Forum Öffentlicher Dienst

Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H => TVöD Kommunen => Thema gestartet von: Bayern1990 am 16.06.2021 07:06

Titel: Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Bayern1990 am 16.06.2021 07:06
Guten Morgen,

ich bin bei der Landeshauptstadt München tätig und wollte fragen ob es möglich ist, von einer E5 Stelle sich direkt auf eine E9 a Stelle zu bewerben oder geht es nur Stufenweise (E5 -> E6 -> E7 -> E8 -> E9a)?

Danke im vorraus,

Gruß
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 07:07
Stellenbesetzung ist kein tariflicher Regelungsgegenstand.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Wdd3 am 16.06.2021 07:18
Du kannst dich auf jede Stelle bewerben. Bei Eignung wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du die Stelle bekommst und wenn sich aus der Stelle eine E9a ergibt, wirst du entsprechend bezahlt.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 07:22
Inwiefern wäre eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung?
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Wdd3 am 16.06.2021 07:32
Wer spricht von Zwang?
Wird jemand mit Gewalt dazu veranlasst, zu einen bestimmten Ort zu gehen um dort an einem Vorstellungsgespräch teil zu nehmen?
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: WasDennNun am 16.06.2021 08:06
ich bin bei der Landeshauptstadt München tätig und wollte fragen ob es möglich ist,
Ja, ist möglich.

Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 08:40
Wer spricht von Zwang?
Wird jemand mit Gewalt dazu veranlasst, zu einen bestimmten Ort zu gehen um dort an einem Vorstellungsgespräch teil zu nehmen?

Ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nun zwingende Folge einer Eignung oder nicht?
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: WasDennNun am 16.06.2021 09:11
Du kannst dich auf jede Stelle bewerben. Bei Eignung wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du die Stelle bekommst und wenn sich aus der Stelle eine E9a ergibt, wirst du entsprechend bezahlt.
Spids Einwand zielt wohl auf obiges.
Es sollte wohl heißen: Bei Eignung, kannst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden.
Zumindest wir laden nicht alle ein die formal geeignet sind.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 09:31
Ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nun zwingende Folge einer Eignung oder nicht?

Und inwiefern hilft eine falsche Antwort dem Fragesteller? Der Hinweis auf eine falsche Antwort ist hingegen immer hilfreich.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Wdd3 am 16.06.2021 09:42
Die Frage war: Von E5 auf E9a möglich?
Die habe ich korrekt beantwortet. Hätte ich bei der Ausschmückung auf die Existenz von gelb-grün gestreiften Einhörnern im Bundestag hingewiesen wäre sie noch immer korrekt. Deine erste Antwort hingegen war wertlos.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 09:49
Durch die Wahl des Unterforums nimmt der TE offenkundig eine tarifliche Regelung an. Dies ist ein Irrtum. Über diesen habe ich aufgeklärt.

Du hingegen hast einfach falsch geantwortet - oder ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung? Falsche Antworten sind nicht nur unwert sondern schädlich.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: MrRossi am 16.06.2021 10:02
Ich sehe es so:
Der Irrglaube ist, dass die Benennung des Unterforums ausschließlich für Tarifvertragsfragen genutzt wird (werden soll). Wir sind im Forum öffentlicher Dienst, und die Zuordnung der Fragen wurde lediglich durch die Zuordnung zu den Tarifverträgen erleichtert.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 10:06
Daß das grundsätzlich so gemacht werden soll, geht aus der Antwort (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115432.msg198835/topicseen.html#msg198835) des Admin hervor. Wenn es nicht gemacht wird, geht der Fehler zu Lasten dessen, der ihn macht.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Wdd3 am 16.06.2021 10:21
Durch die Wahl des Unterforums nimmt der TE offenkundig eine tarifliche Regelung an. Dies ist ein Irrtum. Über diesen habe ich aufgeklärt.

Du hingegen hast einfach falsch geantwortet - oder ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung? Falsche Antworten sind nicht nur unwert sondern schädlich.

Meine Antwort auf die Frage war absolut richtig. Daran änder auch dein mimimi nichts.






Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 10:32
Deine Antwort lautete:

Du kannst dich auf jede Stelle bewerben. Bei Eignung wirst du zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Wenn du die Stelle bekommst und wenn sich aus der Stelle eine E9a ergibt, wirst du entsprechend bezahlt.

Ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung? Wenn nicht, ist die Antwort falsch. So einfach ist das.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: MrRossi am 16.06.2021 10:46
Daß das grundsätzlich so gemacht werden soll, geht aus der Antwort (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115432.msg198835/topicseen.html#msg198835) des Admin hervor. Wenn es nicht gemacht wird, geht der Fehler zu Lasten dessen, der ihn macht.
Was soll die verlinkte Antwort hervorbringen? Irgendein Geschreibsel in irgendeinem Post von einem der 5000 Themen?
Darüber sollen unkundige im Bilde sein?
Geht es meiner Auffassung nach vielmehr um den Austausch durch "Gleichgesinnte" "Mitleidende" "Sachkundige" zu finden, und die Zuordnung dient nur der Findung eben dieser.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 10:47
Nein

Die Frage war: Von E5 auf E9a möglich?
Die habe ich korrekt beantwortet. Hätte ich bei der Ausschmückung auf die Existenz von gelb-grün gestreiften Einhörnern im Bundestag hingewiesen wäre sie noch immer korrekt. Deine erste Antwort hingegen war wertlos.

Bei dir ist es wie bei allen anderen kleinen Mädchen: Nur weil du mit den Füsschen stampfst hast du kein Recht.

Inwiefern wäre eine Antwort korrekt, die etwas falsches behauptet? Oder ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung?
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 10:50
Daß das grundsätzlich so gemacht werden soll, geht aus der Antwort (https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,115432.msg198835/topicseen.html#msg198835) des Admin hervor. Wenn es nicht gemacht wird, geht der Fehler zu Lasten dessen, der ihn macht.
Was soll die verlinkte Antwort hervorbringen? Irgendein Geschreibsel in irgendeinem Post von einem der 5000 Themen?
Darüber sollen unkundige im Bilde sein?
Geht es meiner Auffassung nach vielmehr um den Austausch durch "Gleichgesinnte" "Mitleidende" "Sachkundige" zu finden, und die Zuordnung dient nur der Findung eben dieser.

Deine Auffassung ist ebenso unbeachtlich wie der Umstand, ob Dritte in der Lage sind zu erkennen, ob es in einem Unterforum, das mit
"TVöD Kommunen
TVöD VKA, TV V, TV-N
TVöD Sozial- und Erziehungsdienst"
bezeichnet ist, um die dort bezeichneten Tarifverträge geht.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Wdd3 am 16.06.2021 12:03
Nein

Die Frage war: Von E5 auf E9a möglich?
Die habe ich korrekt beantwortet. Hätte ich bei der Ausschmückung auf die Existenz von gelb-grün gestreiften Einhörnern im Bundestag hingewiesen wäre sie noch immer korrekt. Deine erste Antwort hingegen war wertlos.

Bei dir ist es wie bei allen anderen kleinen Mädchen: Nur weil du mit den Füsschen stampfst hast du kein Recht.

Inwiefern wäre eine Antwort korrekt, die etwas falsches behauptet? Oder ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zwingende Folge einer Eignung?

Wenn eine Frage lautet: "Kann ich über die BAB 1 von Köln nach Hamburg fahren?" und ich Antworte: "Im Bundestag findet man gelb grün gepunktete Einhörner. Ja du kommst über die BAB 1 von Köln nach Hamburg." ist die Frage richtig beantwortet.
Die Ausschmückung dazu ist evtl. verwirrend aber vor allem unbedeutend ebenso wie dein ständiges mimimi.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 12:16
Nein, die Frage ist dann falsch beantwortet. Eine falsche Antwort bleibt eine falsche Antwort bleibt ein falsche Antwort - da kannst Du Dich noch so sehr winden. Und da Deine Beiträge hier weit überwiegend aus falschen Antowrten oder dem Weinen darüber, daß jemand Deine falschen Antworten als solche erkannt hat, bestehen, läßt sich daraus auch Dein Wert für dieses Forum ableiten.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Wdd3 am 16.06.2021 12:32
Naja, in erster Linie bist du es der nach Fehlern sucht. Das hast du gleich in deiner Ersten Reaktion in diesem Strang bewiesen.
Du bist doch diejenige die laut jammert. 
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 12:55
Ist eine Einladung zum Vorstellungsgespräch nun zwingende Folge einer Eignung?
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Wdd3 am 16.06.2021 13:15
Nein
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 13:17
Also war Deine Antwort, die eben diese Behauptung enthielt, falsch. Q.E.D.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Wdd3 am 16.06.2021 14:44
Das ist deine Meinung die ist allerdings unbeachtlich.

Wie ist es nun: Ist deine Aussage


Wesen wie Du wird auch daei wieder einen Fahler machen.

Fehlerfrei?

Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Spid am 16.06.2021 14:56
Die Frage habe ich doch bereits beantwortet.
Titel: Antw:Von E5 auf E9a möglich?
Beitrag von: Bayern1990 am 17.06.2021 07:15
Okay, also es geht. Super danke Leute.