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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: idi am 24.04.2021 08:27
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Hallo,
ist man als AN dazu verpflichtet, dem AG anzuzeigen, dass man aufgrund von XYZ mind. XYZ Wochen oder gar Monate arbeitsunfähig ist?
Danke.
Gruß
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Grund nein, Zeitraum ja
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Auch, wenn man es noch nicht genau wissen kann? "Mind. 4, eher 6, evtl. auch 8 Wochen!"?
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§5 Abs. 1 Satz 1 EFZG: Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen.
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Wenn man jetzt nicht weiß, wie lange man au ist, dann erfüllt man doch mit Vorlage der AU-Bescheinigung z. B. alle 2 Wochen diesen Paragraphen?
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Ja