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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Manja am 30.04.2021 09:16

Titel: Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 30.04.2021 09:16
Guten Morgen,

ich Tarifangestellte, öffentlicher Dienst Berlin, E 7 Stufe 5...
Ich arbeite regelmäßig von Mo-Fr 40 Stunden sowie meine Beamtenkollegen, ich führe ein Arbeitszeitkonto wo ich von Mo-Do 7 Minuten aufbaue und Fr 8 Minuten.
Jetzt die Frage:
bisher war es immer so das ich während Krankheit meine normale Dienstzeit weiter geschrieben habe also 40 Stunden und somit auch während der Krankheit Guthaben aufgebaut habe.
Jetzt ist das angeblich nicht mehr so und ich muss täglich 7 bzw. 8 Minuten weniger schreiben, wäre ich nicht krank hätte ich aber 8 Stunden gearbeitet.
Dieses Thema gab es hier schon einige Male und bisher habe ich immer recht bekommen. Ich weiß leider nicht mehr genau wo es steht das diese Verfahrensweise richtig ist.
Die Personalstelle kann mir auch keine genaue Auskunft geben. im TV-L kann ich nicht genaues finden im TV ÖD steht aber

Von der in § 10 Abs. 4 TVöD geregelten Fallkonstellation des Zusammentreffens von Zeitausgleich vom Arbeitszeitkonto und Arbeitsunfähigkeit sind die Fälle der erforderlichen Zeitgutschrift bei Arbeitsausfall wegen Krankheit zu anderen Zeiten zu unterscheiden. In Fällen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall darf auch hinsichtlich der Zeitgutschrift auf dem Arbeitszeitkonto für die durch Krankheit ausgefallene Arbeitszeit das sog. Lohnausfallprinzip (§ 4 Abs. 1 EFZG) nicht verletzt werden. Nach ständiger Rechtsprechung unterliegt auch bei der Nutzung eines Arbeitszeitkontos die Arbeitszeit dem Lohnausfallprinzip. Eine Verletzung liegt beispielsweise vor, wenn dem Beschäftigten weniger als die durch die krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit ausgefallene regelmäßige Arbeitszeit gutgeschrieben wird.

Was gilt denn jetzt? Kann mir da jemand weiterhelfen?

LG Manja
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: MH am 30.04.2021 09:34
Haben Sie den tgl. festgelegte Sollarbeitszeit? Dann wird diese an diesem Tag als Gutschrift gebucht.

Meines Erachtens ist ein: "Ich hätte ja mehr" gearbeitet nicht schlüssig. Diese "Plusstunden" bauen Sie ja freiwillig auf und hat nichts mit Ihren Sollstunden zu tun. Ich habe noch nie gehört, dass jemand mit/im Krankenstand "Plusstunden" aufbauen kann und darf.

Wenn ich den Sachverhalt missverstanden habe, bitte ich um kurze Meldung.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 30.04.2021 09:45
Meine Arbeitszeit ist Montag bis Freitag: 6.35 - 15.05 mit Pause
Freitags soll laut Dienstanweisung, die aber bereits 2017 abgelaufen ist und es keine neue gibt, so gearbeitet werden
entweder
Arbeitszeit I 6.35 - 13.35
oder
Arbeitszeit II 8.05. - 15.05

Haut nicht hin weil da noch mit 39 Wochenstunden gerechnet wird.

Ich arbeite aber generell Mo-Fr 6.35 - 15.05, die 36 Minuten, Mo-Do je 7 und Freitags 8 werden gutgeschrieben.
Laut Zeitbogen habe ich Mo-Do 7.53 und Fr 7.52 Arbeitszeit...

Ist das jetzt plausibel?

Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Lars73 am 30.04.2021 10:03
Ist die Arbeitszeit angeordnet oder bist du frei in der Arbeitsplanung?
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 30.04.2021 10:07
Angeordnet, ich habe keine flexible Arbeitszeit
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: MH am 01.05.2021 17:56
Laut Zeitbogen habe ich Mo-Do 7.53 und Fr 7.52 Arbeitszeit...

Ist das jetzt plausibel?

Die Zeiten, die auf Ihren "Zeitbogen" vorhanden sind, sind wohl die, die festgelegt wurden. Diese Zeiten sind daher auch die, die gutgeschrieben werden.

Warum sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen an diesen Tagen 8 Stunden gutschreiben und Ihnen trotz nicht geleisteter Arbeit, Zeitguthaben schenken/aufbauen lassen? Wie gesagt, wenn Sie sonst 7-8 Minuten Guthaben aufbauen, sind diese ja freiwillig und haben nichts mit der tgl. Sollzeit zu tun.... 
Wenn Sie offiziell nun 8 Stunden arbeiten müssen, würde ich mir meine Arbeitszeiten auch offiziell anpassen lassen. Dann gibt es dieses Problem nicht.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 02.05.2021 11:03
Wenn Sie offiziell nun 8 Stunden arbeiten müssen, würde ich mir meine Arbeitszeiten auch offiziell anpassen lassen. Dann gibt es dieses Problem nicht.
Also ich würde mir diese angeordneten Überstunden auch entsprechend monetär inkl. Zuschläge vergüten lassen.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 03.05.2021 06:42
Die Zeiten auf dem Zeitbogen sind die tariflichen 39 Stunden und 24 Minuten...
Ich werde ja nicht nach Zeit bezahlt.
Die Minuten sind ja nicht freiwillig da ich ja eine feste Dienstzeit habe über 8 Stunden, dafür könnte ich Freitags früher gehen oder später anfangen, dafür gibt es aber keine gültige Dienstanweisung.

Ich kann mir die Zeit täglich gutschreiben da ich diese ja auch da bin.
Es geht hier um den Krankheitsfall, bisher war die Regelung eben das ich auch bei Krankheit meine Zeiten weiter so schreibe und damit auch aufbaue.
Laut TV-L §21 oder 22 wird in diesem Fall immer die regelmäßige Arbeitszeit berechnet der letzten 3 Monate.
Da ich seit Jahren so arbeite, 40 Stunden, ist dies für mich auch meine regelmäßige Arbeitszeit. Die Zeiten die ich aufbaue nehme ich mal zum früher gehen oder bleibe einen ganzen Tag zuhause.

Also bei Anwesenheit schreibe ich die Minuten täglich auf aber was ist eben bei Krankheit oder wie im Moment auch bei Einsatz als Personalreserve?

Laut Zeitbogen habe ich Mo-Do 7.53 und Fr 7.52 Arbeitszeit...

Ist das jetzt plausibel?

Die Zeiten, die auf Ihren "Zeitbogen" vorhanden sind, sind wohl die, die festgelegt wurden. Diese Zeiten sind daher auch die, die gutgeschrieben werden.

Warum sollte Ihr Arbeitgeber Ihnen an diesen Tagen 8 Stunden gutschreiben und Ihnen trotz nicht geleisteter Arbeit, Zeitguthaben schenken/aufbauen lassen? Ich leiste doch aber 8 Stunden...Wie gesagt, wenn Sie sonst 7-8 Minuten Guthaben aufbauen, sind diese ja freiwillig und haben nichts mit der tgl. Sollzeit zu tun eben nicht, Dienstzeit ist wie bei den Beamten 8 Stunden...ich könnte Freitags früher gehen oder später anfangen, das ist aber kein Muss, meine reguläre Dienstzeit sind täglich 8 Stunden 
Wenn Sie offiziell nun 8 Stunden arbeiten müssen, würde ich mir meine Arbeitszeiten auch offiziell anpassen lassen. Dann gibt es dieses Problem nicht. Was habe ich davon? Mehr Geld bekomme ich dadurch auch nicht aber auch keine Überstunden mehr...
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Spid am 03.05.2021 07:01
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: MH am 03.05.2021 08:03
Wenn Sie arbeiten, leisten Sie ja 8 Stunden. Dann ist es OK, dann bauen Sie ja nach eigenen Aussagen 7-8 Minuten Guthaben auf.
Wenn Sie krank sind, leisten Sie keine 8 Stunden, daher kann nach meiner Auffassung nur die Zeit, welche in Ihrem "Zeitbogen" verankert ist (Mo-Do 7.53 und Fr 7.52) gutgeschrieben werden?
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 03.05.2021 11:54
Die Zeiten auf dem Zeitbogen sind die tariflichen 39 Stunden und 24 Minuten...
Ich werde ja nicht nach Zeit bezahlt.
Die Minuten sind ja nicht freiwillig da ich ja eine feste Dienstzeit habe über 8 Stunden, dafür könnte ich Freitags früher gehen oder später anfangen, dafür gibt es aber keine gültige Dienstanweisung.
Also wenn dein AG von dir fordert, dass du Mo-Do 8 h da bist, dann muss er die Stunden auch so eintragen, oder aber jeweils diese Zeit als Überstunden anordnen.

Korrekt wäre demnach: Mo-Do 8h Sollarbeitszeit und Fr den Rest also 7 h 24 min.
Wenn er dann von dir fordert dass du Freitags auch 8 h da bist, dann ist Diese zeit halt entsprechende Überstunden.

So oder so:
Wenn er von dir eine 40h Woche fordert, dann muss er dafür Überstunden anordnen.

Wenn jedoch er Mo-Do 7.53 als Sollarbeitszeit angibt, dann kannst du auch nach 7.53 gehen.

Und eines ist ganz klar: An Urlaubs und Krankheitstagen wird einem nur die täglich vereinbarte Soll Arbeitszeit gutgeschrieben.

Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 03.05.2021 12:49
Das habe ich dazu noch gefunden:


Zu diesem Sachverhalt gibt es ein Grundsatzurteil vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00). Danach müssen bei der Lohnfortzahlung regelmäßige Überstunden berücksichtigt werden.
•   Arbeitet ein Arbeitnehmer mit einer gewissen Regelmäßigkeit über die tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeit hinaus, ist die individuelle regelmäßige Arbeitszeit nach dem Durchschnitt eines Referenzzeitraums von 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu bestimmen.

Überstunden werden bei der Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit grundsätzlich nicht berücksichtigt. Unter Überstunden ist die Arbeit gemeint, die ein Arbeitnehmer über die für sein
Arbeitsverhältnis maßgebliche individuelle Arbeitszeit hinaus leistet. Entscheidend ist, dass die
übliche Arbeitszeit vorübergehend erhöht ist. Leistet ein Arbeitnehmer dagegen regelmäßig mehr
als die eigentlich geschuldete Arbeitszeit, dann handelt es sich nicht mehr um Überstunden.
Auch wenn diese Arbeitszeit als Überstunden beziehungsweise als Mehrarbeit bezeichnet wird,
 handelt es sich entgeltfortzahlungsrechtlich nicht um Überstunden, sondern um regelmäßige Arbeitszeit, die entsprechend bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen ist.


Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 03.05.2021 14:40
Das habe ich dazu noch gefunden:


Zu diesem Sachverhalt gibt es ein Grundsatzurteil vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt (BAG, 21.11.2001 - 5 AZR 457/00). Danach müssen bei der Lohnfortzahlung regelmäßige Überstunden berücksichtigt werden.
•   Arbeitet ein Arbeitnehmer mit einer gewissen Regelmäßigkeit über die tarifliche oder betriebsübliche Arbeitszeit hinaus, ist die individuelle regelmäßige Arbeitszeit nach dem Durchschnitt eines Referenzzeitraums von 12 Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit zu bestimmen.

Überstunden werden bei der Bestimmung der regelmäßigen Arbeitszeit grundsätzlich nicht berücksichtigt. Unter Überstunden ist die Arbeit gemeint, die ein Arbeitnehmer über die für sein
Arbeitsverhältnis maßgebliche individuelle Arbeitszeit hinaus leistet. Entscheidend ist, dass die
übliche Arbeitszeit vorübergehend erhöht ist. Leistet ein Arbeitnehmer dagegen regelmäßig mehr
als die eigentlich geschuldete Arbeitszeit, dann handelt es sich nicht mehr um Überstunden.
Auch wenn diese Arbeitszeit als Überstunden beziehungsweise als Mehrarbeit bezeichnet wird,
 handelt es sich entgeltfortzahlungsrechtlich nicht um Überstunden, sondern um regelmäßige Arbeitszeit, die entsprechend bei der Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen ist.

Und?
Bekommst du jetzt deine "Überstunden" monetär ausgezahlt?
Oder ist es dann doch nur eine freiwillige geleistete Mehrarbeit, die durch Zeit-Ausgleich beglichen wird?

Deine Sollarbeitszeit ist ja festgelegt: 7:53
Deine Wochenarbeitszeit auch.
Und bisher bist du noch den Nachweis schuldig, dass dein AG dir tatsächlich Überstunden angeordnet hat.
Oder das er deine Arbeitszeit am Mo-Do auf 8 h festgelegt hätte.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: MH am 03.05.2021 16:37
WasDennNun:
Und?
Bekommst du jetzt deine "Überstunden" monetär ausgezahlt?
Oder ist es dann doch nur eine freiwillige geleistete Mehrarbeit, die durch Zeit-Ausgleich beglichen wird?


Die Zeiten die ich aufbaue nehme ich mal zum früher gehen oder bleibe einen ganzen Tag zuhause.


Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 05.05.2021 06:38
Deine Sollarbeitszeit ist ja festgelegt: 7:53
Deine Wochenarbeitszeit auch.
Und bisher bist du noch den Nachweis schuldig, dass dein AG dir tatsächlich Überstunden angeordnet hat.
Oder das er deine Arbeitszeit am Mo-Do auf 8 h festgelegt hätte.

Laut Dienstvereinbarung ist meine Arbeitszeit von 6.35-15.05 also 8.30 abzgl. Pause, habe ich auch schon so geschrieben.
Ichkann am Freitag früher anfangen oder später gehen oder es auch sein lassen und somit Überstunden aufbauen.

Eine andere Regelung gibt es nicht über die Arbeitszeit, diese ist, wie auch schon geschrieben, Ende 2017 abgelaufen und eine neue Variante gibt es nicht.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 05.05.2021 06:41
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?

Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
Die Dienstvereinbarung für mich ist diese einen Beitrag drüber...
Überstunden werden nur aufs Zeit Konto gebucht aber nicht ausgezahlt.

Ob das Konto dem § 10 entspricht versuche ich grad zu klären...

Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2021 07:10

Laut Dienstvereinbarung ist meine Arbeitszeit von 6.35-15.05 also 8.30 abzgl. Pause, habe ich auch schon so geschrieben.
Also von Mo-Do und Freitag nicht, denn ansonsten wäre es ja ein dauerhafte Anordnung von Überstunden.
Aber du schreibst ja, dass dir Freitag eine freie Gestaltung überlassen wird, wie du kommst und gehst.

Wenn das deine Soll Arbeitszeit von Mo-Do ist, dann sollte es auch so auf deinen Zeiterfassungsbogen eingetragen sein, bzw werden und die restliche Zeit für deine nicht 40h Woche, dann am Freitag.
Das heißt, dass wäre dann auch die Zeit dir dir bei Krankheit Urlaub für diese Tage gutgeschrieben werden.
Zitat
Ichkann am Freitag früher anfangen oder später gehen oder es auch sein lassen und somit Überstunden aufbauen.

Eine andere Regelung gibt es nicht über die Arbeitszeit, diese ist, wie auch schon geschrieben, Ende 2017 abgelaufen und eine neue Variante gibt es nicht.
Dann ist die Regelung 2017 also ausgelaufen und du hast keine angeordnete Arbeitszeit von 6.35-15.05 mehr, sondern eine Verteilung entsprechend dessen was auf deinen Bogen steht. Und deswegen handelt der AG jetzt auch so.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Spid am 05.05.2021 07:12
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?

Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
Die Dienstvereinbarung für mich ist diese einen Beitrag drüber...
Überstunden werden nur aufs Zeit Konto gebucht aber nicht ausgezahlt.

Ob das Konto dem § 10 entspricht versuche ich grad zu klären...

Ich fragte nicht nach der Buchung der Überstunden, sondern nach den Überstundenzuschlägen.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2021 08:34
Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.

Ichkann am Freitag früher anfangen oder später gehen oder es auch sein lassen und somit Überstunden aufbauen.
Du merkst, dass sich das widerspricht? Feste Zeiten ist ungleich ich kann Freitags früher anfangen oder später gehen!!
Und wenn es eine KANN Angelegenheit ist, dann ist es ja nicht angeordnet und somit machst du keine Überstunden, sondern plus Stunden auf einen Zeitkonto!
Der tarifliche Begriff Überstunden wird ja gerne falsch verwendet.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Spid am 05.05.2021 09:01
Und eine evtl. Nachwirung der 2017 geendeten Vereinbarung ist auch noch nicht geklärt.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 05.05.2021 11:57
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?

Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
Die Dienstvereinbarung für mich ist diese einen Beitrag drüber...
Überstunden werden nur aufs Zeit Konto gebucht aber nicht ausgezahlt.

Ob das Konto dem § 10 entspricht versuche ich grad zu klären...

Ich fragte nicht nach der Buchung der Überstunden, sondern nach den Überstundenzuschlägen.

Bekomme ich nicht da ich diese ja nicht ausgezahlt bekomme.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2021 11:58
Handelt es sich um ein Arbeitszeitkonto i.S.d. §10 TV-L? Ist es individuell vereinbart oder durch Dienstvereinbarung? Wer legte die Arbeitszeit wie fest? Werden Überstundenzuschläge gebucht oder gezahlt?

Ich fülle den gleichen Bogen aus wie meine Kollegen die Gleitzeit arbeiten, diese habe eine Dienstvereinbarung über die flexible Arbeitszeit, für mich aber nicht gültig da ich ja feste Zeiten habe.
Die Dienstvereinbarung für mich ist diese einen Beitrag drüber...
Überstunden werden nur aufs Zeit Konto gebucht aber nicht ausgezahlt.

Ob das Konto dem § 10 entspricht versuche ich grad zu klären...

Ich fragte nicht nach der Buchung der Überstunden, sondern nach den Überstundenzuschlägen.

Bekomme ich nicht da ich diese ja nicht ausgezahlt bekomme.
Sie können auch in Zeitform ausgezahlt werden.
Also 3 h Überstunden 4h Freizeit z.B.

wenn es denn tarifliche Überstunden wären
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Spid am 05.05.2021 11:59
Das ist Unfug. Überstundenzuschläge fallen bei Überstunden stets an - völlig egal, ob sie ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 05.05.2021 12:10
Ich arbeite seit Jahren 40 Stunden, wie meine Beamten Kollegen. Die 24 Min. Zeit Gutschrift in der Woche spare ich an und benutze diese um mal früher zu gehen. Also ist das in meinen Augen meine regelmäßige Arbeitszeit die auch bei Krankheit zu berücksichtigen wäre.
Bisher war das auch so, nun ist aber jemand der Meinung das ist falsch, kann es aber nicht begründen bzw. sagt er das wäre ungerecht und ich soll in der Personalstelle nachfragen, die wissen das aber auch nicht.
Der Kollege von dort der mir das so vor Jahren gesagt hat ist leider in Pension. Ich schreibe seit Jahren bei Krankheit meine regelmäßige Arbeitszeit (40 Std.)auf.
Eine Dienstvereinbarung gibt es nicht.
Der Zeitbogen ist der gleiche wie für die Gleitzeit Kollegen. Wir sind in meinem Bereich nur ca. 5 Kollegen aus dem Tarifbereich die keine Gleitzeit haben. Somit werden wir einfach über einen Kamm geschert mit den Gleitzeit Leuten.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 05.05.2021 12:11
Das ist Unfug. Überstundenzuschläge fallen bei Überstunden stets an - völlig egal, ob sie ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Ich habe bisher noch nie Zuschläge dafür bekommen...
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2021 12:29
Ich arbeite seit Jahren 40 Stunden, wie meine Beamten Kollegen. Die 24 Min. Zeit Gutschrift in der Woche spare ich an und benutze diese um mal früher zu gehen.
Klingt nach 40 Jahre seine Recht nicht kennen.
Zitat
Also ist das in meinen Augen meine regelmäßige Arbeitszeit die auch bei Krankheit zu berücksichtigen wäre.
Unfug um bei Spids worten zu bleiben.
Bisher war das auch so, nun ist aber jemand der Meinung das ist falsch, kann es aber nicht begründen bzw. sagt er das wäre ungerecht und ich soll in der Personalstelle nachfragen, die wissen das aber auch nicht.
Hoppala, da ist einer Aufgewacht.
Und die Personalstelle ist ein Tarifrechtsbrecher!
Zitat
Der Kollege von dort der mir das so vor Jahren gesagt hat ist leider in Pension. Ich schreibe seit Jahren bei Krankheit meine regelmäßige Arbeitszeit (40 Std.)auf.
Das wäre ja abmahnwürdig und könnte eine Kündigung zur folge haben.
Zitat
Eine Dienstvereinbarung gibt es nicht.
Dann darf jeder machen was er will?
Zitat
Der Zeitbogen ist der gleiche wie für die Gleitzeit Kollegen. Wir sind in meinem Bereich nur ca. 5 Kollegen aus dem Tarifbereich die keine Gleitzeit haben. Somit werden wir einfach über einen Kamm geschert mit den Gleitzeit Leuten.
Also die sind unfähig euch rechtmäßig zu behandeln und ihr seit unfähig eure Rechte zu kennen?
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2021 12:30
Das ist Unfug. Überstundenzuschläge fallen bei Überstunden stets an - völlig egal, ob sie ausgezahlt oder in Freizeit ausgeglichen werden.

Ich habe bisher noch nie Zuschläge dafür bekommen...
Zu Recht, weil du ja nie Überstunden angeordnet bekommen hast.
Oder zu unrecht, weil dir diese unterschlagen wurden.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Manja am 05.05.2021 12:38
Ich arbeite seit Jahren 40 Stunden, wie meine Beamten Kollegen. Die 24 Min. Zeit Gutschrift in der Woche spare ich an und benutze diese um mal früher zu gehen.
Klingt nach 40 Jahre seine Recht nicht kennen. Von 40 Jahren hab ich nichts geschrieben!
Zitat
Also ist das in meinen Augen meine regelmäßige Arbeitszeit die auch bei Krankheit zu berücksichtigen wäre.
Unfug um bei Spids worten zu bleiben. Warum? Steht im Entgeltfortzahlungsgesetz und es gibt auch einige Urteile darüber
Bisher war das auch so, nun ist aber jemand der Meinung das ist falsch, kann es aber nicht begründen bzw. sagt er das wäre ungerecht und ich soll in der Personalstelle nachfragen, die wissen das aber auch nicht.
Hoppala, da ist einer Aufgewacht.
Und die Personalstelle ist als Tarifrechtsbrecher! Der wacht alle 2 Jahre auf und ist der Meinung das ist falsch und der Sachbearbeiter sagt ihm jedes Mal das das so richtig ist, wie geschrieben in Pension. Den zweiten Satz verstehe ich nicht..In der Personalstelle kann man mir keine Auskunft geben, mehr als Fragen kann ich nicht.
Zitat
Der Kollege von dort der mir das so vor Jahren gesagt hat ist leider in Pension. Ich schreibe seit Jahren bei Krankheit meine regelmäßige Arbeitszeit (40 Std.)auf.
Das wäre ja abmahnwürdig und könnte eine Kündigung zur folge haben. Ich lege meine Nachweise monatlich vor
Zitat
Eine Dienstvereinbarung gibt es nicht.
Dann darf jeder machen was er will? Die Anstalt anscheinend schon
Zitat

Der Zeitbogen ist der gleiche wie für die Gleitzeit Kollegen. Wir sind in meinem Bereich nur ca. 5 Kollegen aus dem Tarifbereich die keine Gleitzeit haben. Somit werden wir einfach über einen Kamm geschert mit den Gleitzeit Leuten.
Also die sind unfähig euch rechtmäßig zu behandeln und ihr seit unfähig eure Rechte zu kennen?
[/quote] Was meinst du warum ich hier frage???
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2021 12:40
Moin Zwischenfazit:
Bei euch hat keiner eine Ahnung wie die tarifliche Arbeitszeitregelung ist und TB werden mit Beamten in einen Topf geschmissen.

Eine Lösung:
Mo-Do 8 h als Sollarbeitszeit Freitag dann entsprechend weniger. Ob du dann Freitag Stunden auf oder abbaust ist dann wie gehabt.
Mo-Do 8 h bei Krankheit oder Urlaub gutschreiben. Freitag dann entsprechend weniger.

Die andere Lösung:
Mo-Fr 8 h Pflichtanwesenheit (also Sollzeit), dann ist deine neue Wochenarbeitszeit 40h mit entsprechender Anhebung des Entgelts.

Die dritte Lösung: Arbeitszeitblatt wie gehabt, und Anordnung des AG das du 8 h da bist, allerdings resultiert daraus, dass da jede Woche Überstunden anfallen, sofern sie nicht in der darauffolgenden ausgeglichen werden.
Die nicht ausgeglichen Überstunden werden mit 30% Aufschlag als "Gleitzeit" gut geschrieben.
Und natürlich auch keine 8h bei Krankheit/Urlaub gutschreiben.

Herrlich das kollektive Versagen bei euch!
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2021 12:47
Den zweiten Satz verstehe ich nicht..In der Personalstelle kann man mir keine Auskunft geben, mehr als Fragen kann ich nicht.[/b]
Du bist mit einem Tarifvertrag angestellt, als gilt auch für dich die tarifliche festgelegte Wochenarbeitszeit und nicht die der Beamten!
Solange ihr keinen Arbeitsvertrag macht, in dem einvernehmlich diese geändert wird (und daraus auch eine höhere Entlohnung für dich gilt) dann ist das deine regelmäßige Arbeitszeit.
Und nur die bekommst du im Krankheitsfall laut Entgeltfortzahlungsgesetz erstattet.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2021 12:49
Nur weil du aus freien Stücken mehr arbeitest, als auf deinen Sollarbeitszeit steht, steht dir doch nicht das Recht zu während des Urlaubs und / oder Krankheit diese Zeit aufzuschreiben.

Was schreibst du denn auf, wenn du Freitsgs krank bist? 8 h weil du manchmal 8h arbeitest, oder 4 h oder 0 h weil du manchmal Zeitausgleich nimmst?
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: Spid am 05.05.2021 12:49
Dann solltest Du den entsprechenden Anspruch geltend machen, bevor noch mehr Deiner Ansprüche verfallen.

Ausweislich Deiner Schilderung hast Du feste Arbeitszeiten, die die regelmäßige wöchentliche tarifliche Arbeitszeit Vollzeitbeschäftigter übersteigen. Sofern die daraus entstehenden überschießenden Zeiten nicht bis zum Ende der folgenden Kalenderwoche ausgeglichen worden sind, handelt es sich dabei um Überstunden. Diese begründen einen Anspruch auf Zuschläge. Sowohl Zuschläge als auch Überstunden an sich können auf ein Arbeitszeitkonto nach §10 TV-L - und zwar nur auf ein solches - gebucht werden, und zwar ausschließlich auf Deinen Wunsch hin. Sie sind zudem, da Sie im Dienstplan - feste Arbeitszeiten stellen nichts anderes als einen fortlaufenden, sich nicht ändernden Dienstplan dar - vorgesehen sind, einschl. der Zuschläge bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Entgeltfortzahlung zu berücksichtigen, und zwar auch dann, wenn sie nicht ausgezahlt, sondern faktorisiert gebucht worden sind. Maßgeblich ist dabei, in welcher Höhe die Ansprüche auf die unsteten Entgeltbestandteile in dem Referenzzeitraum entstanden sind. Es kommt dagegen nicht auf die in dem Referenzzeitraum fälligen Entgeltbestandteile an Somit ist der Tagesdurchschnitt aus der Summe der zu berücksichtigenden Entgeltbestandteile, die für den Berechnungszeitraum zugestanden haben, zu errechnen.
Titel: Antw:Arbeitszeit während Krankheit
Beitrag von: WasDennNun am 05.05.2021 13:09
Die dritte Lösung: Arbeitszeitblatt wie gehabt, und Anordnung des AG das du 8 h da bist, allerdings resultiert daraus, dass da jede Woche Überstunden anfallen, sofern sie nicht in der darauffolgenden ausgeglichen werden.
Die nicht ausgeglichen Überstunden werden mit 30% Aufschlag als "Gleitzeit" gut geschrieben.
Und natürlich auch keine 8h bei Krankheit/Urlaub gutschreiben.
Konkret müsste natürlich regelt werden, welche regelmäßig Arbeitszeit du täglich hast (das was ja auch jetzt auf deinem Zettel steht) und was dann angeordnete "Überminuten" sind.