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Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TV-L => Thema gestartet von: Ungeimpft am 15.06.2021 10:20

Titel: Höhergruppierung
Beitrag von: Ungeimpft am 15.06.2021 10:20
Hallo guys,

ich bin in der EG11, Stufe 3. Vorweggewährung Stufe 4. TV-L.

Wenn jetzt eine Höhergruppierung (EG12) stattfindet, bei welcher Stufe lande ich?
Frage 2: eine Höhegruppiurung stattfindet, wenn ich schon in EG11/4 bin, welche Stufe dann?

Danke.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 15.06.2021 10:22
Eine Höhergruppierung aus E11/3 in E12 führt in Stufe 3. Wenn Du in E11/4 bist, bist Du in E11/4.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 15.06.2021 10:25
Von EG11s3 geht es in die EG12s3
Von EG11s4 geht es in die EG12s3 (180€ Garantiebetrag monatlich, aber weniger JSZ)
Von EG11s5 geht es in die EG12s5
Von EG11s6 geht es in die EG12s5

Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Ungeimpft am 15.06.2021 10:46
Ich arbeite jetzt 1,5 Jahre lang in der EG11/3, Vorweggew. Stufe 4. Welche Variante wäre für mich günstigste?
Vielleicht bleiben in der EG11 bis ich Stufe 5 erreiche und erst dann in die EG12/5 Höhergruppierung machen?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 15.06.2021 11:02
Ich arbeite jetzt 1,5 Jahre lang in der EG11/3, Vorweggew. Stufe 4. Welche Variante wäre für mich günstigste?
Die in der du am schnellsten dauerhaft am meisten mehr Entgelt erhältst.
Glaskugeln nicht inbegriffen.
Jetzt würde eine HG zu einem Verlust an Entgelt führen, den Entgelt EG11S4 ist weniger als EG12s3
Zitat
Vielleicht bleiben in der EG11 bis ich Stufe 5 erreiche und erst dann in die EG12/5 Höhergruppierung machen?
Sofern dir dann die HG angeboten wird durch eine Änderung der auszuübenden Tätigkeiten.

Fazit Beste Variante:
HG in die EG12, Zulage von zwei Stufen mehr erhalten.

Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 15.06.2021 11:07
E11/4 bietet ein ca 1200€ höheres Jahresentgelt als E12/3.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Ungeimpft am 17.06.2021 21:09
E11/4 bietet ein ca 1200€ höheres Jahresentgelt als E12/3.


Wieso? Die sind gleich.

(https://i.ibb.co/m60NFpg/1111111111111111.png) (https://imgbb.com/)
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 17.06.2021 21:34
Das sind Monatsentgelte.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Ungeimpft am 17.06.2021 21:52
Das sind Monatsentgelte.

Den 13-ten Lohn habe ich als "Monatsentgelt x 0,8" immer gerechnet. Falsch?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 17.06.2021 21:53
Ja.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: teclis22 am 18.06.2021 19:01
Lange Version:
Weil sich der Prozentsatz der Jahresonderzahlung ändert.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Ungeimpft am 19.06.2021 10:58
Lange Version:
Weil sich der Prozentsatz der Jahresonderzahlung ändert.

Steuerklasse 1.

Ich zähle kurz meine Optionen auf, so wie ich das sehe:

1. Variante: ich werde jetzt hochgruppiert von EG11/3, Vorweg. Stufe 4 ----> zur EG12/3.

Wird meine Vorweggewährung in dem Fall nicht berücksichtigt und ich komme nur in EG12/3, ohne jegliche Zulage/Vorweggewährung?

Dann finanziell: jetzt 33.625 €/Jahr netto --> wird 32.927

2. Variante: ich werde in 1,5 Jahren hochgruppiert, wenn ich erreiche EG11/4. Also von EG11/4 --> zu EG12/3 + Garantiebetrag (180€).
Finanziell: jetzt 33.625 €/Jahr netto --> in 1,5 Jahren wird 34.117

3. Variante: ich bleibe auf der EG11 bis zur Stufe 5, dann Hochgruppierung zur EG12/5 (wenn es klappt).
Finanziell: 5,5 Jahre lang 33.625 €/Jahr netto, danach --> 39.665
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 19.06.2021 11:12
Eine Vorweggewährung von Stufen ist eine Zulage, die für die Höhergruppierung unbeachtlich ist. Bei einer Höhergruppierung aus E11/4 in E12/3 steht nicht E12/3 plus Garantiebetrag zu, sondern E11/4 plus Garantiebetrag.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 19.06.2021 11:22
Wird meine Vorweggewährung in dem Fall nicht berücksichtigt und ich komme nur in EG12/3, ohne jegliche Zulage/Vorweggewährung?
Das kommt darauf an was und wie vereinbart ist.
in der Regel wird die Vorweggewährung bei einer HG beendet.
Also solltest du halt der HG nicht zustimmen, sofern nicht eine neue Zulage vereinbart wird, die zumindest den Verlust ausgleicht, wenn es dir um die kurzfristige Geldsituation geht.


Wenn du in der Stufe 4 kommst, fällt dann die Zulage auch weg? Warum erhältst du dann nicht eine Zulage zur Stufe 5?

Und bei Variante 1 solltest du bedenken, dass du dann auch in 3 Jahren in der Stufe 4 der EG12 bist.
Was dann ja  36014 bedeutet.
und in 7 Jahren dann in der Stufe 5 (bezogen auf Variante 3 1,5 Jahre später)


Also wenn du schon rein monetär denkst, dann mach dir mal eine längerfristige Rechnung
und wie kommst du darauf, dass der AG in 1,5 oder in 5,5 Jahren entsprechende Tätigkeiten für dich hat, damit du HG wirst?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Ungeimpft am 19.06.2021 12:01


Zitat
Und bei Variante 1 solltest du bedenken, dass du dann auch in 3 Jahren in der Stufe 4 der EG12 bist.
Was dann ja  36014 bedeutet.
Vielleicht so kurzfristig gibt mir mein Chef keine Hochgruppierung. Man muss das noch besprechen.

Zitat
und wie kommst du darauf, dass der AG in 1,5 oder in 5,5 Jahren entsprechende Tätigkeiten für dich hat, damit du HG wirst?
Ich habe natürlich keine Garantie, aber mir wurde noch während Bewerbungsgespräch gesagt, dass es eine Möglichkeit gibt "in ein paar Jahren in EG12 hochgruppiert zu werden". Nach 1 Jahr wurde diese Aussage noch mal bestätigt und dafür habe ich noch 2 neue Liegenschaften zur Betreuung bekommen.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Ungeimpft am 19.06.2021 12:31

Zitat
Wenn du in der Stufe 4 kommst, fällt dann die Zulage auch weg?

Zitat aus Vertrag: "die Eingruppierung erfolgt gem. §12 TV-L entsprechend den auszuübenden Tätigkeiten nach Anlage A zum TV-L Teil II Abschnitt 22 Unterabschnitt 1 in die Entgeltgruppe 11 TV-L Stufe 3.  Im Genehmigungsprozess ist eine Vorweggewährung der Stufe 4 gem. § 16 Abs. 5 TV-L".
Damals wurde es genehmigt.

Logischerweise wenn ich die EG11/4 erreiche, dann fällt die Zulage weg. Aber wo kann man das genauer erfahren? Nur beim Personalrat?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 19.06.2021 14:05
Wieso Personalrat? Die sind ja nicht befugt, Rechtsberatung zu machen.
Ich würde es so verstehen, dass dir nur das Entgelt der Stufe 4 vorweg gewährt wurde, und nicht das Entgelt einer Stufe mehr als der aktuellen Stufe.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 19.06.2021 14:10


Zitat
Und bei Variante 1 solltest du bedenken, dass du dann auch in 3 Jahren in der Stufe 4 der EG12 bist.
Was dann ja  36014 bedeutet.
Vielleicht so kurzfristig gibt mir mein Chef keine Hochgruppierung. Man muss das noch besprechen.
Also dein Chef gibt dir keine Hochgruppierung, sondern dein Chef beantragt beim AG die Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten für dich, damit du hochgruppiert wirst.
Zitat
Zitat
und wie kommst du darauf, dass der AG in 1,5 oder in 5,5 Jahren entsprechende Tätigkeiten für dich hat, damit du HG wirst?
Ich habe natürlich keine Garantie, aber mir wurde noch während Bewerbungsgespräch gesagt, dass es eine Möglichkeit gibt "in ein paar Jahren in EG12 hochgruppiert zu werden". Nach 1 Jahr wurde diese Aussage noch mal bestätigt und dafür habe ich noch 2 neue Liegenschaften zur Betreuung bekommen.
Weil der AG glaubt, dass man in ein paar Jahren Tätigkeiten für dich  sich zu mindestens einem Drittel durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch künstlerische oder Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 1/3 heraus hebt.

Und das kann nur sein, in dem man in die Zukunft schauen kann, oder weiß, dass man Personalveränderungen hat und Tätigkeitszuschnitte ändert.

(oder man den TB bescheißt, weil er schon EG12 ist, es nur nicht ausgezahlt bekommt.)
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Ungeimpft am 21.06.2021 08:15
Wenn AG mir ein mal EG12 gibt, darf er sie später aus irgendwelchem Grund zurücknehmen?
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: Spid am 21.06.2021 08:20
Der AG „gibt“ keine E12. Die Eingruppierung steht nicht zur Disposition der Arbeitsvertragsparteien. TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert.
Titel: Antw:Höhergruppierung
Beitrag von: WasDennNun am 21.06.2021 08:23
Wenn AG mir ein mal EG12 gibt, darf er sie später aus irgendwelchem Grund zurücknehmen?
Wenn der AG die eine Entgelt in höhe von EG12 gibt, ohne das du entsprechende Tätigkeiten übertragen bekommen hast, dann ja.

Wenn der AG dir Tätigkeiten die zur EG12 führt überträgt, dann kann er dieses nicht einseitig grundlos wieder ändern.