Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Tike am 19.04.2021 13:16
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Hallo zusammen,
bevor ich mir ins eigene Fleisch schneide wollte ich mal Fragen ob ich diesen Absatz aus dem Forum richtig interpretiere:
„Bei der Höhergruppierung aus Entgeltgruppe 9a nach Entgeltgruppe 9b wird die bereits zurückgelegte Stufenlaufzeit angerechnet. „
Also wenn ich z.B. 3,5 Jahre in Stufe 9a (4) bin und werde nach 9b befördert dann bleiben die 3,5 Jahre Stufenlaufzeit bestehen, sprich nach 0,5 Jahre komme ich auf 9b (5)?
Vielen Dank
Tike
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Nein, diese Sonderregelung gibt es nicht mehr. Die Stufenlaufzeit in der Stufe beginnt nach der Höhergruppierung wieder von Null.
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@lars73
vielen Dank für die Info, also heißt es für mich noch etwas warten
Ich hatte hier von der Sonderregelung gelesen:
https://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/vka/hoehergruppierung.html