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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Corvinia am 22.04.2021 14:00

Titel: [MV] - Stufe bei Wechsel von Landesbeamtin zum Landkreis?
Beitrag von: Corvinia am 22.04.2021 14:00
Ich bin derzeit Landesbeamtin (Schleswig-Holstein, A10 Stufe 9) als Rentenberaterin bei der DRV Nord und erwäge einen Wechsel zu einer Tätigkeit beim Landkreis (MV, A10) als Personalsachbearbeiterin. Behalte ich dann meine Besoldungsstufe 9, oder werde ich runtergestuft in der neuen Tätigkeit? Ich habe noch keine Erfahrung im Bereich Personal.
Titel: Antw:[MV] - Stufe bei Wechsel von Landesbeamtin zum Landkreis?
Beitrag von: Feidl am 17.05.2021 11:13
Es spielt keine Rolle, welches Erfahrungsstufe du in einem anderen Land hattest oder welche Tätigkeit du ausübst.

Die Erfahrungsstufen berechnen sich anhand der landesrechtlichen Normen, in dem Fall nach § 21 LBesG M-V. Da kannst du dir selbst ausrechnen, in welche Stufe du mindestens kommst.
Titel: Antw:[MV] - Stufe bei Wechsel von Landesbeamtin zum Landkreis?
Beitrag von: Kleeblatt am 17.05.2021 15:48
In Bayern sind Landkreisbeamte Landesbeamte.
Ist das in MV anders?
Titel: Antw:[MV] - Stufe bei Wechsel von Landesbeamtin zum Landkreis?
Beitrag von: Funker am 20.05.2021 11:42
In Bayern sind Landkreisbeamte keine Landesbeamten. 
Titel: Antw:[MV] - Stufe bei Wechsel von Landesbeamtin zum Landkreis?
Beitrag von: Kleeblatt am 23.05.2021 11:24
OK,
es kommt drauf an.
Es können sowohl Kommunalbeamte, als auch Landesbeamte sein.
Aber macht das einen Unterschied in der Besoldung?
Titel: Antw:[MV] - Stufe bei Wechsel von Landesbeamtin zum Landkreis?
Beitrag von: newT am 23.05.2021 11:49
Aber macht das einen Unterschied in der Besoldung?
In Bayern macht es keinen Unterschied.
Titel: Antw:[MV] - Stufe bei Wechsel von Landesbeamtin zum Landkreis?
Beitrag von: Feidl am 03.06.2021 09:24
Da Kommunen keine Gesetze erlassen können und die Besoldungsgesetze der Länder auch für Kommunalbeamte gelten, macht es von der Besoldung in keinem Land einen Unterschied. Jedoch sieht es bei der Beförderung oftmals unterschiedlich aus, es also indirekt doch auf die Besoldung Auswirkung hat, ob man Kommunal- oder Landesbeamter ist.
Auch können natürlich Landesbeamte für den Landkreis arbeiten, sind aber dienstrechtlich Beamte des Landes. In BaWü sind in den Fachämtern der Landkreise oft die Beamten des höheren Dienstes Landesbeamte und die des gehobenen und mittleren Kommunalbeamte.