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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: KingKong90 am 25.05.2021 15:29
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Hallo,
Ich bräuchte mal wieder euren fachmännischen Rat :)
Ich habe aktuell eine 9a Stelle und intern wäre ab 01.07 eine E9b Stelle frei samt deutlich komplexerem Aufgabengebiet.
Ich bin momentan in 9a Stufe 4 eingruppiert.
Wenn ich in 9b komme, falle ich auf Stufe 3 zurück und die Stufenlaufzeit beginnt von neu.
Ist es irgendwie möglich im TVL auf Antrag und Zustimmung des AG stufengleich höhergruppiert zu werden?(Stufenvorweggewährung oder durch Zulage o.ä )
So lohnt sich der neue Job erstmal nicht für mich.
Danke euch !
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Die Stufenvorweggewährung ist eine Zulage - und berührt die Stufe in keinster Weise. Die benötigte Stufenlaufzeit zum Erreichen der Stufe 4 in E9b/3 könnte bei Vorliegen der Voraussetzungen tariflich auf Null reduziert werden - oder die Stufenlaufzeit in E9a/4 für das Erreichen der Stufe 5, so daß die Höhergruppierung aus E9a/5 in E9b/4 führt.
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Ah ok und prinzipiell würde die Stufenvorweggewährung funktionieren? Einziger Nachteil wäre 7 Jahre das gleiche Gehalt
Welche Vorraussetzungen sind denn erforderlich um die Laufzeit auf 0 zu reduzieren?
Von 9a Stufe 5 bin ich noch leider 3 Jahre entfernt.
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Eine Stufenlaufzeitverkürzung, die tariflich auf 0 erfolgen kann, setzt erheblich über dem Durchschnitt liegende Leistungen voraus. Die 3 Jahre sind doch kein Argument, es sind doch bei der Verkürzung in E9b/3 auch drei Jahre.
Eine Stufenvorweggewährung wirkt lediglich auf das Entgelt. Die Stufe bleibt unberührt.
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Ok danke für die Info.
Das schlage ich mal meinem Ag vor. Gewillt ist er schon... ob er es allerdings fachlich umsetzen kann bleibt abzuwarten.
Aber danke :)