Forum Öffentlicher Dienst
		Allgemeines und Sonstiges => allgemeine Diskussion => Thema gestartet von: personallife am 11.05.2021 09:30
		
			
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				Guten Morgen,
ist der Personalrat (Bayern) bei einer Auflösung eines Arbeitsverhältnisses zu beteiligen?
			 
			
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				Auflösung auf welchen Weg? 
			
 
			
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				Schriftliche, einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages zwischen AN und AG
			
 
			
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				Dann m.E. nicht
			
 
			
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				Danke!
			
 
			
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				..in meiner Behörde (NRW) werden Auflösungsverträge dem PR zur Zustimmung vorgelegt...
			
 
			
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Schriftliche, einvernehmliche Auflösung des Arbeitsvertrages zwischen AN und AG
Ein Auflösungsvertrag unterliegt nicht der Mitbestimmung.
			 
			
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..in meiner Behörde (NRW) werden Auflösungsverträge dem PR zur Zustimmung vorgelegt...
Wir (auch NRW) werden angehört... aber es ist ja definitiv nicht in der Mitbestimmung...
			 
			
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				...stimmt..es ist eine Anhörung...mea culpa 8)