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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Netto am 09.06.2021 13:04
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Ist es möglich bei Altersteilzeit von der durchschnittlichen Arbeitszeit der letzten 2Jahre, nach unten abzuweichen. Arbeitszeit 2020 100%, 2021 80%, Altersteilzeit für 2022 mit 80% beantragt, muss aber laut Personalabteilung 90% sein (Durchschnitt der letzten 2 Jahre)
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Ja, § 6 AltTZG, worauf sich der TVFlexAZ bezieht, definiert die bisherige wöchentliche Arbeitszeit als die Arbeitszeit, die mit dem AN vor Übergang in die ATZ vereinbart war (also in deinem Beispiel 80 %).
Was du mit den 24 Monaten meinst ist die Schutzvorschrift, dass die Arbeitszeit *höchstens* dem Durchschnitt der letzten 24 Monate entsprechen darf. Das wäre relevant bei dem umgekehrten Fall deines Beispiels (2020 80 %, 2021 100 %, 2022 90 %).
Es ist übrigens kein Wahlrecht. Die bisherige wöchentliche Arbeitszeit ist so definiert und lässt keinen Spielraum für Verhandlungen.
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Danke für die Info