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Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: personallife am 11.05.2021 09:30
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Guten Morgen,
ist der Personalrat (Bayern) bei einer Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zu beteiligen?
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Auflösung auf welchen Weg?
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Schriftliche, einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages zwischen AN und AG
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Dann m.E. nicht
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Danke!
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..in meiner Behörde (NRW) werden Auflösungsverträge dem PR zur Zustimmung vorgelegt...
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Schriftliche, einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages zwischen AN und AG
Ein Auflösungsvertrag unterliegt nicht der Mitbestimmung.
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..in meiner Behörde (NRW) werden Auflösungsverträge dem PR zur Zustimmung vorgelegt...
Wir (auch NRW) werden angehört... aber es ist ja definitiv nicht in der Mitbestimmung...
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...stimmt..es ist eine Anhörung...mea culpa 8)