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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: silke78 am 13.05.2021 15:45
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Liebe K&K ;)
gern möchte ich eine Reha nutzen, um ein gesundheitliches Problem wieder in den Griff zu bekommen. Ich bin als Beamtin freiwillig in der GKV verrsichert (mit pauschaler Beihilfe des Landes Berlin). Mir ist die konkrete gesundheitliche Einschränkung peinlich, daher möchte ich vermeiden, dass im Amt bekannt wird, dass ich eine Kur mache. Entsprechend möchte ich auch auf die Freistellung während der Zeit der Reha verzichten. Ich weiß, schön blöd... ;D
Hat jemand eine Idee, ob es noch eine andere Möglichkeit gibt, als die Reha komplett selbst zu bezahlen und Urlaub für die Zeit zu nehmen? Kann man die Kur auch nur über die GKV laufen lassen, bspw.nur einzelne Behandlungen abrechnen lassen? Oder bedeutet pauschale Beihilfe, dass die Beihilfe gar nicht mehr involviert ist?
Danke für eure Ideen, Gedanken und Tipps
Silke
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Hallo,
Aber wieso willst Du Urlaub nehmen? Die Diagnose steht doch auf der Krankmeldung nicht drauf. Und selbst sich auf der Fachrichtung des krank schreibenden Arztes Rückschlüsse ziehen ließen, gilt noch immer der Datenschutz.
Bei der pauschalen Beihilfe bekommst Du doch die Hälfte der monatlichen KV- Beiträge, oder nicht? In dem Fall hast Du doch auf individuelle Beihilfe verzichtet, mit dem netten Nebeneffekt, dass Du mit Beihilfeanträgen keine Last hast.
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Danke für die Antwort! :) Ich möchte einfach nicht so lange krank sein und fehlen. Richtig. Habe auf die individuelle Beihilfe verzichtet. Wird dann die GKV die Kur trotzdem komplett bezahlen?
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Es kommt auf die Details (Vorsorge oder Reha, ambulant/stationär etc.) der geplanten Kur an welche Ansprüche bestehen.
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Hallo,
die Reha musst Du bei der GKV beantragen. Es empfiehlt sich vorher mit dem Arzt zu besprechen, dass er eine aussagekräftige Begründung schreibt. Du kannst im Antrag schon eine Wunschklinik angeben. Wenn die GKV einen Vertrag mit der Klinik hat, kann es mit der Zuweisung der Wunschklinik klappen sonst schickt man Dich woanders hin. Wenn die Kasse die Reha ablehnen sollte, dann kannst Du in den Widerspruch gehen. Dann zieht es sich mit der Bewilligung.
Bei Bewilligung muss man eine Tagespauschale selbst zahlen, darüber hinaus zahlt die GKV.
Ich empfehle bei Deiner Kasse auf der Webseite zu recherchieren. Für Dich gilt das Gleiche wie für "normale" gesetzlich Versicherten.
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Wird eine Reha nicht eigentlich bei normalen Arbeitnehmern bei der Rentenversicherung beantragt und bei Rntnern bei der GKV? Wie das bei in der GKV versicherten Beamten läuft, müsste man deshalb evtl. noch mal recherchieren.
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Die RV bezahlt bei Beamten natürlich nicht. Bei berufstätigen Arbeitnehmer zahlen sie nur dann wenn mit der Reha eine drohende Berentung verhindert oder aufgeschoben wird. Bei allen anderen Rehas zahlt die GKV.