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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Canin am 16.04.2021 13:16
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Hallo,
ich habe eine Frage: wenn sich jemand intern auf eine Stelle bewirbt, passende praktische Erfahrung hat und vom Dienststellenleiter und dem Personalamt nach dem Bewerbungsgespräch die Zusage bekommt, der Personalrat aber dagegen ist, weil: der Studienabschluss der Person angeblich nicht zur Stelle passt, was kann man dann dagegen tun? Formell wird mindestens ein BA-Abschluss verlangt, der Bewerber hat sogar einen MA, nur nicht einer einschlägigen Fachrichtung, häufig werden aber trotzdem Quereinsteiger akzeptiert und auf anderen entsprechenden Positionen sitzen auch keine Leute mit einschlägigen Abschlüssen.
Der Leiter möchte aktiv dagegen vorgehen, nun meine Frage: ich finde nirgends rechtlichen Anhalt für eine solche Begründung der Ablehnung, vielleicht kann mir jemand helfen diese zu finden? Alles was ich gefunden habe, deckt sich nicht mit einer solchen Begründung.
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Der TVÖD trifft dazu naheliegenderweise keine Regelung.
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Aber das Bundespersonalvertretungsgesetz, und dort finde ich keinen Anhalt für eine ausreichende Begründung
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Und dieses Unterforum heißt "Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder"?
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Und dieses Unterforum heißt "Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder"?
Nein, aber hätte ja sein können dass jemand sich damit auskennt, weil ich im TVÖD bin
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Warum sollte sich jemand deshalb damit auskennen, weil Du im TVÖD bist?
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Ich bin im TVÖD. Und Du weisst sehr wohl, worum es mir hier geht, weil hier auch diese Gesetze greifen - und es sein kann, dass sich eben jemand damit hier auskennt. Deine vermutliche Antwort : "nein, es muss nicht sein" hilft mir auch nicht. Aber vielen Dank
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Gab es eine interne Ausschreibung? Was stand als Voraussetzung in der Ausschreibung?
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Ich bin im TVÖD. Und Du weisst sehr wohl, worum es mir hier geht, weil hier auch diese Gesetze greifen - und es sein kann, dass sich eben jemand damit hier auskennt. Deine vermutliche Antwort : "nein, es muss nicht sein" hilft mir auch nicht. Aber vielen Dank
Das ist doch völlig unbeachtlich, denn es hat mit dem Thema des Unterforums nichts zu tun. Der Umstand, daß Du im TVÖD bist, läßt auch leckere Kochrezepte nicht themenbezogen sein - auch wenn Du davon ausgehst, daß sich jemand mit leckeren Kochrezepten auskennst.
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Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder sind aber wesentlich themenbezogener als leckere Kochrezepte.
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Nein.
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Woanders beziehst du dich auf die GewO und die hat nach deiner Auslegung ebenso wenig mit dem TVÖD zu tun wie leckere Kochrezepte. Nur weil du dich zufällig mit Personalvertretungsgesetzen nicht auskennst, muss das ja nicht auf die Anderen zutreffen.
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Und dieses Unterforum heißt "Personalvertretungsgesetze des Bundes und der Länder"?
Nein, aber hätte ja sein können dass jemand sich damit auskennt, weil ich im TVÖD bin
Weil du ja im TVÖD bist, ist die Wahrscheinlichkeit, dass Spid sich damit nicht auskennt, gering. ::)
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Ist es hier eigentlich möglich, eine normale - sachbezogene Antwort zu bekommen ohne gleich dauernd belehrt und korrigiert zu werden?
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Ich beziehe mich auf die jeweils zutreffende Rechtsquelle - ich stelle in diesem thematisch begrenzten Unterforum aber weder Fragen zur GewO noch zu einem PersVG noch zu leckeren Kochrezepten, obwohl es mit Sicherheit jemanden gibt, der sich damit auskennt. Die sachbezogene Antwort gab es direkt in meiner ersten Antwort, die themenfremde Platzierung ist Dein Versagen.
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Gab es eine interne Ausschreibung? Was stand als Voraussetzung in der Ausschreibung?
Es gab eine interne und eine externe Ausschreibung, mit allen dafür relevanten Abschlüssen und vergleichbaren Bildungsabschlüssen.
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Ich beziehe mich auf die jeweils zutreffende Rechtsquelle - ich stelle in diesem thematisch begrenzten Unterforum aber weder Fragen zur GewO noch zu einem PersVG noch zu leckeren Kochrezepten, obwohl es mit Sicherheit jemanden gibt, der sich damit auskennt. Die sachbezogene Antwort gab es direkt in meiner ersten Antwort, die themenfremde Platzierung ist Dein Versagen.
Dein Versagen wiederum ist die Annahme, dass ich auf eine Antwort von dir warte. Die Frage hätte ich sonst im Spid-Unterforum gestellt.
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Ich habe eine solche Annahme nicht getätigt, da mir völlig egal ist, was Du erwartest oder möchtest.
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Es ist dir nicht egal, weil du dich auf deine direkte erste Antwort beziehst und sie als sachbezogen bezeichnest.
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Ist es hier eigentlich möglich, eine normale - sachbezogene Antwort zu bekommen ohne gleich dauernd belehrt und korrigiert zu werden?
Ja, aber es wäre weniger witzig.
Zur Sache:
Der Personalrat hat seine Zustimmung begründet verweigert. Die Ablehnung könnte nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 BPersVG zu recht erfolgt sein, dafür müsste man mehr über den Arbeitgeber und z.B. über die für diesen geltenden Richtlinien im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG wissen. Da keine Einigung erreicht wurde, kann jetzt gem. § 60 BPersVG zunächst das sog. Stufen- und dann das sog. Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden.
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Ist es hier eigentlich möglich, eine normale - sachbezogene Antwort zu bekommen ohne gleich dauernd belehrt und korrigiert zu werden?
Ja, aber es wäre weniger witzig.
Zur Sache:
Der Personalrat hat seine Zustimmung begründet verweigert. Die Ablehnung könnte nach § 77 Abs. 2 Nr. 1 oder Nr. 2 BPersVG zu recht erfolgt sein, dafür müsste man mehr über den Arbeitgeber und z.B. über die für diesen geltenden Richtlinien im Sinne des § 76 Abs. 2 Nr. 8 BPersVG wissen. Da keine Einigung erreicht wurde, kann jetzt gem. § 60 BPersVG zunächst das sog. Stufen- und dann das sog. Einigungsstellenverfahren eingeleitet werden.
Ich danke dir für diese hilfreiche Antwort!
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Es ist dir nicht egal, weil du dich auf deine direkte erste Antwort beziehst und sie als sachbezogen bezeichnest.
Inwiefern wäre das ein zulässiger Schluß?