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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: StefanieK am 12.05.2021 15:05

Titel: Teilzeit in Elternzeit und Selbstständigkeit
Beitrag von: StefanieK am 12.05.2021 15:05
Liebe Forumsmitglieder,

vielleicht könnt ihr mir helfen:
Ich beginne im Juli wieder Teilzeit in Elternzeit (20h oder 25h/Woche - dies muss ich bald entscheiden).
Kann ich nebenbei eine selbstständige Arbeit (auf Freelancer-Basis) von sehr wenig Stunden zusätzlich machen?
Das ich diese Nebentätigkeit bei meiner Arbeitsstelle anzeigen muss, ist mir bewusst.
Kann mir mein Vorgesetzter diese Nebentätigkeit nicht genehmigen, obwohl sie meine Haupttätigkeit nicht beeinflusst oder in Konkurrenz mit ihr steht? Und wie verhält sich das mit der Elternzeit, in der ich ja nur 30h/Woche arbeiten darf. Bezieht sich das rein auf die Hauptarbeitsstelle, in der ich ja Elternzeit habe oder auch auf die Freelancer-Tätigkeit?

Vielen Dank im Voraus für Antworten :)
Titel: Antw:Teilzeit in Elternzeit und Selbstständigkeit
Beitrag von: Spid am 12.05.2021 15:07
Es bedarf keiner Genehmigung durch den AG, weshalb es unschädlich ist, wenn der AG die Nebentätigkeit nicht genehmigt. Das gilt erst recht für irgendwelches subalternes Führungspersonal des AG.
Titel: Antw:Teilzeit in Elternzeit und Selbstständigkeit
Beitrag von: wap am 17.05.2021 10:45
Um welchen Tarifvertrag geht es?

Im TV-L ist die Nebenbeschäftigung anzeigepflichtig und im TV-H genehmigungspflichtig.
Titel: Antw:Teilzeit in Elternzeit und Selbstständigkeit
Beitrag von: Spid am 17.05.2021 10:56
Die tarifliche Regelung im TV-H selbst wäre so, wie sie geschrieben steht, nichtig, weil sie höherrangigem Recht (Art. 12 Abs. 1 GG) widerspricht. Legt man sie grundrechtskonform aus, bleiben nur die Anzeigepflichten sowie die Ausnahmetatbestände aus dem Beamtenrecht.