auch einen weiteren Zusatz:
Wenn eine Urlaubswarnung für mein Reiseziel vorliegt, oder ein Krieg dort ausbricht, ... möchte ich meinen Urlaub auch zurück haben.
Also wozu? Dem TE ist ja Urlaub "hops" gegangen, weil er sich eben nicht AU hat schreiben lassen, weil er sich eben nicht entsprechend des geltenden BUrlG verhalten hat.
Klassischer Fall von Dumm gelaufen.
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Ja und wirst ja auch weiter bezahlt. Und ja: Den Gedankengang vom TE kann man verstehen.
Und ja: Dies könnte im BUrlG entsprechend ergänzt werden, wenn man will. Dann aber auch einen weiteren Zusatz:
Wenn eine Urlaubswarnung für mein Reiseziel vorliegt, oder ein Krieg dort ausbricht, ... möchte ich meinen Urlaub auch zurück haben.
Also wozu? Dem TE ist ja Urlaub "hops" gegangen, weil er sich eben nicht AU hat schreiben lassen, weil er sich eben nicht entsprechend des geltenden BUrlG verhalten hat.
Klassischer Fall von Dumm gelaufen.
Die rechtliche Sachlage ist ja klar.
Aber bei Urlaubswarnung, Krieg etc bestünde ja in der Theorie die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme (so sich die AVP einig sind). Dies tut sie bei der Q-Anordnung ja eben grundsätzlich nicht.
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...im Urlaub wird keine Arbeit aufgenommen...ist doch eogentlich ganz einfach...ob mit oder ohne Quarantäne
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Das ist ja der Wesenskern von Urlaub.
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Wie soll ich das verstehen?
Wenn ich infiziert bin und Symptome habe?
Symptome habe ich das ganz Jahr über ;) - seit über 20 Jahren.
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Die rechtliche Sachlage ist ja klar.
Aber bei Urlaubswarnung, Krieg etc bestünde ja in der Theorie die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme (so sich die AVP einig sind).
Und? Freiwillig auf irgendwas einigen kann man ja auch in diesem Fall, sowohl, wenn man wollte.
Dies tut sie bei der Q-Anordnung ja eben grundsätzlich nicht.
Natürlich: Der An und der Ag könnten sich darüber einigen den Urlaub zurückzugeben, der An könnte dann entweder Home Office machen und regulär arbeiten oder kein Home Office und der AG müsste dann regulär kein Geld für den MA ausgeben.
Warum man allerdings in Q freiwillig HomeOffice machen sollte....
Und warum ein Ag freiwillig dem MA seinen Urlaub wieder geben soll, weil ihm seine Urlaubsplanung um die Ohren geflogen ist....
So ist es ja nur ein Win Situation für den Staat, da er ja nicht für die Q Zeit den An bezahlen muss.
Und freiwillig kann man ja ne Menge machen.
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Ich war bereits 3.Tage in Quarantäne bevor mein Urlaub beginnen sollte.
Bei einer ehemaligen Kollegin war der Fall ähnlich (paar Tage vor Urlaubsantritt in Q). Sie hat dann einfach den Urlaub wieder streichen lassen bzw. einige Wochen nach hinten verschoben, da sie diesen ja noch nicht angetreten hatte bzw. da er ja noch nicht "fällig" war, ging das ohne Probleme. Wenn sie bereits im Urlaub gewesen wäre, wäre es nicht mehr gegangen, ohne AU.
Wäre dies bei Ihnen nicht gegangen? Theoretisch kann man den Urlaub ja bis einen Tag vor Antritt streichen lassen (zumindest bei uns...).
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Wenn über die Lage des Urlaubs Einvernehmen erzielt worden ist (Antrag des AN, Zustimmung des AG), kann davon grundsätzlich auch nur noch einvernehmlich abgewichen werden. Man ist also vom Wohlwollen der anderen Partei abhängig.
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Wenn über die Lage des Urlaubs Einvernehmen erzielt worden ist (Antrag des AN, Zustimmung des AG), kann davon grundsätzlich auch nur noch einvernehmlich abgewichen werden. Man ist also vom Wohlwollen der anderen Partei abhängig.
Gilt das auch bei der kompletten Streichung des Urlaubs, vor Antritt? Beim Verschieben kann ich es ja noch nachvollziehen, dass der AG sein Einverständnis geben muss wg. des neuen Urlaubszeitraums, aber bei der Streichung?
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Natürlich.
Ist aber ja bei den meisten AGs kein Problem, aber einen Rechtsanspruch hat man nicht.
Gleiches Recht für beide Seiten, oder wie fändest du es, wenn der AG einfach vor Antritt des Urlaubes dir deinen Urlaub einfach streichen könnte 8)
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Natürlich.
Ist aber ja bei den meisten AGs kein Problem, aber einen Rechtsanspruch hat man nicht.
Gleiches Recht für beide Seiten, oder wie fändest du es, wenn der AG einfach vor Antritt des Urlaubes dir deinen Urlaub einfach streichen könnte 8)
Wer möchte schon gerne seinen U gestrichen bekommen... ;D.
Allerdings hätte der AG im Allgemeinen ja keinen Nachteil, wenn der AN lieber arbeitet anstatt U zu nehmen, oder etwa nicht ;). Gut, dass es bei uns wirklich unkompliziert ist.
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Der AN wird den Urlaub ja im Zweifelsfall zu einem anderen Zeitpunkt haben wollen, während der AG ja bereits Dispositionen für dessen geplante Abwesenheit zum ursprünglichen Zeitpunkt getroffen haben wird.
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Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...
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Dir ist kein Urlaub gestrichen worden. Der Urlaubsanspruch wurde durch den AG erfüllt. Verdienstausfall gab es nicht, mithin fehlt es auch am Erstattungsanspruch. Ein Schelm mag denken, daß Du Dein Versagen auf den AG projizierst - denn an der fehlenden AU-Bescheinigung trägst ganz allein und nur Du Schuld, denn es ist ganz allein Deine Verantwortung.
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Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...
Du willst andeuten, dein AG betrügt?
Dann schreibe mal schnell das Gesundheitsamt an, und frage nach, ob dein AG Geld beantragt hat für deine Q Zeit, die du angeblich im Urlaub verbracht hast.
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Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...
Du wolltest doch das der Urlaub gestrichen wird, aber der Arbeitgeber ging von Urlaub während der Quarantäne aus? Was ist denn nun der Sachverhalt?
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Der AG wird ja vielleicht für die 3 Tage Quarantäne vor dem Urlaub statt des Entgelts die Entschädigung nach IFSG ausgezahlt haben und sich diese entsprechend bei der zuständigen Stelle zurückgeholt haben bzw. zurückholen werden.
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Bei mir ist es ja noch so das ich den Urlaub gestrichen bekommen habe und der Arbeitgeber kann sich noch meinen Verdienstausfall aufgrund des Infektionsschutzgesetz zurückholen. Ein Schelm wer böses Denkt...
Nach allem was ich hier so gelesen habe, ist dir der Urlaub nicht gestrichen worden..
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Doch ist er da ich keine Krankmeldung vom Arzt vorgelegt habe.
Ist schon irgendwie Sau dumm wenn man sich auf die Aussagen von Hausärzten und dann noch vom Gesundheitsamt verlässt, dann ist man wie in meinem Fall der Dumme. Warum sollte ich dann auch nochmal nachfragen das sie die Aussagen ja gedeckt hatten.
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Wurde der Urlaub gestrichen oder gewährt? Du hattest laut deiner Schilderung Urlaub also wurde er nicht gestrichen!
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Doch ist er da ich keine Krankmeldung vom Arzt vorgelegt habe.
Ist schon irgendwie Sau dumm wenn man sich auf die Aussagen von Hausärzten und dann noch vom Gesundheitsamt verlässt, dann ist man wie in meinem Fall der Dumme. Warum sollte ich dann auch nochmal nachfragen das sie die Aussagen ja gedeckt hatten.
Er ist nicht gestrichen worden. Ausweislich Deiner Schilderung ist er in Natur gewährt worden.
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Doch ist er da ich keine Krankmeldung vom Arzt vorgelegt habe.
Ist schon irgendwie Sau dumm wenn man sich auf die Aussagen von Hausärzten und dann noch vom Gesundheitsamt verlässt, dann ist man wie in meinem Fall der Dumme. Warum sollte ich dann auch nochmal nachfragen das sie die Aussagen ja gedeckt hatten.
So wie du erzählst - hast du Urlaub beantragt und genehmigt bekommen oder sehe ich das falsch?
Dann ist da doch auch nichts gestrichen worden. Die Erkrankung spielt da ja keine Rolle.
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Die Erkrankung spielt da ja keine Rolle.
Genau das versteht er aber nicht (oder er will es nicht verstehen).
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Es ist doch gut, wenn du Urlaub hattest. So bekommst du 100% deines Gehalts bezahlt.
Wenn du in der Quarantäne krank bist und das dem Gesundheitsamt bei der Befragung mitgeteilt hast gilt folgendes:
Wann besteht ein Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfällen nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG)?
Ein Anspruch auf Entschädigung von Verdienstausfällen nach dem IfSG besteht im Zusammenhang mit einer durch eine zuständige Behörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) angeordnete Quarantäne bzw. einem Tätigkeitsverbot. Berechtigte sind hierbei Arbeitnehmer*innen, Selbstständige und Freiberufler*innen, gegen die direkt eine Quarantäne bzw. ein Tätigkeitsverbot ausgesprochen wurde. Kein Anspruch besteht bei Arbeitsunfähigkeit, Urlaub und vorübergehender Verhinderung nach § 616 BGB. Weiterhin ist zu beachten, dass die Quarantäne ursächlich für den Verdienstausfall sein muss.
Das bedeutet, wenn du während der Quarantäne krank bist und keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung dem Arbeitgeber vorlegen kannst, und auch dem Gesundheitsamt bei der Befragung mitgeteilt hast, dass du Beschwerden hast, kann der Arbeitgeber keine Entschädigung für dich beantragen.
Denn dazu benötigt der Arbeitgeber von dir eine schriftliche Versicherung, dass während der Quarantäne keine Krankheit vorlag. Und das kannst du ja gar nicht schriftlich bestätigen, wenn du krank warst und den Arzt aufgesucht hattest.
Somit bist du zwar in Quarantäne aber ohne Erstattungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz, da gleichzeitig krank ohne Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Das könnte zu keinem Entgeltanspruch für diesen Zeitraum führen und evtl. auch zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen
Somit bist du mit dem genommenen Urlaubstagen meiner persönlichen Meinung nach gut gefahren.
Falls ich falsch liege, bitte ich um einen Hinweis.
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Inwiefern stünde eine Krankheit einer Quarantäne entgegen?
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Ich habe es schon editiert. Sorry, Spid.
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Somit bist du mit dem genommenen Urlaubstagen meiner persönlichen Meinung nach gut gefahren.
Falls ich falsch liege, bitte ich um einen Hinweis.
Wenn man Krank ist in seinem Urlaub, dann kann man seinen Urlaub "stornieren" und "gutgeschrieben" bekommen.
Allerdings nur wenn man die Krankheit und AU dem AG unverzüglich vorlegt.
Das wurde vom TE versäumt, weil er sich auf Aussagen unkundiger Dritter verlassen hat.
Gut gefahren ist somit nur der AG.
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Endlich einmal jemand der mein Problem versteht.
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Das wurde vom TE versäumt, weil er sich auf Aussagen unkundiger Dritter verlassen hat.
Das man sich auf Aussagen unkundiger Dritter verlässt kann man aber nicht jemand anderem (hier: dem Arbeitgeber) vorwerfen. Das funktioniert im deutschen Rechtssystem nur, wenn man sich auf die (falsche) Aussage eines kundigen Dritten verlässt und selbst dann habe ich i.d.R. nur Ersatzansprüche gegen denjenigen, der mir die falsche Auskunft erteilt hat.
Der TE hat sich aber auf die Aussage einer Arzthelferin zu einem arbeitsrechtlichen Sachverhalt verlassen. Und die Aussage des Gesundheitsamtes, dass die Quarantänebescheinigung die "Krankmeldung" ersetzt ist ja erstmal nicht falsch, denn Sie bewirkt ähnlich wie die "Krankmeldung", dass der AN nicht zur Arbeit erscheinen muss. Genauso wie bei jeder anderen "Krankmeldung" muss ich aber in der Folge zusätzlich noch nachweisen, dass ich auch Arbeitsunfähig war, wenn ich entsprechende Ansprüche (i.d.R. Lohnfortzahlung oder Krankengeld, hier das Gutschreiben des Urlaubs) geltend machen will.