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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Corvinia am 22.04.2021 14:00
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Ich bin derzeit Landesbeamtin (Schleswig-Holstein, A10 Stufe 9) als Rentenberaterin bei der DRV Nord und erwäge einen Wechsel zu einer Tätigkeit beim Landkreis (MV, A10) als Personalsachbearbeiterin. Behalte ich dann meine Besoldungsstufe 9, oder werde ich runtergestuft in der neuen Tätigkeit? Ich habe noch keine Erfahrung im Bereich Personal.
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Es spielt keine Rolle, welches Erfahrungsstufe du in einem anderen Land hattest oder welche Tätigkeit du ausübst.
Die Erfahrungsstufen berechnen sich anhand der landesrechtlichen Normen, in dem Fall nach § 21 LBesG M-V. Da kannst du dir selbst ausrechnen, in welche Stufe du mindestens kommst.
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In Bayern sind Landkreisbeamte Landesbeamte.
Ist das in MV anders?
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In Bayern sind Landkreisbeamte keine Landesbeamten.
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OK,
es kommt drauf an.
Es können sowohl Kommunalbeamte, als auch Landesbeamte sein.
Aber macht das einen Unterschied in der Besoldung?
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Aber macht das einen Unterschied in der Besoldung?
In Bayern macht es keinen Unterschied.
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Da Kommunen keine Gesetze erlassen können und die Besoldungsgesetze der Länder auch für Kommunalbeamte gelten, macht es von der Besoldung in keinem Land einen Unterschied. Jedoch sieht es bei der Beförderung oftmals unterschiedlich aus, es also indirekt doch auf die Besoldung Auswirkung hat, ob man Kommunal- oder Landesbeamter ist.
Auch können natürlich Landesbeamte für den Landkreis arbeiten, sind aber dienstrechtlich Beamte des Landes. In BaWü sind in den Fachämtern der Landkreise oft die Beamten des höheren Dienstes Landesbeamte und die des gehobenen und mittleren Kommunalbeamte.