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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Tim88 am 23.05.2021 22:07
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Hallo,
es gibt ja für verschiedene Entgeltgruppen unterschiedliche Fachkenntnisse, die auch in den Anforderungsprofilen hinterlegt werden. Abgestuft wird das Ganze z.B. so:
https://www.anwalt24.de/lexikon/fachkenntnisse_-_eingruppierung_-_beispiele
TV-L:
Entgeltgruppe 4 Fallgruppe 2: Gründliche Fachkenntnisse
Entgeltgruppe 5: Gründliche Fachkenntnisse
Entgeltgruppe 6: Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
Entgeltgruppe 8: Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 3: Gründliche und vielseitige Fachkenntnisse
Entgeltgruppe 9 Fallgruppe 2: Gründliche, umfassende Fachkenntnisse
Allerdings finde ich nichts zu den Entgeltgruppen über 9.
Wie läuft das z.B. bei Entgeltgruppe 10, 11 oder 12 ab? Gibt es da auch genormte Begrifflichkeiten zu den Fachkenntnissen?
LG
Tim
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Die Tätigkeitsmerkmale findest Du in der Entgeltordnung und nicht in irgendwelchen drittklassigen Internetportalen.
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Ja, das ist richtig. Ich hab jetzt in der Entgeltordnung nachgesehen, aber dort gehen die Begrifflichkeiten bei den Fachkenntnissen ebenfalls nur bis EG 9.
Hat jemand bitte einen Rat, was man z.B. bei EG 12 unter den Fachkenntnissen im Anforderungsprofil schreibt?
Gründliche, umfassende Fachkenntnisse, wie bei EG 9 weil es da keine Steigerung mehr gibt oder etwas ganz anderes??
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Es gibt im Grunde nur "gründliche Fachkenntnisse". Die braucht man für die Entgeltgruppe 5. In den darüber liegenden Entgeltgruppen treten Vielseitigkeit (6) und - in unterschiedlichem Umfang - Selbstständigkeit (7 bis 9a) hinzu. Ab Entgeltgruppe 9b wird die vorherige Vielseitigkeit der gründlichen Fachkenntnisse durch gründliche und umfassende Fachkenntnisse ersetzt und inhaltlich erweitert. Anschließend treten besondere Verantwortung (9c), besondere Schwierigkeit und Bedeutung (10 + 11) und das Maß der Verantwortung (12) hinzu.
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Ja, das ist richtig. Ich hab jetzt in der Entgeltordnung nachgesehen, aber dort gehen die Begrifflichkeiten bei den Fachkenntnissen ebenfalls nur bis EG 9.
Hat jemand bitte einen Rat, was man z.B. bei EG 12 unter den Fachkenntnissen im Anforderungsprofil schreibt?
Gründliche, umfassende Fachkenntnisse, wie bei EG 9 weil es da keine Steigerung mehr gibt oder etwas ganz anderes??
Es gibt keine E9. Hältst Du ein wissenschaftliches Hochschulstudium für keine Angabe zu Fachkenntnissen? Und Tätigkeiten sind auch nicht besonders schwierig, weil der Bleistift so furchtbar, furchtbar schwer ist, sondern weil man dazu erweiterter Kenntnisse bedarf.