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Beamte und Soldaten => Beamte der Länder => Thema gestartet von: crooklyn am 03.06.2021 22:54

Titel: [Allg] Frage zum Lohnsteuerabzugsverfahren mit Nachweis der PKV Beiträge
Beitrag von: crooklyn am 03.06.2021 22:54
Hallo,

so ganz werde ich nicht schlau daraus, aber sollte man immer die Beiträge (PKV) dem Arbeitgeber vorlegen - wenn die sich mal minimal ändern? Damit es im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt wird?
Krankenversicherung wurde 1€ billiger bei mir, Pflegepflicht aber 10€ teurer (monatl.).
Vorgelegt habe ich's ganz am Anfang vor zwei Jahren.
Ich bin Steuerklasse I.


mfg  :)
Titel: Antw:[Allg] Frage zum Lohnsteuerabzugsverfahren mit Nachweis der PKV Beiträge
Beitrag von: clarion am 04.06.2021 13:51
Wenn Du keine Steuererklärung machst,  würde ich das vorlegen. Wenn nun gerade diese 9*12 Euro=108 Euro  für die Progression entscheidend sind, wäre die Mühe es wert.
Titel: Antw:[Allg] Frage zum Lohnsteuerabzugsverfahren mit Nachweis der PKV Beiträge
Beitrag von: MNJ2019 am 05.06.2021 01:35
Ohne Vorlage der Bescheinigung über die Höhe der Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 EStG (und auch wenn die Beträge unter der mtl. Pauschale liegen) wird im Lohnsteuerabzugsverfahren bei Steuerklasse I eine Vorsorgepauschale von mtl. 158,33 € berücksichtigt (mind. 12% des Arbeitslohns, max. 1900 €/Jahr; § 39b Abs. 2 Satz 5 Nr. 3 EStG).
Wenn deine bescheinigten Vorsorgeaufwendungen darunter liegen, kannst du dir also die Vorlage sparen. Ansonsten schließe ich mich der Antwort von clarion an.
Zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung bist du im Übrigen verpflichtet, wenn das erzielte Jahreseinkommen 12.250 € übersteigt und deine Vorsorgeaufwendungen unter der Pauschale liegen (§ 46 Abs. 2 Nr. 3 EStG).