Forum Öffentlicher Dienst
Beamte und Soldaten => Beamte der Länder und Kommunen => Thema gestartet von: Joker am 25.05.2021 09:28
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Guten Morgen.
Kurz zu mir: 10 Jahre im Dienst (A13), NRW, geschieden, zwei Kinder. Nun droht mir die Dienstunfähigkeit. Und - so wie ich es selber herausgefunden habe - steht mir nur die Mindestversorgung zu.
Wie hoch ist diese?
Grüße und vielen Dank.
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Eine Suche mit "Höhe Mindestversorgung" hilft da schon sehr weiter :)
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Danke, das habe ich bereits. Wegen meiner gesundheitlichen Beeinträchtigung blicke ich da aber nicht durch.
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Die erste Antwort lautet:
"Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge (amtsabhängige Mindestversorgung) bzw. 65% der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A5 (amtsunabhängige Mindestversorgung), wenn dies günstiger ist."
Ist schonmal ein Anhaltspunkt. Beim Bund ist es die Endstufe A 4 + 30,68 € bzw. 35% (§14 (4) BeamtVG)
Schau einfach mal in deine Landesvorschrift.
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Danke ... Wie gesagt, das habe ich alles bereits, blicke da aber momentan leider nicht durch. Ich hatte auf Erfahrungen gehofft von jemanden, der das bereits hinter sich hat.
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Deine Ausgangsfrage ist nunmehr beantwortet. Was willst du noch wissen?
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Vollzeit? Dienstzeiten? Anrechenbare Zeiten?
Ohne vollständige Angaben kann keiner eine Zahl nennen...
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Aufgrund der geschilderten Ausgangslage kommen die von Organisator genannten Rahmenbedingungen zur Anwendung. Es wird vermutlich auf die amtsunabhängige Mindestversorgung hinauslaufen (die bemisst sich mittlerweile nach 61,6 % von Endstufe A 5). Das bedeutet knapp 2.000 € zzgl. Familienzuschläge.
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Vorab: bin kein Experte, aber:
Ich habe gerade mal für mich selbst in Niedersachsen geschaut. Bei 10 Dienstjahren (Vollzeit angenommen) kommen dann doch sicher noch ruhegehaltsfähige Zeiten hinzu (bei A13 wahrscheinlich 3 Jahre Studium, evtl. Wehrdienst/Zivi). In Niedersachsen gibt es dann scheinbar noch eine Zurechnungszeit, wenn man vor 60 dienstunfähig wird (2/3 der Zeit bis zum 60. Geburtstag). Wenn du ca. 35 bist, kämen also nochmal ca. 15 Jahre hinzu. Sind also vielleicht trotzdem 30 Jahre, die mit den 1,79…% multipliziert werden. Hört sich für mich nicht nach Mindestbetrag an, oder wo ist mein Denkfehler?!
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Ergänzend zu _restore kommt ggf. noch ein Kindererziehungszuschlag hinzu.
Da vorzeitig Versorgung bezogen wird, ist ein Versorgungsabschlag von max. 10,8% vorzunehmen.
Die Bezügestelle prüft von Amtswegen, was für Dich das günstigste (amtsabhängige/ amtsunabhäbgige Mindesrversorgung oder "erdienter Anspruch") ist.
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@_restore
Alles, was Du schilderst, ebenso wie sapere aude, ist zutreffend. Überschlag mal, wo Du da rauskommst. Du wirst Dich wundern.
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Macht also bei den geschätzten 30 Jahren ruhegehaltsfähiger Dienstzeit einen Ruhegehaltssatz von ca. 53,8%.
In A13 Stufe 7 (müsste so etwa zu den vorherigen Annahmen passen) sind es brutto ca. 4822€. Abzüglich des 10,8%igen Abschlags also etwa 4300€.
Davon dann 53,8%, also etwa 2300€, oder? Mindestversorgung wären hier etwa 1788€, also doch schon noch etwas weniger.
Kinderzuschlag käme noch oben drauf.
Nicht das Thema, aber:
Nach 10 Jahren Arbeit hätte der normale (nicht verbeamtete) Frührentner deutlich weniger.
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Ja, so hätte ich auch gerechnet. Studium ist übrigens nur mit 855 Tagen (rd. 2,4 Jahre) ruhegehaltsfähig.
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Sind wir uns ja bei der Berechnung einig. Zumindest für Niedersachsen :-)
Joker, wenn du etwas mehr zu dir schreibst (Alter, genaue Dienstzeit, evtl. Teilzeit-Zeiten, Studium ja/nein, andere ruhegehaltsfähige Zeiten wie Bundeswehr, aktuelle Erfahrungsstufe), könnte man es noch genauer ausrechnen. Die letzte Beförderung darf scheinbar auch noch nicht zu lange her sein, damit mit A13 gerechnet werden darf…
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Ich tippe auf A 13 als Eingangs(lehr)amt.
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Vom wahrscheinlich dahinterstehenden Schicksalsschlag des TE mal abgesehen ist es schon skurril, wenn man sich mal rein überschlägig vor Augen führt, dass hier nach einer Leistungserbringung von lediglich 10 Dienstjahren in einem Beruf, der womöglich ein Beamtenverhältnis überflüssig macht, voraussichtlich ein Pensionsanspruch i.H.v. 2300€ entstanden ist.
Das entspricht ja etwa 73% der derzeitigen Höchstrente i.H.v. 3141€/Monat. Und um sich Rentenansprüche in dieser Höhe zu erwerben, müsste man nach der aktuellen Bemessungsmethode und meiner kurzen Recherche 45 Jahre den monatlichen Maximalbeitrag von derzeit 1310€ an die Rentenkasse abführen.
Aus Beamtensicht ist sowas natürlich nur wieder eine lästige Neiddebatte, aus der Sicht eines Steuerzahlers/Beitragszahlers handelt es sich aber vielmehr um eine längst korrekturbedürfte Schieflage.
Aber ich höre es bereits "Augen auf bei der Berufswahl...jedem steht der Weg offen, ein Beamtenverhältnis einzugehen..." ;D
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Aus Beamtensicht ist sowas natürlich nur wieder eine lästige Neiddebatte, aus der Sicht eines Steuerzahlers/Beitragszahlers handelt es sich aber vielmehr um eine längst korrekturbedürfte Schieflage.
Interessehalber: Was wäre denn deiner Meinung nach eine amtsangemessener Alimentationsbetrag?
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Eine gute Frage, mit der sich ja auch in den letzten Jahrzehnten schon Gerichte auseinandersetzen durften und so mancher Dienstherr, der hier Einsparpotenzial gesehen hat, nachher wieder zurückrudern musste. Ich habe hier auch keine pauschale Antwort.
Langfristig hilft aus meiner Sicht aber nur, dass diese Art von Privileg neben den weiteren Privilegien, die das Beamtenverhältnis als besonderes Dienst- und Treueverhältnis ruhig weiterhin behalten soll, auf einen viel kleineren Kreis von tatsächlich und unbedingt erforderlichen hoheitlichen Aufgabenträgern (Justiz, Polizei) reduziert werden muss.
Ich sehe in der heutigen Verbeamtungspraxis vieler Dienstherren vielmehr immer häufiger eine Struktur von totalen Fehlanreizen, insbesondere im Bereich von Lehrkräften, wobei sich zudem einzelne im Wettbewerb um Lehrkräfte befindliche Bundesländer das Personal gegenseitig damit abwerben.
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Unabhängig von der Grundsatzdebatte hat sich das Thema für den TE offensichtlich erledigt. Er hat sich eine Stunde nach seinem Ausgangspost wieder vom Forum verabschiedet.
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Eine gute Frage, mit der sich ja auch in den letzten Jahrzehnten schon Gerichte auseinandersetzen durften und so mancher Dienstherr, der hier Einsparpotenzial gesehen hat, nachher wieder zurückrudern musste. Ich habe hier auch keine pauschale Antwort.
Also siehst du die Schieflage in der Anzahl der Beamten und nicht in dem Alimentationsprinzip, bzw. die Höhe der Versorgung bei vorzeitigem ausscheiden aus dem aktiven Dienst?
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Eine gute Frage, mit der sich ja auch in den letzten Jahrzehnten schon Gerichte auseinandersetzen durften und so mancher Dienstherr, der hier Einsparpotenzial gesehen hat, nachher wieder zurückrudern musste. Ich habe hier auch keine pauschale Antwort.
Langfristig hilft aus meiner Sicht aber nur, dass diese Art von Privileg neben den weiteren Privilegien, die das Beamtenverhältnis als besonderes Dienst- und Treueverhältnis ruhig weiterhin behalten soll, auf einen viel kleineren Kreis von tatsächlich und unbedingt erforderlichen hoheitlichen Aufgabenträgern (Justiz, Polizei) reduziert werden muss.
Ich sehe in der heutigen Verbeamtungspraxis vieler Dienstherren vielmehr immer häufiger eine Struktur von totalen Fehlanreizen, insbesondere im Bereich von Lehrkräften, wobei sich zudem einzelne im Wettbewerb um Lehrkräfte befindliche Bundesländer das Personal gegenseitig damit abwerben.
Schon einmal darüber nach gedacht, das eventuell die Rentner zu wenig und nicht die Beamten zu viel bekommen?
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@WasDennNun
Genau, am Alimentationsprinzip ist grundsätzlich für Beamte nicht zu rütteln.
Eine Debatte darüber was zwingend staatliche Aufgaben sein müssen (Stichwort: Aufgeblähter Öffentlicher Dienst), die unbedingt ein besonderes Dienst- und Treueverhältnis erforderlich machen oder stattdessen auch von Tarifbeschäftigten wahrgenommen werden können oder sogar müssen, um Kapazitäten aus dem Beamtenbereich für "Beamtenaufgaben" zu mobilisieren, halte ich in der BRD durchaus für erforderlich. Diese endet dann aus meiner Sicht auch langfristig in einem starken Rückgang der Beamtenverhältnisse.
@Bastel
Es ist ja ein nobler Gedanke, wenn man die zu verteilenden Kuchenstücke für den restlichen Teil der Bevölkerung im letzten Lebensabschnitt vergrößern möchte ohne dem kleineren und bessergestellten Teil etwas wegnehmen zu müssen. Wenn Du jetzt noch ein Rezept dafür hast, den Kuchen deutlich größer zu backen ohne die Erwerbstätigen einer noch größeren Abgabenbelastung auszusetzen, und Ihre eigenen erworbenen Ansprüche weiter zu reduzieren bzw. ihr Renteneintrittsalter näher in Richtung Tod zu verlagern, nur zu.
Die Realität wird künftig halt anders aussehen: Der Kuchen wird aller Voraussicht nach sogar kleiner, aber vielen (Pensionäre) wurden die größeren Kuchenstücke versprochen.
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@Bastel
Es ist ja ein nobler Gedanke, wenn man die zu verteilenden Kuchenstücke für den restlichen Teil der Bevölkerung im letzten Lebensabschnitt vergrößern möchte ohne dem kleineren und bessergestellten Teil etwas wegnehmen zu müssen. Wenn Du jetzt noch ein Rezept dafür hast, den Kuchen deutlich größer zu backen ohne die Erwerbstätigen einer noch größeren Abgabenbelastung auszusetzen, und Ihre eigenen erworbenen Ansprüche weiter zu reduzieren bzw. ihr Renteneintrittsalter näher in Richtung Tod zu verlagern, nur zu.
Die Realität wird künftig halt anders aussehen: Der Kuchen wird aller Voraussicht nach sogar kleiner, aber vielen (Pensionäre) wurden die größeren Kuchenstücke versprochen.
Man kann es wie der Rest der Europas machen und einfach neue Schulden aufnehmen.
Des Weiteren kann man an anderer Stelle eine Menge an den Sozialausgaben sparen. Man muss es nur politisch wollen.
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@WasDennNun
Genau, am Alimentationsprinzip ist grundsätzlich für Beamte nicht zu rütteln.
Dann verstehe ich den Kontext nicht, was du mit... ist es schon skurril, wenn man sich mal rein überschlägig vor Augen führt, dass hier nach einer Leistungserbringung von lediglich 10 Dienstjahren in einem Beruf, der womöglich ein Beamtenverhältnis überflüssig macht, voraussichtlich ein Pensionsanspruch i.H.v. 2300€ entstanden ist.
Das entspricht ja etwa 73% der derzeitigen Höchstrente i.H.v. 3141€/Monat. Und um sich Rentenansprüche in dieser Höhe zu erwerben, müsste man nach der aktuellen Bemessungsmethode und meiner kurzen Recherche 45 Jahre den monatlichen Maximalbeitrag von derzeit 1310€ an die Rentenkasse abführen.
Aussagen wolltest.
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Nicht das Thema, aber:
Nach 10 Jahren Arbeit hätte der normale (nicht verbeamtete) Frührentner deutlich weniger.
Schön, wie auf meine Aussage, dass das hier nicht das Thema sei, gehört wird :)
Ich hätte es mir denken können…
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Tja, wenn man ein Nichtthema startet wird auch das Nichtthema weitergeführt ;)
Ansonsten hätte der übliche Firmenvorstand bereits nach einem Jahr eine deutlich bessere Altersversorgung
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@Bastel
Es ist ja ein nobler Gedanke, wenn man die zu verteilenden Kuchenstücke für den restlichen Teil der Bevölkerung im letzten Lebensabschnitt vergrößern möchte ohne dem kleineren und bessergestellten Teil etwas wegnehmen zu müssen. Wenn Du jetzt noch ein Rezept dafür hast, den Kuchen deutlich größer zu backen ohne die Erwerbstätigen einer noch größeren Abgabenbelastung auszusetzen, und Ihre eigenen erworbenen Ansprüche weiter zu reduzieren bzw. ihr Renteneintrittsalter näher in Richtung Tod zu verlagern, nur zu.
Die Realität wird künftig halt anders aussehen: Der Kuchen wird aller Voraussicht nach sogar kleiner, aber vielen (Pensionäre) wurden die größeren Kuchenstücke versprochen.
Für das Rezept brauch man ja keine große Phantasie haben, macht nur keiner seit Jahrzehnten