Forum Öffentlicher Dienst
Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Marianne am 01.06.2021 06:06
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Gibt es Regelungen wonnach bei schlechtem Wetter (unabhängig einer Vergütung), AN nicht ihre volle Arbeitszeit leisten müssen?
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Nein.
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Wer definiert denn schlechtes Wetter?
Mir ist es früh´s auch oft zu warm, zu kalt, zu nass, zu trocken, zu windig, zu hell oder zu dunkel.
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Der Arbeitnehmer trägt das Wegerisko.
Allenfalls bei extremsten Wetterlagen ist es möglich nach Ankündigung(!) abmahnfrei fernzubleiben.
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Wir können bei Regenwetter (es genügt wenn es um 7 Uhr regnet) "schlechtwetterfrei" machen. Das heißt 8,5h bzw 5h freibekommen, aber dafür nur 6 bzw 4h Überstunden einsetzen. Gilt aber nur für Forst und Bauhof.