Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: fiatsei am 22.04.2021 09:51
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Guten Tag
In drei Monaten soll ich planmäßig meine Lebzeit Verbeamtung bekommen.
Nun wurde gegen mich eine Anzeige wegen KV im Amt erstattet.
Diese ist zwar unbegründet, allerdings frage ich mich jetzt ob ich meine "Lebzeit" pünktlich bekomme, falls die Sache mit der KViA bis dahin nicht abgeschlossen ist ?
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..KV?
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entschuldige
Körperverletzung im Amt
bis jetzt als anzeige, weis nicht wie so etwas weiter geht.
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Gegen Dich wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Da ist erstmal nichts mit Lebenszeitverbeamtung. Das gilt auch für anstehende Beförderungen. Da musst du jetzt erstmal durch
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Bekommt man die Lebzeit dann gegebenenfalls rückwirkend ?
Könnte ja theoretisch sein, dass ich mir 4 wochen nach dem Stichtag z.B. einen Bandscheibenvorfall zuziehe, der ja eigentlich nicht mehr in den Beurteilungszeitraum fällt.
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Nein.
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ok, dann hoffe ich dass sich die Sache zügig aufklärt.
Meint Ihr da reichen 3 Monate wenn alles glatt läuft ?
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Können wir hellsehen?
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Eine Meinung haben, hat auch bei einem komplexen Sachverhalt nichts mit hellsehen zu tun.
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Eine Meinung haben, hat auch bei einem komplexen Sachverhalt nichts mit hellsehen zu tun.
Eine solche Meinung ist aber irrelevant für das Abschätzen des zeitlichen Horizonts.
Vielleicht hat die verhandelnde Richterschaft noch ganz andere vorrangige Fälle auf dem Tisch? Vielleicht ist man sich der individuellen Tragweite bei einem vermeintlichen KV-Delikt in Amtsausübung bewusst und prozessiert das in 3-4 Wochen durch? Das kann doch nun wirklich niemand "riechen"!
Von 1-12 Monaten ist alles drin und realistisch!!!
Werden Sie rechtlich vertreten, wovon ich ausgehe, würde ich dem Prozessbevollmächtigten auferlegen, die Sache um jeden Preis zu forcieren. Dieser dürfte doch am ehesten Antwort auf die Frage nach dem Zeithorizont geben können.
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Vielen Dank für Eure Antworten.
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Pauschal kann ich Sie ein Stück weit beruhigen... insb. bei den außergerichtlichen Prüfungen (aber auch im Falle der Verhandlung vor Gericht) sind sich die handelnden Akteure regelmäßig der Tragweite dieses Verfahrens und der besonderen Belastung für den Amtsträger bewusst und schließen derartige Angelegenheiten gerne zügig ab... zumal in vielen Fällen (vor allem bei der Polizei) unhaltbare Anzeigen/Unterstellungen prozessiert werden.
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Körperverletzung im Amt? Auf Coronademonstranten eingeprügelt? Ist ja jetzt modisch.
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zum Glück nicht, habe angeblich einem Gefangenen wärend einer Klinikausführung den Toilettengang verweigert.
Und icht mal das stimmt.